Recht

26.06.2007Urheberrecht

Nutzung geschützter Werke im Intranet von Schulen geregelt

Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig (Rheinland-Pfalz) und Ministerialdirektor Josef Erhard (Bayern) unterzeichneten heute stellvertretend für alle Länder einen Gesamtvertrag
zur Abgeltung von Vergütungsansprüchen nach Paragraf 52 a Urheberrechtsgesetz für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Intranets von Schulen.

Dies sei ein Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den Ländern und den Verwertungsgesellschaften, teilen die Partner mit. Beide Seiten zeigten sich erfreut über die erzielte Einigung, heißt es in der Pressemitteilung: Die Verwertungsgesellschaften erhalten eine angemessene Vergütung, während die Schulen künftig mit der gebotenen Rechtssicherheit nach den Voraussetzungen des Paragrafen 52 a Urheberrechtsgesetz kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs für einzelne Klassen in ihr Intranet stellen können, heißt es.

Im Herbst soll eine Erhebung über die tatsächliche Intranetnutzung an den Schulen durchgeführt werden.

DOI: 10.1391/BBL-Online.20070626-internetnutzung
Schlagworte:
Urheberrecht

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