13.02.2008
Recht und GesetzSchadensersatz in Höhe von 50.000 Euro "grotesk unangemessen"
Der Verlag betrachte das Urteil über eine Geldentschädigung von 50.000 Euro als "grotesk unangemessen", heißt es in der Stellungnahme. Auch in seiner Höhe gefährde das Urteil nicht nur die Existenzgrundlage des Autors Maxim Biller, sondern auch die Kunstfreiheit im Allgemeinen.
Über eine mögliche Berufung gegen dieses Urteil will der Verlag entscheiden, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen und nachdem der Bundesgerichtshof Anfang März erneut über den Verbotsanspruch der zweiten Klägerin entschieden haben wird.
- Maxim Biller muss Schmerzensgeld zahlen [13.02.2008]
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