28.03.2007
Hörbuch25.000 Euro Streitwert bei Raubkopien
"Zur Begründung führte die Richterin an, dass
ein derartig hoher Streitwert auch dazu diene, zukünftige rechtswidrige
Kopien zu verhindern. Hinsichtlich der anzusetzenden Gebühr kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass in derartigen Fällen die Mittelgebühr von 1,3
anzusetzen sei", heißt es auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Bahr.
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