Antiquariat
13.12.2007Recht
Abmahnungen gegen Antiquare
Die Abmahnungen, in denen zur Unterschrift auf einer Unterlassungserklärung aufgefordert wird, stammen von einer Rechtsanwältin aus Overrath, die für eine Bonner Buchhandlung tätig wird. Betroffen sind Anbieter auf der Online-Plattform Booklooker (www.booklooker.de). In einer am Nachmittag von Booklooker versandten Händler-Rundmail heißt es unter anderem: „Wie wir erfahren haben, sind […] zahlreiche Verkäufer von der Rechtsanwältin Christine Erhardt im Namen der ‚Gutenberg Fachbuchhandlung Renner GmbH’ abgemahnt worden. Konkret geht es um den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen der Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Wir von booklooker haben zwar eine automatische Löschfunktion für solche Titel eingerichtet, allerdings ist unsere Liste nicht 100% vollständig, so dass einige Titel nicht erfasst sind. Hier einige Beispiele von betroffenen Büchern:‚Liebesnächte’ von Werther
‚Electric Sensation’ von Adirondack
‚Das Ganze noch einmal’ von Molitor
‚Die Sklavenhändlerin Und Ihre Liebesopfer’
‚Das erotische Rowohlt Lesebuch’ von Mathiak
‚Godbye Janette’ von Robbins
‚Lovers’ von Burton
‚Forbidden Erotica - The Rotenberg Collection’
O. g. Bücher haben wir mittlerweile gelöscht, zukünftige Angebote dieser Titel werden ab sofort automatisch gelöscht.“
Der Sachverhalt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend unklar. Dem Anschein nach sind mehrere Rechtsanwälte – darunter Guido Renner, der Inhaber der Bonner Gutenberg Fachbuchhandlung Renner – gemeinsam in dieser Angelegenheit tätig geworden. Auch ist in jüngster Zeit ein Käufer auf Booklooker aufgetreten, der sehr zahlreiche indizierte Buchtitel erworben hat. Offenbar gehören alle oder die Mehrzahl der Verkäufer dieser Bücher zu den Empfängern der Abmahnungen.
Aktuelle Informationen sammelt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der einige der von den Abmahnungen betroffenen Antiquare juristisch vertritt, auf der Website seiner Kanzlei. Auch im Booklooker-Forum finden sich weitere Informationen.




1. Chef 13.12.2007 23:50h geizmonster.de
Auch wenn es hier einige nicht mehr hören können, im Händlerbereich von geizmonster.de gibt es z.Zt. die besten Informationen zu diesem Thema.
Da auch Händler aus diesem Forum betroffen sind.
Der Händlerbereich ist nicht öffentlich und erst nach Anmeldung und Nachweis der Händlertätigkeit zugänglich.
2. IPman 14.12.2007 20:45h
Das glaube ich kaum, die Betroffenen sind bereits mit den "...besten Informationen..." durch o.g. Links versorgt und brauchen hier keine Werbung für ´ne Webseite!!
3. Redaktion Antiquariat 15.12.2007 09:35h www.boersenblatt.net/antiquariat
Obige Meldung musste, immer noch unsicheren aktuellen rechtlichen und sachlichen Bewertungen und Erkenntnissen folgend, korrigiert werden. Insbesondere hat es sich nicht bestätigt, dass Anbieter anderer Plattformen als Booklooker von den Abmahnungen betroffen sind, obwohl nicht nur dort indizierte Buchtitel angeboten wurden.
Hinzuweisen ist außerdem auf einen Beitrag im Oktober-Heft von „Aus dem Antiquariat“, der sich mit dem jetzt akuten Thema beschäftigt:
Andreas BURKHARDT: Hitler und erotische Lektüren. Online-Plattformen räumen auf. In: Aus dem Antiquariat NF 5 (2007), S. 364–366