13.02.2008
PersönlichkeitsrechtMaxim Biller muss Schmerzensgeld zahlen
Wie in boersenblatt.net berichtet, sieht sich die ehemalige Freundin in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie durch die Beschreibung der Romanfigur "Esra" ohne weiteres als reale Person zu identifizieren sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 13. Juni die Verbreitung des Romans wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verboten.
"Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung", begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch mit Blick auf die Wirkungen der Schadensersatzpflicht auf die Kunstfreiheit sei es "unerlässlich, dass der ebenfalls grundgesetzlich gebotene Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden kann".
Über Schmerzensgeldklage der Mutter der Klägerin, die sich durch den Roman ebenfalls in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, wurde nicht entschieden. Auf Wunsch der Parteien habe die Kammer diesen Teil des Verfahrens abgetrennt und das "Ruhen" angeordnet, teilte das Landgericht München mit. Grund hierfür sei, dass noch nicht rechtskräftig geklärt ist, ob auch die Mutter der Klagerin den Roman beziehungsweise einzelne Passagen, in denen sie dargestellt wird, verbieten lassen kann. Die Klärung dieser Frage sei auch für den Schmerzensgeldanspruch maßgeblich.
- Billers "Esra" bleibt verboten [12.10.2007]
- Maxim-Biller-Prozess erneut verschoben [04.09.2007]
- "Esra": Gutachten fordert Aufhebung des Verbots [14.06.2007]
[...] Tags: Maxim Biller, Kiepenheuer & Witsch


8 Kommentare
Es ist unglaublich wie das Landgericht sein Urteil gefällt hat.
Eine Welle der Klagen werden über die Gerichte hereinbrechen, sobald jemand glaubt er erkenne sich in einem Roman (oder sonstigen Literatur) wieder.
Ich hoffe, dass sich sowohl der Verlag und wie auch der Autor gegen dieses Urteil angehen.
Dazu fallen mir zwei Dinge ein, ohne den Text selbst zu kennen:
Erstens geht es nicht darum, ob sich Frau Schulz und Herr Meier glauben wieder zu erkennen, weil eine Romanfigur etwas macht, was auch er/sie gelegentlich tun, sondern um eine offensichtlich eindeutige Zuordenbarkeit
Und wenn das gegeben ist, dann stelle ich mir vor, was mir wohl durch den Kopf ginge, wenn in aller Öffentlichkeit über meine intimsten Gedanken und/oder Handlungen geschrieben wird, und das ohne meine Zustimmung. Auch ohne mir das wirklich vorstellen zu können, dreht sich mir dabei der Magen um.
Intimität ist etwas, das als schützenswert angesehen werden muß. Wenn man sein Leben im öffentlichen Raum haben möchte, meinetwegen, aber eben nur freiwillig, nicht gezwungenermaßen. Ansonsten können wir auch gleich ein Gesetz verabschieden, das Webcams in allen Räumen zur Pflicht macht. (Zugegeben: Der letzte Satz ist etwas polemisch.)
Ja, der letzte Satz ist polemisch. Es geht mir um die Grenze. Es ist immer eine Gratwanderung. Wann und wo ist jemand wieder erkennbar?
Soweit traue ich dem Gericht schon, dass ich davon ausgehe, dass sie sich Gedanken um die Grenze des Wiedererkennens gemacht haben.
Ich find es nicht gut das das so ist ich erkenne mich ja auch ständig in büchern wieder und klage dagegen... das problem ist ich will diese buch unbedingt lesen.... ich finde die zwei damen (mutter und tochter) übertreiben. Wenn sie sich verletzt fühlen okay ja aber was ist mit der dichterischen freiheit???
lg
d.v.
Ohne das Buch zu kennen, hab ich den Eindruck gewonnen, dass dieser Autor ein Schwein ist.
Wenn jemand, der mir mal nahestand ein Buch schreibt, das mein Intimleben veröffentlicht, ist es das beste Mittel, damit vor Gericht zu ziehen - damit auch jeder, der das Buch gelesen hat, genau im Bilde ist, dass es hier um mich geht.
In meinen Augen haben die beiden Damen hier Morgenluft gewittert, nach dem Motto: Wenn schon, dann soll er blechen. Übrigens, Regine, sollte man nicht über Bücher reden, die man nicht gelesen hat.
Lieber Bücherwurm,
ich stimme Ihen voll und ganz zu!