13.12.2007
Recht und GesetzBriefe von Günter Grass an Karl Schiller geniessen Urheberschutz
Das Kammergericht bestätigt mit dieser Sichtweise das vom Landgericht Berlin am 23. Januar ausgesprochene Verbot der Veröffentlichung der Briefe.
"Damit ist das einstweilige Verfügungsverfahren letztinstanzlich abgeschlossen", so die Mitteilung von Steidl. Das von der "FAZ" bei den Berliner Gerichten angestrengte Hauptklageverfahren sei noch anhängig.
Wie in boersenblatt.net berichtet, hatte die Zeitung im September 2006 zwei aus den Jahren 1969 und 1970 datierte private und bis dahin nie veröffentlichte Briefe von Günter Grass an den damaligen Bundesminister Prof. Dr. Karl Schiller ohne Genehmigung abgedruckt.
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