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Herbert UllmannHerbert Ullmann© Tandem

06.08.2007Rechtsstreit

EV gegen Moewig-Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“

Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Edel Entertainment das vom Moewig- Verlag angekündigte Buch „1000 Gründe in Deutschland zu reisen“, weder anbieten noch bewerben darf.

Antragstellerin der EV war die Tandem Verlag GmbH in Königswinter, in deren Verlag h.f.ullmann seit April 2006 der Bestseller „1000 Places to see before you die“ erscheint. "Die Gesamtkonzeption des Moewig-Titels ähnele der des ullmann-Bestsellers in bezug auf Cover, Format, Umfang, Preis und Ausstattung so sehr, dass die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln von einem Wettbewerbsverstoß ausgegangen sei, teilte der h.f.ullmann Verlag mit.

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3 Kommentar/e

1. Jörg Jahn-Meyer 06.08.2007 13:45h www.the-book-buchhandlung.de

Hm, es wird immer wunderlicher. Hier frage ich mich: "Wie wäre mit Publikationen wie :
a. 1000 Gründe sich (nicht) zu verlieben
b. 1000 Gründe keine Liebesbriefe zu schreiben
c. 1000 Gründe nicht zu küssen
d. 1000 Gründe (keinen) Liebeskummer zu haben
e. 1000 Gründe warum ich dich so lieb habe
f. 1000 Gründe (nicht) Amor zu spielen
Müssen diese Verlage sich nun auch "bekriegen"? Muss ich mit meinem eigenen Buch "Schönere Zeiten" Angst bekommen?
Die Entscheidung des LG Köln kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. 1000 Places sind erstmal nicht 1000 Gründe.
Zweitens bezieht sich 1000 Places before you die auf überwiegend internationale Destinations. Moewigs Publikation jedoch nur auf Deutschland.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei diesem "literarisch-juristischen Sommertheater" nur um Rivalitäten und "Existenzaufplusterungen" zwischen zwei großen Verlagen. Das Geld für die Kosten für einen so unnützlichen Prozess hätte man viel besser in die bessere Rabattgewährung gegenüber den Barsortimentern investieren sollen! What a summer-theatre!
Jörg Jahn-Meyer
Buchhandlung The Book Stolzenau
Buchhandlung The Book Liebenau

2. Sonja 06.08.2007 15:05h

Es wird immer abstruser in unserem (streitsüchtigen) Lande. Ich verstehe nicht, warum sich ein Gericht mit solchen Lapalien befassen muss und mit seinem umstrittenen Urteil auch noch Wasser auf die Mühlen derer gibt, die gerne prozessieren.

Aber die Anwälte wollen auch leben und die Gerichte benöten ihre Daseinsberechtigung.

3. bernhard 06.08.2007 21:04h

Kölner Klüngel! Was rechfertigt hier den Wettbewerbsverstoss Herr Richter? Nichts aber auch rein gar nichts.
1001erster Grund das Buch zu erwerben!

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