30.11.2007
Recht und Gesetz"TKÜ-Gesetz stellt Verlage faktisch schutzlos"
Das Ländergremium hat sich gegen eine Empfehlung seines Rechtsausschusses entschieden, Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den relevanten Daten zu gewähren. „Der Börsenverein hat großes Verständnis für das sensible Thema Datenschutz, es darf aber nicht sein, dass Verlage von der Verfolgung ihrer Rechte im Netz ausgeschlossen sind“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Ich bedauere deshalb die Entscheidung des Bundesrats sehr.“ Auch künftig sei es unter diesen Voraussetzungen für Verlage unmöglich, diejenigen unmittelbar zivilrechtlich zu belangen, die ein Hörbuch oder ein eingescanntes Buch als Datei illegal in eine der so genannten Tauschbörsen ins Internet stellen. Gegen ihren Willen müssten die Verlage deshalb weiterhin strafrechtlich vorgehen.
Das Zusammenwirken dieses Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (Vorratsdatenspeicherung) mit der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie zur Verfolgung von Internet-Piraterie führt dazu, dass Daten von Dauernutzern mit so genannten Flatrates an Private, wie beispielsweise Verlage, nicht herausgegeben werden dürfen. Lediglich eine Herausgabe an Strafverfolgungsbehörden ist möglich. Der Börsenverein fordert eine Nachbesserung im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Enforcement-Richtlinie. „Die Politik muss darin Zugriffsrechte für Rechteinhaber wie Verlage vorsehen“, so Skipis. Nur dann werde der Auskunftsanspruch auch realisierbar.
- Bundesrat winkt Vorratsdatenspeicherung durch [30.11.2007]
[...] Tags: Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht


25 Kommentare
Man sollte ja meinen lesen bildet, aber mit Verlaub diese Forderung ist schlicht dumm.
Autor: A. Huxley
Titel: Schöne Neue Welt
ISBN: 978-3548234106
Autor: G. Orwell
Titel: 1984
Tip: selberlesen, nicht nur verkaufen
Für diejenigen im Deutschen Buchhandel, die noch lesen können, ein paar Referenzen in Ergänzung zu den Kommentaren von F. Mayer und M. Obermeier:
A. H
(Und die Buchstabenfolge, die ich hier unten eingeben soll, "SSMm", haben Sie sich ausgedacht.)
Es sollte Ihnen klar sein, dass Sie Ihr Schutzbedürfnis mit diesen Äußerungen in eine Reihe mit Terrorbekämpfung und Kinderpornografie stellen. Ich halte das nicht nur für eine Verhöhnung von Terroropfern und vergewaltigten Kindern, sondern auch für kommunikativ unklug. Der Kampf um die Distributionswege von morgen ist durch solch haarsträubende Polemik nicht zu gewinnen. Verspielen Sie nicht die Chancen von heute, indem Sie Ihre ganze Kraft aufwenden, Ihre fortschwimmenden Felle lautstark zu beweinen. Das sind sie auch Ihren Autoren und Mitarbeitern in Verlagen und Buchhandel schuldig.
Mit kollegialen Grüßen,
- ein Anonymus
<a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/" target="_top">http://www.vorratsdatenspeicherung.de/</a>
Was soll der Mist, dass z. B. Verlage ihre Rechte im Internet verfolgen wollen. Wo hört das denn auf?
Hier ist doch allem Missbrauch Tür und Tor geöffnet! Wobei es doch immer wieder zu Skandalen kommt.
Wir müssen uns wehren und unsere Grundrechte schützen!
Das Problem ist doch, dass die Plünderung der Urheber durch illegale Downloads, die für sich eine massive Verletzung des Eigentumsrechts bedeutet mit dem Schutz der eigenen Daten kollidiert. An dieser Stelle trennt sich der ernstzunehmende Bürger vom Spassvogel: ob man beide Rechte anerkennt und schützenswert findet, oder ab man der Meinung ist, dass die Schutzlosigkeit von Autoren, Musikern, Fotografen und ihren Verwertern eigentlich eine prima Sache ist.
Den perfekten Kommentar dazu fand ich bei heise online. Da schrieb jemand:
Entweder wird das neue Gesetz den Traffic im Internet auf einen Bruchteil runter bringen. Denn 65% des Traffics läuft heute über Tauschbörsen. Und dort finden zu 95% illegale Downloads statt.
Oder das Bundesverfassungsgericht kassiert das Gesetz und alles bleibt beim alten.
Und dann kommentierte er noch: Ich vertraue auf das gute alte Bundesverfassungsgericht. Also: saugen bis der Arzt kommt!
Und das heißt übersetzt: bedenkenlos weiter plündern.
Vor zwei Wochen wurde Viley dabei erwischt, daß sie einen durchaus stattlichen Text aus der Wikipedia ohne Einhaltung der Lizenzbestimmungen übernommen haben. Es wäre einmal interessant, die Reaktionen der AG Piraterie des Börsenvereins zu betrachten, wenn solche fortgesetzten Rechtsbrüche bald einmal Thema einer strafrechtlichen Würdigung würden ...
Gibt es denn keine Verleger, die sich darüber freuen, daß so viel Kultur über digitale Lesezirkel ausgetauscht wird?
Sie argumentieren bereits wie die Musikindustrie. Obwohl die Umsätze im Buchhandel recht gut sind, wird dennoch über "Plünderungen" gejammert. Der Schaden, den Sie hier monieren ist nicht bezifferbar (und wahrscheinlich auch wesentlich niedriger als es beispielsweise die Musikindustrie angibt), da eine illegal kopiertes E-Book weder bedeutet, dass es ohne die Möglichkeit der Kopie gekauft worden wäre, noch dass der User, der die Kopie angefertigt hat da Buch nicht bereits besitzt oder kaufen wird.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmtung hat einen höheren Wert als die des geistigen Eigentums. Es kann nicht sein, dass hier auch noch Gelüste partitipiert werden, die durch ein klar verfassungswidriges Gesetz zustande kommt. Und ich als Kunde verliere jeglichen Respekt vor dem Buchhandel bzw. den Verlagen, wenn diese den gleichen Allüren verfällt wie die Musikindustrie.
Zerstören Sie das Kulturgut(!) Buch nicht noch weiter.
es mag ja mit Ihren früheren Äußerungen konform gehen, was sie schreiben. Mit so einer Haltung wird aber Zeit, Kraft und Respekt vom Kunden verspielt. Alle Beteiligten des Buchhandels können gemeinsam Leistungen erbringen, die sich in Gigabytes Traffic nicht messen lassen. Wir sollten alles tun, um die Kunden davon zu überzeugen, dass wir diese Leistungen gerne erbringen und angemessen entlohnt haben wollen. Nur dann bekommen wir die Kurve zu den neuen Formaten und Vertriebswegen.
Was können wir heute dagegen tun, dass unsere Kunden denken "Ach, Buchhandel. Das sind doch die, die die Terrorgesetze kapern wollen". Die Branche ist zu weit gekommen, um die Fehler der Musikindustrie zu wiederholen. Schock und Empörung helfen nicht, Polemik in allen Ehren. Nur mit positiven Impulsen lässt sich der Wettbewerb mit dem _legalen_ Internet erfolgreich führen.
mkg,
Anonymus
die Vermischung von plündern und plündern kann ich Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen. Während es im einen Fall um ein Eigentumsdelikt, also Diebstahl geht, handelt es sich im anderen Fall um überhöhte Preise, von mir aus auch Wucherpreise, bei denen niemand gezwungen ist, zuzugreifen. Die Abhängigkeit der Wissenschaft von den Publikationen nicht einmal einer Hand voll Verlage ist ohne Zweifel ein massives Problem. Aber da sollte die Wissenschaft über eine Entziehungskur nachdenken: abbestellen. Das wäre nicht nur heilsam für die Bbibliotheken, sondern auch für die 99% übrigen Verlage, die im gleichen Maß unter der Überbeanspruchugn der Etats durch wenige leiden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die beiden Dinge nicht so durch ein Wortspiel gleichsetzen.
Auch bei Ihrem zweiten Beispiel finde ich die Analogie schwach. Wenn ein Verlag Inhalte aus Wikipedia übernimmt und vertreibt, dann ist das vermutlich ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Und dann stellt es überhaupt kein Problem dar, das zu verfolgen. Das ist heute so unkompliziert wie vor hundert Jahren. Und Börsenverein oder AG Piraterie geraten da kaum in Wallung, denn es handelt sich um reinen Alltag, bei dem Sie von der Rechtsabteilung des Börsenvereins auch kompetent beraten werden. Dafür benötigen Sie auch keine Vorratsdatenspeicherung. Da machen Sie eine Abmahnung und fertig. Genau das können wir aber bezogen auf illegale Downloads nicht machen.
Zu Ihrer dritten Frage: vielleicht gibt es Verleger, die sich über digitale spontane Lesezirkel freuen. Es wäre schön, man würde das den Verlegern überlassen, ob sie sich freuen wollen. Bei Schostakowitsch gibt es "fröhliche" Tanzmusik-Themen in seinen mittleren Symphonien, von denen er gesagt haben soll: da haut jemand mit dem Stock auf mich ein und sagt: tanze!, tanze! So etwa kommt es mir vor wenn wir gesagt bekommen: freut Euch doch! Das ist der Zynismus der Diktatur.
Bei den Unterschieden zwischen Plündern und Plündern kann man schonmal durcheinander kommen, und nicht alle Piraten haben heute schwarze Totenkopfflaggen; sie waren jedenfalls im Herbst in Frankfurt in der Minderheit :)
Digitales Lesezirkeln ist ja eben gerade kein Diebstahl im strafrechtlichen Sinne, eine physische Übertragung von Besitz findet ja nicht statt, auch wenn der um seinen virtuellen Umsatz geprellte Inhaber der Nutzungsrechte das gerne so ausmalt.
Über diesen Umstand ist auch Richard "taste of your own medicine" Charkin gestolpert, als er sich ein Notebook vom Google-Stand ausgeliehen hat.
Und natürlich hat jeder Verleger das vollste Recht, die Verbreitung von Kultur nach Kräften zu bedauern, genauso wie ein Hersteller von Nashornpulver die Erfindung von Viagra bedauern darf - ich werde jedenfalls nicht mit dem clue-stick umherlaufen.
ich gebe mir alle Mühe um Ihren Kommentar zu verstehen. Leicht machen Sie es einem nicht. Zum Beispiel will mir nicht klar werden, was die Zahl der Piratenflaggen auf der Messe mit dem von mir behaupteten Unterschied zwischen Diebstahl und zu hohen Preisen zu tun hat.
Ich komme auch nicht dahinter, was Herrn Charkins (subjektiv) lustige Aktion zur Persiflierung des Google-Opt-Out-Systems mit der Legalität von Tauschbörsen zu tun hat.
Am längsten habe ich über Ihre Analogie im letzten Absatz gegrübelt. Da meinen Sie, dass ein Verleger die Verbreitung von Kultur genau so bedauern dürfe, wie ein Nashornpulver-Produzent die Erfindung von Viagra.
Auch Ihnen ein herzliches Helau!
ich gehe hier nicht auf die schon genügend diskutierte Rechtsstaatsproblematik ein.
Unabhängig davon könnte es sein, dass Sie mehr Umsatz machen, wenn Sie die hier geäußerte, m.E. berechtigte Kritik sehr ernst nähmen und die meisten, nämlich ehrlichen Kunden einbezögen durch eine nicht restriktive, progressive Vermarktungspolitik:
Nehmen Sie die Minderheit der Raubkopierer in Kauf und bieten Sie dem mehrheitlich kaufwilligen Rest der Kundschaft - ruhig auch über den Buchhandel! - die Möglichkeit, bequem und unkompliziert Hörbücher zu erwerben, die man auf allen Abspielgeräten hören kann, also DRM-frei!
Einigen Sie sich auch bei den E-Books auf nicht propietäre Standards und verkaufen Sie die Dateien zum Download über Bezahlportale über Download-Stationen, als bespielte USB-Sticks oder CDs/DVDs oder noch in Entwicklung stehende Speichermedien.
Binden Sie auch hier den Buchhandel als Partner ein.
Seien Sie kreativ, nutzen Sie die verschiedenen Vertriebswege, erreichen Sie Ihre Kunden mit attraktiven Produkten und werden Sie reich, ja kalkulieren Sie meinetwegen Verluste durch Raubkopien in den Preis mit ein, wie jeder Kaufmann den Schwund durch Ladendiebstahl einkalkulieren muss, statt ängstlich mit Polizeistaatskanonen auf ein paar Spatzen zu zielen, die Ihnen durch immer neue Tricks eh entwischen werden.
Noch einmal, ich glaube, Sie können damit die Verluste durch Raubkopien mehr als wettmachen und gut verdienen!
Schauen Sie mal, wo die Musikindustrie mittlerweile steht:
<a href="http://www.golem.de/0712/56337.html" target="_top">http://www.golem.de/0712/56337.html</a>
Ach ja, hieß Sony BMG nicht mal Bertelsmann Music Group...?
Also, besser vorher schlau als durch Schaden klug!
;-)
der Anonyme Aussteiger
über die Legalität von P2P-Software muss man - glaube ich - im Moment nicht mehr diskutieren. Die Software als solche ist legal, Wikipedia nutzt beispielsweise Bittorrent, um die aktuelle <a href="http://dvd.wikimedia.org/">DVD-Ausgabe mit Inhalten der Wikipedia</a> zu verteilen.
Die Frage der Rechtmäßigkeit ist für mich nicht das Thema. Der Gesetzgeber legt fest, was illegal ist. Das ist eine Diskussion. Aber meist eine ziemlich sinnlose. Mir geht es um die Frage: wenn etwas im Gesetz als illegal beschrieben ist, dann muss der Gesetzgeber auch Möglichkeiten schaffen, dass das verfolgt wird. Bei unserem Thema geht es darum, dass uns die Möglichkeit weitestgehend verweigert wird. Wenn man keine Möglichkeit hat, zu seinem Recht zu kommen, dann ist das ein Kennzeichen eines Willkürstaats. Ich finde das gravierender als die Angst, es könnte jemand etwas illegales mit Daten etwas anstellen, die er eventuell von mir bekommt. Bei letzterem habe ich die Gelegenheit von Klage und Widerspruch und ein enges Regel- und Kontrollsystem. Das reicht mir.
es ist sicherlich unstrittig, daß man zu seinem Recht kommen muß und daß es Möglichkeiten geben muß, Verstöße zu lokalisieren, um sie dann auch durchsetzen zu können. Andererseits sollten die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Grundrechte gewahrt bleiben. So wurden z.B. die Tauschbörsen für Musik bereits durch die Staatsanwaltschaft angegangen und vor allem durch gezielte Aktionen das Unrechtsverständnis der dort handelnden Personen etwas geschärft. Es kann doch aber nicht sein, daß nun Jeder das Recht in die eigene Hand nimmt und mit dem Verweis auf ihm entstehenden resp. entstandenen Schaden Zugriff auf Daten fordert und nimmt. Der nächste Schritt wäre Zugriff auf Kreditkarten- und Telefonabrechnungen, Forderung nach Hausdurchsuchungen auf lose Verdachtsmomente hin usw. Für die Einhaltung und Durchsetzung unserer Gesetze gibt es klare Zuständigkeiten. Wenn das nicht ausreicht, muß der Gesetzgeber Möglichkeiten schaffen, daß die Staatsanwaltschaft mehr Möglichkeiten erhält. Aber auch hier gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und letztlich nicht die Unschuldsvermutung gegen eine Schuldvermutung zu tauschen. Ich habe kein Problem damit, wenn die Staatsanwaltschaft meine Daten im Zuge von Terroristenfahndung oder dem Aufspüren von Kinderpornographie -selbst zuhause auf meinem Rechner- prüft. Ich habe aber ein Problem damit, wenn plötzlich Interessenverbände meine Daten im Zuge der eigeninitiativ betriebenen Fahndung nach illegalen Downloads oder Raubkopien von was auch immer in die Hand bekommen möchten. DAS ist Willkür und vor allem völlig unangemessen. Man würde auch hier nichts finden, aber wer garantiert mir, daß meine Musik-, Lesevorlieben nicht für ganz andere Zwecke mißbraucht werden? Wer kontrolliert das? Und: Was kostet ein solches Vorgehen im Vergleich zu dem rein fiktiven Schaden?
auch das Hoch- und Herunterladen als solches ist nicht illegal. Wenn es Ihnen um das Hoch- und Herunterladen von urheberrechtlich geschützen Werken ohne explizite Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte geht (mit oder ohne Vorhandensein entsprechender Schranken), warum schreiben sie das dann nicht klar und deutlich?
Wenn Sie zum Kern zurückwollen, warum nicht noch einen Schritt näher: Warum hat der Gesetzgeber Handlungen unter Strafe gestellt, die nur mit einer Aufweichung zentraler Pfeiler des Rechtsstaates und unter völliger Unverhältnismäßigkeit von Mitteln ansatzweise verfolgt werden können und dann auch nur mit ständigen Spurwechseln zwischen Straf- und Zivilrecht?
Zum Kern: Ihre Frage ist interessant. Aber mein Bauch sagt mir, dass Sie nicht recht haben: die Rechtmäßigkeit kann nicht davon abhängig sein, dass das Recht auch durchsetzbar ist. Das wäre ein schrecklicher Gerechtigkeitsbegriff. Doch dazu wissen andere sicher mehr.
Aber bevor man diese Frage löst: ich halte die Undurchsetzbarkeit für nicht bewiesen. Auch das Eigentum ist ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaates. Und die Unverhältnismäßigkeit wird zwar von vielen behauptet. Aber bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht sind das subjektive Behauptungen. Das warte ich gespannt ab.
Gleichzeitig zeigt uns aber Frankreich, dass es auch einen anderen Weg gibt. Wenn der Eingriff in die persönlichen Daten als so gravierend gesehen wird, dann muss man eben den anderen Weg gehen. Frankreich richtet eine Internet-Polizei ein, die im Netz auf Verbrecherjagd geht. Das kann man auch machen. Ich finde den Weg zwar stilistisch nicht schöner als den vom Börsenverein vorgeschlagenen. Aber wenn die Mehrheit lieber den französischen will, auch gut.
In jedem Fall ist es aber eine Mär, dass Verletzungen des Urheberrechts im Internet nicht geahndet werden können. Es ist möglich, man muss nur wollen. Und ich fürchte weiterhin, dass sich an diesem Wollen letztlich die Geister scheiden.