15.02.2008
Erfolgreiche Amazon-Abmahnung
Der Sortimenter-Ausschuss im Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt es, dass der Internetbuchhändler Amazon sich wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz einer anwaltlichen Abmahnung unterworfen hat und eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels leisten wird.
„Das Vorgehen von Amazon stellte eine eindeutige Wettbewerbsverletzung dar. Das Sortiment nimmt vorsätzliche Preisbindungsverletzungen nicht hin, die Wettbewerbsvorteile erbringen sollen. Der Börsenverein ahndet diese Verstöße ohne Ausnahme, um die Buchpreisbindung zu verteidigen und ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu wahren“, sagt Heinrich Riethmüller, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses.
Ansprechpartner ist im Börsenverein Christian Sprang, Telefon 069 / 1306-313, E-Mail: sprang@boev.de
[...] Tags: Amazon, Abmahnung, Bis(s) zum Abendrot, Carlsen

