18.02.2008
Schadensersatzklage gegen Maxim BillerVS beklagt "Zensur des Zasters"
Das Verbot eines Romans, eines künstlerischen Werkes, so Török, sei bereits eine höchst fragwürdige Entscheidung. Die jüngste Verurteilung des Schriftstellers durch die Zivilkammer
des Landgerichts München zu einer Entschädigungszahlung werfe die Frage auf, ob "nach dem Verbot eines Kunstwerk nun sogar eine künstlerische Existenz vernichtet werden solle", so der VS in seiner Stellungnahme.
Diese Verurteilung gewinne eine fatale Bedeutung, sie führe nämlich zu einer Existenzbedrohung des Autors.
- Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro "grotesk unangemessen" [13.02.2008]
- Maxim Biller muss Schmerzensgeld zahlen [13.02.2008]
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