22.12.2006
VerlageZiel ist der Ausschluss der neuen MitgesellschafterSuhrkamp verklagt Medienholding Winterthur
Ziel der Klage gegen die Medienholding Winterthur AG sei, diese als Suhrkamp-Gesellschafterin auszuschließen. Die Medienholding Winterthur AG, die Grossner und Barlach vom Andreas Reinhart erworben hatten, hält 29 Prozent der Anteile an Suhrkamp und Insel.
Die Anteile würden im Erfolgsfall den anderen Gesellschaftern gegen eine Abfindung zufallen, meint Lübbert, der sich in der Klage auf drei Argumente stützen will: Erstens hätte die Transaktion nach deutschem Recht durch die Mitgesellschafter genehmigt werden müssen, auch wenn sie in der Schweiz stattgefunden habe, denn sie betreffe die Suhrkamp-Gesellschafterstruktur mittelbar. Zweitens hätten dem Verkauf der Anteile die übrigen Gesellschafter zustimmen müssen, was alle Geselschafter vor Jahren bestätigt hätten. Drittens hätten sich Hans Barlach und Claus Grossner als neue Aktionäre gesellschaftsschädigend verhalten, etwa durch Interviews, in denen sie Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz Missmanagement vorgeworfen haben. Lübbert hofft, dass die zuständigen Frankfurter Gerichte im Laufe des kommenden Jahres eine Entscheidung treffen werden.
DOI: 10.1391/BBL-Online.20061222-suhrkamp
- Claus Grossner sucht Vermittler [11.12.2006]
- Suhrkamp-Dossier [11.12.2006]

