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07.02.2008

Joerg PfuhlJoerg Pfuhl© Kai-Uwe Nielsen
Der Streit ums Übersetzerhonorar. Diskutieren Sie mit!

Einigung in letzter Minute?

Mehr als fünf Jahre währt der Streit um die Höhe der Übersetzerhonorare. Mehr als 20 Übersetzer-Klagen sind gegen Verlage anhängig, sieben Verfahren mittlerweile beim Bundesgerichtshof angelangt. Dieser wird voraussichtlich Ende 2008 ein Urteil fällen, wenn es nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Ein Urteil, das keiner Seite nutzt, so viel lässt sich bereits jetzt nach der Überzeugung von Random House-Geschäftsführer Joerg Pfuhl sagen. In seinem Beitrag für das BÖRSENBLATT ruft Pfuhl, der sich seit vier Jahren um eine Lösung des Konflikts bemüht, zum Kompromiss in letzter Minute auf: »Man pokert nicht um seine Geschäftsgrundlage, und das gilt für Übersetzer und Verlage gleichermaßen«.

Diskutieren Sie mit uns: Können sich Verlage und literarische Übersetzer doch noch einigen? Und auf welcher Grundlage? Oder sollen die Richter entscheiden?

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[...] Tags: Pfuhl, Übersetzer

16 Kommentare

1. Thomas Überhoff, Programmleiter Belletristik, Rowohlt Verlag 08.02.2008 09:11h
Man kann Herrn Pfuhl leider nur Recht geben. Das Problem ist, dass auf einem von Verdrängungswettbewerb und Spekulation bestimmten Lizenzmarkt für die Übersetzer eine vergleichsweise risikofreie Verdienstsicherheit geschaffen werden soll. Rowohlt bemüht sich bereits seit Jahren, literarische Autoren, in deren Interesse eine gute Übersetzung liegen müsste, dazu zu bewegen, ein Prozent ihrer Erlöse den Schöpfern ihrer deutschen Texte zugute kommen zu lassen. Manche - vom Range eines José Saramago oder Cormac McCarthy - haben dem zugestimmt, bei den meisten stößt das so lange auf taube Ohren, wie deutsche Verlage bei den Lizenzgebern in dieser Sache nicht solidarisch auftreten. Die Zeche zahlen am Ende alle: die Verlage, denen der Übersetzungsmarkt wegbricht; die Autoren, die nicht mehr übersetzt werden; die Übersetzer, denen die Arbeit ausgeht.
2. Kai Weber 08.02.2008 10:33h
Ich kann zwar die Verlagssicht durchaus nachvollziehen, aber im Gegensatz zu Herrn Überhoff kann ich Herrn Pfuhl nicht uneingeschränkt Recht geben. Mich wundert, wie das Justizverständnis von Menschen aussieht, die eine Gerichtsentscheidung als "Pokern" bezeichnen. Als würden Richter würfeln, um ihre Entscheidungen zu treffen...
Ich bin ein junger Mensch, der nach einem philologischen Studium mit sehr gutem Abschluss gerne übersetzen würde und der Ansicht ist, dies auch gut zu können. Wenn ich dann aber in einer Broschüre des Verbandes der Literaturübersetzer lese, dass man vom Übersetzen literarischer Texte ganz bestimmt nicht leben kann, sondern dass man Familienmitglieder benötige, von denen man finanzielle Unterstützung bekomme, so finde ich, dass es hier einen Fehler im System gibt. Verlage - zumindest die großen Publikumsverlage, für die Herr Pfuhl und Herr Überhoff stehen - würden sich vielleicht mehr Gewinn, mehr Spielraum für "Mischkalkulation" usw. wünschen, aber sie können immerhin von ihrer verlegerischen Tätigkeit noch (über)leben. Ein junger, freier Übersetzer kann dies offensichtlich nicht. Die Verlage sind zumindest vordergründig in der stärkeren Position - aber sie wissen natürlich, dass sie langfristig die Übersetzer in ihrem Boot behalten müssen und nicht über Bord gehen lassen können. Außergerichtliche Kompromisse sind natürlich erstrebenswerter als Gerichtsentscheide; sie funktionieren aber nur, wenn beide Seiten ihre Grundbedürfnisse decken können. Das scheint mir im Blick auf einen gewissenhaft arbeitenden, anspruchsvollen Literaturübersetzer aber nicht der Fall zu sein: Gewinnbeteiligungen bringen doch nur denjenigen etwas, die US-Literatur oder schwedische Krimis übersetzen. Wie aber sollte ein solches Modell gewährleisten, dass weiterhin griechische, chinesische oder kisuahelische Literatur auf dem deutschen Buchmarkt erhältlich bleibt?
3. Marcus Ingendaay 08.02.2008 15:46h
Das leidige Gezerre seit der Urheberrechtsnovelle aus dem Jahr 2002 hat mich nicht überrascht, es war abzusehen, dass sich an der schlechten Honorarsituation zunächst nichts ändern würde. Ich glaube auch nicht, dass ein BGH-Spruch das letzte Wort sein wird, nicht in der Praxis jedenfalls. Also Gemach.

Die ganze Diskussion erinnert frappant an den Streit um den Mindestlohn. Ja, was ist denn angemessen? Vor allem, wer entscheidet, was angemessen ist?

Viele Übersetzer hätten »erfreut auf ein derart umfassendes Beteiligungsmodell«, das so genannte Münchener Modell reagiert, meint Herr Pfuhl. Ich weiß nicht, woher er das hat.

»Man pokert nicht um seine Geschäftsgrundlage«, schreibt er weiter. Warum eigentlich nicht? Worum geht es denn, wenn ich mich auf einem Markt bewege, auf dem die Marktteilnehmer so ungleich sind, dass der Gesetzgeber dringend gefordert wäre, hier für fairere Verhältnisse zu sorgen.

Ich bin Freelancer, trage alle möglichen Risiken, denke im Grund amerikanisch, aber gerade deshalb lehne ich es ab, smarten, angestellten Vertretern einer elitären Redaktions- und Management-Kaste, mögen Sie jetzt Gabor Steingart heißen, Thomas Steinfeld oder Joerg Pfuhl, die absolute Deutungshoheit über das große Ganze zuzugestehen.

Denn sie tun immer doch dasselbe: Bei allen kritischen Fragen zur Angemessenheit einer Vergütung beschwören sie gleich den Untergang einer Branche oder gar eines ganzen Standorts. Moderate Beteiligungsforderungen, meist nicht mehr als ein Krümel von der großen Torte, werden zu Überlebensfragen stilisiert. Vor allem aber tun sie eines: Sie schüchtern die Leute ein und empfehlen eine Medizin, die sie selber persönlich nie nehmen würden. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.

Denn man darf ruhig mal darauf hinweisen: Ohne die vielen Freien wäre ein moderner Verlag nicht lebensfähig. Dennoch wird immer so getan, als seien die Freien ausschließlich ein übler Kostenfaktor und kein Profitcenter. Das Gegenteil ist doch der Fall.

Deshalb ein Wort auch an Herrn Überhoff: Der Wunsch nach »risikofreier Verdienstsicherheit« an sich ist nicht anstößig, die Kritik daran aus dem Mund ein bloßen Angstellten hingegen schon, denn er selber kommt ja wie selbstverständlich in den Genuss dieser Sicherheit und findet daran überhaupt nichts auszusetzen.

Ich kenne einige Lektoren, die im Laufe der letzten Jahre - aus welchem Grund auch immer - quasi die Seiten gewechselt und nun als Übersetzer oder freie Redakteure arbeiten. Ich kann sagen, diese Leute haben zunächst die Welt nicht mehr verstanden. (»Wenn ich das gewusst hätte ...«)

Ein großes Problem bei der Honorarfindung seitens der Verlage besteht nämlich auch darin, dass Verlagsmitarbeiter nicht wissen, was, sagen wir, 20 Euro pro Seite wirklich bedeuten. Sie sind nicht in der Lage, ein Seitenhonorar auf einen Netto-Stundensatz umzurechnen, für sie ist es nur ein Zahl und nicht mit Wirklichkeit gefüllt.

Ich empfehle in allen diesen Fällen ein einjähriges Praktikum in dieser Wirklichkeit (also mindestens bis zum ersten Steuerbescheid), damit die Betreffenden wenigstens wissen, wovon sie reden. Ich kann schon jetzt garantieren: Ihre frühere Entrüstung über den Wunsch über den Wunsch nach einer angemessenen Beteiligung käme ihnen absurd vor.

Ansonsten: Peace! And have no fear!
4. Andreas Tretner, Übersetzer 09.02.2008 21:47h
Spät! Vielleicht nicht zu spät: Im Gegensatz zum „Münchener Modell“ der AG Publikumsverlage, das die Belange literarischer Übersetzer hinter einer PR-Fassade geradezu verhöhnte, indem es noch hinter den Status Quo zurückfiel, scheinen mir die Eckpunkte des neuen Verlegervorschlags erstmals darauf hinzudeuten, daß ein ernsthaftes Interesse an einvernehmlicher Lösung besteht.
Tauglich als Verhandlungsgrundlage, mit immer noch vielen Haken und Ösen: Zum Beispiel Übersetzer anspruchsvoller Hochliteratur mit vergleichsweise geringem „Seitenausstoß“ wie auch speziellerer Sachbücher würden nach diesem Modell schlecht wegkommen bzw. leer ausgehen – für sie liegt die Schwelle von 5000 verkauften Exemplaren, hinter der eine Erfolgsbeteiligung als einziger Zugewinn in Aussicht stünde, deutlich zu hoch.
Wie überhaupt dieses Modell noch zu vieles über einen Leisten schert. Es praktikabel zu machen und zugleich wasserdicht gegenüber „unsittlicher Anwendung“, ist nicht einfach – es muß aber auch auf keinen Bierdeckel passen.
Dabei wird – das sollten wir in unseren Erwartungen einkalkulieren – vermittelt werden müssen auch zwischen unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen unterschiedlich profilierter Übersetzer (für die die berühmte Mischkalkulation noch weit schwieriger zu bewerkstelligen ist als für ihre Auftraggeber). Wird demnach Wünsche offen lassen. Man könnte ja auch „Probeläufe“ vereinbaren, um hinterher zu optimieren …
Jedenfalls stimme ich Herrn Pfuhl zu, daß die versammelte Intelligenz aller Beteiligten auch jetzt noch, nach so viel zerschlagenem Porzellan, zu angemesseneren Ergebnissen führen könnte als jedes noch so salomonische BHG-Urteil.
Die Verhandlungen scheinen also nunmehr, nach sechs schier verlorenen Jahren, eröffnet!
5. A. Tretner 09.02.2008 21:52h
BHG meint selbstverständlich BGH.
6. Eckhard Kloos 10.02.2008 13:21h
Es wird weiterhin am Ast gesägt, auf dem man sitzt. Leider.
Von den Übersetzern kommen keine Ideen, wie man sich annähern könnte. Es wird negiert, dass die gerichtlich vorgetragenen Forderungen die Kalkulationsgrundlagen für Übersetzungen zerstören. Die Midlist im Taschenbuch z.B. wird unter diesen Voraussetzungen immer weniger aus übersetzten Texten bestehen. Das kann nicht im Interesse der Übersetzer liegen.
Die Probleme des Übersetzens hoher Literatur können wir außer Acht lassen. Die Zahl der Titel ist gering und in der Regel verdient weder ein Verlag noch ein Übersetzer damit mehr als Ruhm und Ansehen. Hochliterarische Übersetzer sind dabei überlebensfähiger als hochliterarische Verlage, weil das Normseitenhonorar immerhin ein Grundeinkommen sichert.
Übersetzer, die auch in anderen Medien arbeiten, erschließen sich neue Honorarquellen. Bühne, Film, Fernsehen zahlen auch an Übersetzer gute Honorare.
Im Einkommensspiegel des Bundesrepublik rangiert der Beruf des Übersetzers im oberen Viertel!
7. Katharina Raabe, Lektorin für osteuropäische Literatur, Suhrkamp Verlag 10.02.2008 19:10h
Um der Übersetzer willen, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten, die wir entdeckt und gefördert haben, die Freunde geworden sind, mit denen wir uns Vertrag für Vertrag aufs neue streiten, denen wir zu erklären haben, „was geht“ und „was nicht geht“, die den Vertragsbedingungen zähneknirschend zugestimmt haben, obwohl sie sie als Zumutung empfanden, um dieser Übersetzer willen sollten sich endlich auch Lektoren in die Debatte einschalten. Niemand weiß nämlich besser als wir, was schlechte Übersetzungen kosten: das zusätzliche Honorar einer „freien“ Textredaktion bzw. die (selbstverständlich unbezahlten) Überstunden, die fest angestellte Lektoren für die Bearbeitung unfertiger Übersetzungen aufwenden. In solchen Fällen kann sich ein Seitenhonorar verdoppeln bis verdreifachen. Aus ökonomischer Vernunft und im wohlverstandenen Eigeninteresse müssen wir sowohl den Übersetzern als auch dem Verlag gegenüber darauf bestehen, daß Qualität geliefert und entsprechend honoriert wird.

So erfreulich es ist, daß nach sechs Jahren endlich ein für beide Seiten diskutabler Vorschlag auf den Tisch kommt: bereits erreichte und zäh erkämpfte Bedingungen für literarische Übersetzer dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Bevor ein BGH Präzedenzfälle schafft, sollten Verlage und Übersetzer verhandeln, mit Geduld und Phantasie Spielräume ausloten − unter Anerkennung ihrer kategorialen Ungleichheit. Kein Verlag kann einem Übersetzer Verdienstsicherheit verschaffen, es sei denn, er stellte ihn ein. Übersetzer arbeiten umgekehrt unter Bedingungen, die sich vermutlich kaum ein Lektor, geschweige denn ein Konzerngeschäftsführer freiweillig zumuten würde. Deshalb Respekt und Empathie! Es geht um unsere gemeinsame Sache. Schluß mit den Untergangsszenarien, Nullsummenspielen, maßlosen Forderungen, Drohungen!

Der von Thomas Überhoff beschriebene Weg, bei den Autorentantiemen anzusetzen, ist der einzig vernünftige. Aus der Erfahrung mit osteuropäischen Autoren auf dem deutschen Markt weiß ich, wie stark Wahrnehmung und Erfolg der Qualität der Übersetzungen zu verdanken ist. Je besser die Übersetzung, desto erfolgreicher die Weiterverwertung bis hin zu Lizenzabschlüssen in anderen Ländern. Die Autoren profitieren − wohlgemerkt auf einem von mehreren Nebenmärkten − von ihren Übersetzern, und vielen ist das längst bewußt. Daß deutsche Verlage bei den Lizenzgebern in dieser Sache solidarisch aufträten, würde eine differenzierte Wahrnehmung der nachschöpferischen Leistung des Übersetzers voraussetzen. Gerade diese aber scheint beim Streit um die angemessene Honorierung auf der Strecke geblieben zu sein.

Was soll dabei herauskommen, wenn Verlage, die in Qualität und Schwierigkeitsgrad nicht vergleichbare Titel verlegen, sich auf ein gemeinsames Modelle zur Übersetzervergütung einigen? Warum erarbeitet man nicht eine möglichst fein abgestufte Skala, die von leicht und schnell übersetzbarer Genreliteratur über anspruchsvolle Unterhaltung bis hin zu Büchern reicht, die große literarische Kompetenz und einen erheblichen Zeitaufwand erfordern? Warum differenziert man nicht nach Verlagsgröße und ökonomischer Potenz? Was für einen Konzernverlag ohne weiteres verkraftbar ist, kann einen Kleinverlag ruinieren.

Während Verlegergremien und Übersetzerverband sich in jahrelangen Kämpfen zermürben, hat der Deutsche Übersetzerfonds sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert, arbeiten internationale Übersetzerwerkstätten, werden Förderprogramm aufgelegt, Fortbildungsveranstaltungen und Übersetzerseminare durchgeführt, hat die Politik die Bedeutung des Übersetzens entdeckt. All dies ist dem Engagement einzelner Übersetzer, Institutionen und Stiftungen zu verdanken. Um so grotesker, daß es dennoch nicht gelingt, einer breiten Öffentlichkeit Bedeutung und Ansehen dieses Berufes so zu vermitteln, daß er junge, hochbefähigte Leute anzieht. Die brauchen wir nämlich dringend.

8. Joachim Unseld 11.02.2008 11:20h
Wir brauchen jetzt unbedingt eine außergerichtliche Einigung, und das heißt, wir brauchen die Branchenlösung. Bleiben wir jetzt untätig und überlassen eine solch weitreichende Entscheidung den Gerichten, die sich bekanntlich wenig um die Realitäten unserer Branche scheren, werden beide Teile, also sowohl Verlage wie Übersetzerinnen und Üebrsetzer, die negativen, wenn nicht fatalen Folgen zu befürchtender absurder Gerichtsurteile auszubaden haben.

Wir haben jetzt noch die Chance unsere Zukunft gemeinsam in die Hand zu nehmen, jetzt einen Kompromiss zu schliessen, der durchdacht und professionell erarbeitet ist und nicht zufällig durch die Gerichte zusammengewirbelt. Denn wir wollen weiter im bisherigen Umfang Übersetzungen machen können. Wir wollen unsere Zusammenarbeit mit den Übersetzerinnen und Übersetzern nicht durch kleinliches Mißtrauen zerstört wissen, sondern angemessen honoriert und friedlich und menschlich. Wie sonst soll Literatur entstehen.

Angebote, Modelle liegen von Seiten der Verlage auf dem Tisch. Weiter gehen können Verlage nicht, die ökonomischen Möglichkeiten sind ausgereizt, ein Mehr würde jedes Gleichgewicht sprengen. Die Folgen siond beschrieben worden: Übersetzungen würden nicht mehr kalkulierbar, ja für viele Verlage, die wunderbare Übersetzungen machen, aber schon jetzt im wirtschaftlichen Grenzbereich stehen, unmöglich, Übersetzer würden de facto in der Mehrheit der Fälle weniger verdienen. Die Großverlage werden sich irgendwie arrangieren, aber die kleineren Verlage würde es mit voller Breitseite treffen, jene Verlage, die nicht durch den Verkauf der Bücher, sondern nur durch die Vergabe von Nebenrechten überleben können, denn für solche Verlage ohne z.B. eigenes Taschebuch würde es dann keinen Sinn mehr machen eine Lizenz zu vergeben:. Das aber würde für viele das finanzielle Aus bedeuten.

Deshalb mein dringender Apell: jetzt die Branchenlösung, jetzt ein Kompromiss!
9. Dirk Stempel 12.02.2008 10:37h
Noch im Februar 2002 hatte der Verband der Übersetzer VDÜ seinen Mitgliedern Honorare als angemessen empfohlen, wie sie z.B. auch von uns bezahlt wurden. Sechs Monate später, nach Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle, hat derselbe Verband Forderungen auf den Tisch gelegt, die eine Verdreifachung der bis dahin üblichen und angemessenen Seitenhonorare vorsahen, also einer Tariferhöhung um 300 % gleichzusetzen sind. Wir alle haben das monatelange Gerangel zwischen Bahn und GDL noch in Erinnerung, bei dem es u.a. um "lediglich" 30 % Lohnerhöhung gegangen war, die sich schlußendlich auch als nicht realisierbar herausgestellt hat. An den maßlosen Forderungen des Übersetzerverbands sind die bisherigen Gespräche und Verhandlungsversuche gescheitert. Auch die von Übersetzern eingereichten und vom Verband finanzierten Klagen sind bisher insoweit gescheitert, weil die Gerichte die Maßlosigkeit dieser Forderungen erkannt und zurückgewiesen haben. Wie der BGH als vorläufig letzte Instanz sich dazu verhalten wird, weiß natürlich niemand zu sagen, aber es läuft allen Regeln der Vernunft zuwider, die eigene Existenzgrundlage einer sachfernen Behörde zu überantworten. Aus diesem Grund hat die Verlagsgruppe Random House dem Übersetzerverband ein letztes Angebot gemacht, das eine gestaffelte Absatzbeteiligung bereits ab dem 5.001 Exemplar vorsieht und eine Beteiligung von 7,5% an den Lizenzerlösen. Das ist weit mehr als das bisher Übliche und als das bisher Angebotene und wird auch nicht für alle Verlage finanzierbar sein, aber es ist ein Haustarif, der alle Übersetzer der Verlagsgruppe Random House besser stellt als bisher. Wir begrüßen diese Initiative ausdrücklich und empfehlen den Übersetzern, die Ende der Woche ihre Jahreshauptversammlung abhalten werden, ihre Verhandlungsführer zu beauftragen, diesen Haustarif anzunehmen. Dann wäre der Weg auch für Verlage mit anderen Betriebsgrößen und Strukturen frei, mit dem Übersetzerverband angemessene Vereinbarungen zu treffen.
10. Werner Richter 12.02.2008 13:57h
Ein bisschen Polemik gehört wohl immer dazu, und Vergleiche mit Lokführern sind sicher auch keine ungeschickten Züge in diesen neidvollen Zeiten, aber mit *einer* wirklich dreisten Unwahrheit, wie sie weiter oben von Eckhard Kloos/Rowohlt geäußert wird, muss doch aufgeräumt werden: Er erwähnt dort so nebenbei, „im Einkommensspiegel des Bundesrepublik rangiert der Beruf des Übersetzers im oberen Viertel“.

Damit kann er wohl kaum die für die deutsche Verlagsbranche tätigen Übersetzerinnen und Übersetzer meinen -- deren Situation wird ja durch andere Beiträge hier, durchaus auch von Verlagsseite recht realitätsnah geschildert.

Auch jene meiner Kommilitonen, die heute in Brüsseler EU-Kabinen dolmetschen, dürften nicht den oberen Zehntausend angehören, aber Tatsache ist schon, dass die üblichen („angemessenen“?) Tarife für Übersetzungen überall sonst mehr als das Doppelte bis das Dreifache ausmachen als bei den Verlagen. Daher rühren die von Dirk Stempel/Hanser so entsetzt zitierten 300% Prozent: Der Buchbranche ist es nämlich seit vielen Jahren gelungen, ein stillschweigendes Einverständnis herzustellen, das besagt, sobald eine Übersetzung zwischen zwei Pappdeckeln verkauft wird, könne leider nur noch ein Drittel des üblichen Tarifs dafür bezahlt werden … andernfalls gehe das Abendland unter.

Dieses Missverhältnis ist übrigens allenthalben bekannt, auch Herr Stempel ist darüber wohlinformiert, denn als ich ihn vor Jahren mal der guten Ordnung halber fragte, ob ich eine Story, die ich demnächst für Hanser übersetzen sollte (Erscheinungstermin im folgenden Jahr), auf Anfrage auch schon vorab für eine Zeitschrift machen könne, sagte er jovial: „Sicher, tun Sie das ruhig, da verdienen Sie dann wenigstens mal richtig Geld!“ So war es auch: wo mir der Verlag für die übrigen Erzählungen 34 Mark pro Normseite zahlte, bekam ich von der Zeitschrift anstandslos die verlangten DM 100/Ns.

Viele Magazine, Zeitschriften, Tageszeitungen, Museen und Galerien zahlen diese 250-300% dessen, was man mit Literaturübersetzen bei deutschen Verlagen verdient … und mit dem man eben dann nur bei tausend Euro Nettoeinkommen pro Monat landet.

Deshalb sind mir alle Stimmen willkommen, die diese Tatsache nicht schlichtweg abstreiten und uns mit „wohlbestallten Studienräten“ usw. in eine Mogelpackung stecken wollen, sondern ehrlich daran gehen wollen, an dieser Lage etwas zu ändern. Das geht von dem nach vielen Jahren endlich ersten ernstzunehmenden Vorschlag des Random-House-Entwurfs (oben als „letztes Angebot“ dramatisiert, obwohl hier natürlich noch vieles zu besprechen sein wird) über kreative Ideen wie Thomas Überhoffs Ansatz bei den Autorentantiemen oder Burkhart Kroebers Gedanken eines Übersetzungs-Euro bis hin zu dem immer wieder angedachten zusätzlichen Fonds (aus Bestsellereinnahmen à la Diogenes). Alle diese Lösungen haben ihre Fallstricke und Pferdefüße, aber sie zeigen den Willen, etwas gegen die ungerechten, unangemessenen Honorare, wie sie leider für Literaturübersetzungen gängig sind, zu unternehmen.

Was an und für sich so schlimm daran sein soll, dass man eine Streitfrage die Gerichte entscheiden lässt, ist mir zwar nicht ganz begreiflich (dazu sind sie schließlich da bzw. dazu werden sie für gewöhnlich eben angerufen), andererseits stimmt es natürlich, dass eine außergerichtliche Einigung für alle Seiten erstrebenswerter ist -- sie muss nur auch für alle Seiten annehmbar sein.

11. Marcus Ingendaay 12.02.2008 16:26h
Tja, diese Rechenkünstler! Etwas Ähnliches hatten wir ja schon vor einem Jahr, beim so genannten Übersetzerstreit in der SZ.

Da hat ein Mitarbeiter des Hanser Verlages der lesenden Öffentlichkeit vorgerechnet, was Übersetzer so alles verdienen -- und einfach brutto gleich netto kalkuliert, Umsatz gleich Gewinn.

Ich war damals auch nicht sicher, ist das jetzt Doofheit oder einfach nur dreist. Oder beides?

Ich glaube, man sollte wirklich mal festhalten: Übersetzer und andere Freie leben in der gleichen Welt wie alle anderen auch. Das ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Peace! And have no fear!
12. Susanne Schüssler 12.02.2008 17:38h www.wagenbach.de
Die Sache ist eigentlich relativ einfach: Der Autor, der Verlag und der Übersetzer sind aufeinander angewiesen. Jeder auf den anderen. Entsprechend absurd ist es also, wenn eine Seite unterstellt, es gäbe kein ernsthaftes Einigungsinteresse.
Früher war es so: mancher Verlag hat skandalös schlecht bezahlt, sehr gute Übersetzer hingegen konnten für schwierige Texte – oft nach hartem Ringen mit dem Verlag – das für beide Seiten gerade noch Vertretbare erhalten.
Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen sieht die Situation im Ergebnis für einen kleinen Verlag mit hohem literarischen Anspruch so aus: Wir haben den Anteil der Neuübersetzungen reduziert, während die Anfragen von Übersetzern noch nie zahlreich waren wie zur Zeit. Und noch bedauerlicher: Unser Widerstand gegen den sich immer schneller drehenden Markt, wichtige Bücher und Autoren des 20. Jahrhunderts, oft in legendären Übersetzungen ins Deutsche gebracht, wiederzuentdecken und lieferbar zu halten, wird durch Übersetzerforderungen unmöglich gemacht, wenn nicht der Autor oder seine Erben quasi auf das Honorar verzichten. Traurig. Hier taugen alle Modelle nichts, da müssen individuelle Lösungen zwischen Autor, Verlag und Übersetzer möglich sein. Um der Literatur willen.
Zuletzt: Ich wiederhole meine Einladung an die Übersetzer (leider bisher so gut wie nie wahrgenommen), Einblick in unsere Kalkulationen zu nehmen, und bei ihren Überlegungen nicht nur Konzernverlage mit amerikanischer Dutzendware oder Schmodderbestsellern vor Augen zu haben.
13. Friedrich Griese 12.02.2008 19:05h
Was könnte bei Pfuhls Vorschlag für den Übersetzer herauskommen? Nur mal überschlägig berechnet. Ich unterscheide drei Fälle.
A) RH verkauft 43% seiner Titel mit weniger als 5000 Ex., da soll keine Beteiligung fließen.
B) 24% aller Titel liegen zwischen 5 und 10.000, da soll es 0,5% vom NLP geben.
C) 23% erreichen zwischen 10 und 25.000, da gibt es 1% NLP.
Damit sind 90% des Geschäfts abgedeckt – unser Normalfall; den Rest lassen wir außer Acht. Das ist realistisch. Wenn wir die Fälle A-C gleich 100 setzen, können wir sagen: In der Hälfte aller Fällle fließt bei RH keine Beteiligung; in einem Viertel aller Fälle landet das Buch in Klasse B, in einem weiteren Viertel in Klasse C. (Nebenrechtserlöse sind nicht recht greifbar und bleiben außer Betracht.)

Unser Übersetzer arbeitet 2000 Stunden p.a. (50 Wochen à 40 Stunden) und schafft 0,54 Normseiten pro Stunde, eine ordentliche Leistung. Macht 1080 Seiten, zwei Bücher zu je 540 Seiten. Er bekommt 17,50 Euro pro Seite. Macht 18.900 Euro pro Jahr als Seitenhonorar (Grundhonorar). Pro Stunde 9,45 Euro. Erlös wohlgemerkt – ein Verlagsmensch hat den Erlös schon mal mit dem Einkommen verwechselt und Richter angekohlt.

Setzen wir den Ladenpreis bei 20 Euro an, 1% vom Nettoladenpreis ist dann grob gerechnet 0,19 Euro. Setzen wir ferner die verkaufte Auflage in den Fällen B und C in der Mitte der Klasse an, mit 7500 bzw. 17500 Exemplaren. Dann beträgt die Auflagenbeteiligung im Fall B 237,50, im Fall C 1662,50 Euro.

Was hat der Übersetzer zu erwarten?
Landen beide Bücher in Klasse A, kriegt er das Grundhonorar. Das sind 100% – Stundenerlös 9,45.
Landet eines in A und eines in B, kriegt er zusätzlich 237,50. Plus von 1,25% – Stundenerlös 9,57.
Landen beide in B, kriegt er zusätzlich 475,00. Plus von 2,5% – Stundenerlös 9,68.
Landet eines in A und eines in C, kriegt er zusätzlich 1662,50. Plus von 8,8% – Stundenerlös 10,28.
Landet eines in B und eines in C, kriegt er zusätzlich 1900. Plus von 10% – Stundenerlös 10,40.
Landen beide in C, kriegt er zusätzlich 3325,00. Plus von 17,6% – Stundenerlös 11,11.
Mit diesem „Spitzenerlös“ im Mittelfeld kommt er abzüglich Betriebsausgaben auf einen Gewinn vor Steuern von 15.554 Euro oder 1.296 Euro im Monat.

Das waren jetzt die mittleren, wahrscheinlichsten Fälle. Gehen wir ans Limit. Beide Bücher erreichen die Obergrenze von Klasse C, je 25.000 Ex. (Zur Erinnerung: Damit sind 90% aller Fälle abgedeckt, das Alltagsgeschäft; richtige Bestseller betrachten wir nicht.) Zusätzlich zum Grundhonorar erhält die Übersetzerin in diesem eher unwahrscheinlichen Fall 6650 Euro, ein Plus von 35,2%, und landet bei einem Stundenerlös von 12,78. Der Jahresgewinn der Begnadeten beläuft sich auf 17.892, das monatliche Einkommen vor Steuern auf 1.491 Euro. Damit ist sie ein Glückspilz!

Zum Vergleich: Laut Tarifvertrag erhät ein Beifahrer/in ohne Fahrtätigkeit (ohne Vorkenntnisse, Tätigkeit nach Ein- oder Anweisung ausführbar) im Verkehrsgewerbe NRW ein Bruttojahresgehalt von 18.888 Euro. Diese Dame liegt, wenn Herr Kloos recht hätte, im oberen Viertel der Einkommenspyramide. Armes Deutschland! Und arme Verleger, die ihre kreativen freien Mitarbeiter nicht einmal so bezahlen können wie die nordrhein-westfälischen Verkehrsbetriebe einen Beifahrer ohne jegliche Vorkenntnisse. Es ist einfach lächerlich, von intelligenten Menschen schöpferische Höchstleistungen zu solchen Bedingungen zu verlangen. Wären diese schöpferischen Menschen Kaufleute, wüßten sie, daß sie seit Jahren Verluste machen. Wenn Verleger ebenfalls über Verluste klagen, machen wir doch gemeinsam den Laden zu. Alles andere ist Ressourcenverschwendung.

Im Getümmel geht eine Tatsache unter, die es wert wäre, beachtet zu werden: Der Wert des Erlöses für die Übersetzung einer Seite ist seit fünfzehn Jahren trotz leichter nominaler Erhöhungen ständig gesunken. Eine Seite ist heute erheblich billiger als damals. Bei regelmäßiger Anhebung entsprechend der allgemeinen Kaufkraftentwicklung, wie sie die norwegischen Verleger mit den Übersetzern vereinbart haben, wären heute Seitenpreise von 25 Euro üblich, und kein Hahn würde danach krähen.

Es gibt viel zu bereden! Aber bitte ehrlich!

14. Joachim Bartholomae 18.02.2008 17:23h www.maennerschwarm.de
Hier haben sich Standpunkte verfestigt, die einige m.E. wichtige Aspekte außer Acht lassen:
1. Bestseller sind oft grauenhaft übersetzt. Ein verkaufsbezogenes Honorar belohnt in vielen Fällen die mehrfache Schamlosigkeit: ein banales Buch zu übersetzen, und dabei eine schlechte Arbeit abzuliefern (weil es im Verlag ja niemanden kümmert).
2. Vor 16 Jahren haben wir ein Übersetzerhonorar von 28 DM gezahlt, heute zahlen wir 17 Euro. Das Hardcover kostete seinerzeit 37 DM, heute 18 Euro.
3. Bei kleinen Auflagen erhält der Übersetzer ein höheres Honorar als der Autor.

Übersetzungen werden schlecht bezahlt, aber niemand hat je etwas anderes behauptet. Traditionell war es ein Nebenberuf für Autoren oder ein "Gattinnenjob". Wer also meint, von der Übersetzertätigkeit leben zu können, handelt auf eigenes Risiko und im Grunde wider besseres Wissen.
Da der Buchmarkt angemessene Preise nicht verkraftet, müssen diese Honorare in ein Kostengefüge hineinpassen, dass mit wenigen Ausnahmen (= mehr oder weniger banale Bestseller) sehr eng ist. Mich erinnert das an meinen Studentenjob in der Gastronomie, als ich als Tresenkraft mehr verdiente als ein gelernter Koch. Hochverdiener waren die Kellner, die ohne Koch keinen Umsatz hätten machen können. Diese gewachsenen Tarife umzustoßen würde den Wirt in die Pleite treiben, sonst nichts.

Um den Übersetzern ein anständiges Einkommen zu ermöglichen, sind die Verlage nicht zwingend die richtigen Verhandlungspartner. Der Deutsche Übersetzerfonds weist einen anderen Weg. In Anbetracht der enormen Beträge, die in die Subventionierung der Schauspielhäuser und in die Filmförderung fließen, scheint es nicht verwegen, staatliche Förderung auch für literarische Werke einzufordern. Wer diesen Weg beschreitet, kann dabei zugleich den Schwierigkeitsgrad der Texte und die Qualität der Übersetzung berücksichtigen. Denn wenn es eine Ungerechtigkeit in der Übersetzerentlohnung gibt, die in den letzten Jahren erzeugt wurde, so liegt sie im Missverhältnis des Honorars für deutsche Fassungen von z.B. Dan Brown und z.B. Ronald Firbank. Warum erregen sich die Übersetzer nicht (zumindest auch) darüber?
15. Marcus Ingendaay 19.02.2008 19:25h
Bei allem Respekt, Herr Bartholomae, Ihre Äußerungen sind eine Frechheit. Übersetzen ist kein "Gattinnenjob", wie Sie meinen, sondern etwas für Profis.

Wenn es tatsächlich einmal anders aussehen sollte, dann gerade wegen der Bestrebungen der Verlage, diesen Beruf in die Halbprofessionalität zu drücken.

Ich verstehe auch nicht, was Sie wollen. Einerseits beklagen Sie die schlechte Qualität vieler Übersetzungen, andererseits wenden Sie sich gegen Honorare, die eine gute Übersetzerleistung erst ermöglichen würde. Wie hätten Sie's denn jetzt gerne?

Und eine schlechte Tradition als Begründung für skandalöse Zustände --- ist wohl erst recht kein Argument. Diese schlechte Tradition wollen wir ja gerade durchbrechen.

Wissen Sie, wenn es nach der "Tradition" ginge, wären schwule Buchläden heute noch verboten. Wir haben das geändert, auch gegen Widerstände.

Was vielen Übersetzern sauer aufstößt, ist die fortgesetzte und systematische Missachtung ihrer Leistung. Das ist aber kein Naturgesetz, sondern Ausdruck der Machtverhältnisse -- und daher durchaus veränderbar.

Früher war in Sonntagsreden wenigstens noch vom "Mittler" die Rede, wenn es um Übersetzer ging. Bei Ihnen erledigen sie höchstens noch einen "Gattinnenjob"?

Nein, das ist ein allzu durchsichtiges Manöver. Mit diesem Stuss kommen Sie hier nicht durch.
16. Matthias Jendis 20.02.2008 13:37h
werteste:

als übersetzer eines weltliterarischen klassikers für hanser vor einigen jahren, der mich auch in der xten auflage noch nicht direkt an den verkauften exemplaren beteiligt, fand ich herrn stempels ausführungen erstaunlich. soll man lachen oder weinen ob so viel chutzpe? kann ein hanser-führungsmensch ernsthaft vorgeben, nicht zu wissen, was andere literarische übersetzer als sein wohl angedachter eco-traduttore verdienen? hanser zahlt für anspruchsvolle unterhaltungsliteratur und höchst anspruchsvolle literatur a la philip roth sovielwenig, dass ein sorgfältiger lit übs kaum über einen stundenlohn von 10 euro kommt, und zwar vor abzug aller berufsbedingten nebenkosten.

dafür würde herr stempel wohl lieber stempeln gehen, no? insofern waren die forderungen des vdü nicht maßlos, sie sind lediglich nicht durchsetzbar.

und bartholomeus hat einfach dumm dahergequatscht.

verärgert bis wütend:

matthias jendis
literarischer übersetzer &
lehrbeauftragter der universität göttingen

ich will mich über meinen klassiker gar nicht beklagen: hörbuch/hörspiel (eine kleine feine neue einnahmequelle für übersetzer), zwei preise und lizenzen für andere verlage und buchclubs usw usf haben den fisch reichlich eier legen lassen. und potboiler sind klassiker eben allemal. aber

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