HINTERGRUND RECHT & GESETZ

13.12.2007

Recht und Gesetz

Briefe von Günter Grass an Karl Schiller geniessen Urheberschutz

Die Briefe von Günter Grass an den damaligen Bundesminister Karl Schiller geniessen Urheberschutz. Das Kammergericht Berlin habe habe das Urteil bestätigt und damit die Berufung der "FAZ" abgewiesen, teilt der Steidl Verlag mit.

Das Kammergericht bestätigt mit dieser Sichtweise das vom Landgericht Berlin am 23. Januar ausgesprochene Verbot der Veröffentlichung der Briefe.

"Damit ist das einstweilige Verfügungsverfahren letztinstanzlich abgeschlossen", so die Mitteilung von Steidl. Das von der "FAZ" bei den Berliner Gerichten angestrengte Hauptklageverfahren sei noch anhängig.

Wie in boersenblatt.net berichtet, hatte die Zeitung im September 2006 zwei aus den Jahren 1969 und 1970 datierte private und bis dahin nie veröffentlichte Briefe von Günter Grass an den damaligen Bundesminister Prof. Dr. Karl Schiller ohne Genehmigung abgedruckt.

[...] Tags: Günter Grass, FAZ

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