20.03.2008
Autor: Ronald Schild: MVB-Geschäftsführer
Rubrik: Urheberrecht
 

Eigentumsrechte durchsetzen

Es ist schon verwunderlich: Um das geistige Eigentum westlicher Unternehmen zu schützen, wird auf China mit wirtschaftlicher Macht und politischer Rhetorik massiver Druck ausgeübt. Im eigenen Land hingegen versagt die Politik eklatant, wenn es um die Durchsetzung ebendieser Eigentumsrechte geht. Der feine Unterschied liegt in der Natur der Eigentumsrechte: im ersten Fall geht es um Patente, Konstruktionspläne und Software, im letzteren um Kulturgüter wie Bücher, Filme und Musik.

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in einem Eilverfahren entschieden, dass die Vorratsdatenhaltung zwar wie beschlossen zulässig bleibt, die Weitergabe dieser Daten aber stark eingeschränkt wird. Strafverfolgungsbehörden erhalten im Wesentlichen nur dann Zugang zu den Nutzungsdaten der Provider, wenn es sich um schwere Straftaten handelt, wie zum Beispiel Mord oder Kinderpornographie.

Illegale Raubkopien fallen nicht unter die schweren Straftaten, folglich wird die Verfolgung dieses Deliktes extrem erschwert und in vielen Fällen unmöglich gemacht. Die FAZ titelt in ihrer heutigen Ausgabe bereits: „’Sauger’ haben freie Bahn“.

Zu einem schlechteren Zeitpunkt könnte diese Entscheidung nicht kommen. Die Musikindustrie vermeldete kürzlich, dass sich mittlerweile ein –  wenn auch durch zweifelhafte Praktiken gefördertes – Unrechtsbewusstsein bei illegalen Downloads einstellt. Bezahlte Downloads stiegen im letzten Jahr um 40 Prozent, die illegalen Praktiken gingen um 17 Prozent zurück.

Dabei ist es gleichermaßen erstaunlich, dass die Politik den ungehemmten Diebstahl geistigen Eigentums ebenso gelassen hinnimmt wie die vielfache Gängelung rechtschaffener Bürger durch die Musikindustrie. Dabei ließen sich die Interessen durchaus in Einklang bringen.

Beispielhaft agiert hier Frankreich: Mit dem Olivennes-Agreement wird über einen sehr pragmatischen Weg diskutiert, wie illegalen Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden kann. Stark vereinfacht formuliert sieht das Agreement vor, dass Internet-Provider den Datenverkehr auf illegale Downloads hin scannen und den jeweiligen Nutzer abmahnen. Die Eskalationsstufen reichen bis zur Sperrung des Accounts des Nutzers und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. Im Gegenzug verpflichten sich die Rechteinhaber, ihre Inhalte schnell und kopierschutzfrei ins Netz zu stellen. Damit bleiben die Möglichkeiten der Privatkopie erhalten, während gewerbliche illegale Aktivitäten effektiv gestoppt werden können. Frankreich stellt damit eindrucksvoll unter Beweis, dass amouröse Eskapaden durchaus nicht den Blick auf die strategischen Belange der Informationsgesellschaft vernebeln müssen.

Es ist in der Tat sehr verwunderlich, dass in Deutschland, nach wie vor als Land der Dichter und Denker bekannt, nach wie vor wenig geschieht, um die gesetzlich garantierten Eigentumsrechte zu schützen.

Was meinen Sie? Ich freue mich auf eine rege Diskussion,

Ihr Ronald Schild

1 Kommentare

1. Frischer20.03.2008 16:53h

Sehr geehrter Herr Schild,

das Bundesverfassungsgericht hat absolut richtig entschieden. Der Staat hat ein allumfassendes Zugriffsrecht auf die verdachtsunabhängig gespeicherten Daten sämtlicher Kommunikationsvorgänge aller freien Bürger durchsetzen wollen.
Gut das dies in der Form nicht mehr kommen wird.

Das Gericht hatte (dies gilt natürlich auch für die Hauptverhandlung im Herbst), aus Sicht der Industrie, die Aufgabe zwischen zwei Grundrechten abzuwägen:

1. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürger und dem Schutz der Kommunikationsfreiheit in diesem Land

sowie

2. dem Eigentumsschutzrecht von Verlegern aller Art.

Welches Grundrecht, glauben Sie, ist schutzbedürftiger?

Natürlich ist das Internet die zentrale Plattform auf der Raubkopien kursieren und verteilt werden. Die Provider allerdings dazu aufzufordern den gesamten Internetverkehr zu filtern ist absurd. Genauso könnte man die UKW-Stationen dazu zwingen, zu verhindern, dass Hörer die von ihnen verbreitete Radiomusik auf Kassette aufnehmen. Es ist nicht das Problem des Nutzers, wenn die Kreativindustrie (?) nicht dazu in der Lage ist ein faires Angebot zu machen und sich der neuen Welt anzupassen. Künstler kommen heutzutage, dank der neuen digitalen Vertriebswege, auch ganz gut ohne Verleger aus.

Solange ich in Deutschland nicht einzelne Musikstücke der großen Majorlabels als mp3, ohne Kopierschutz und wasserzeichenfrei zu einem fairen Preis erwerben kann, solange werde ich mir keine Musik im Internet kaufen, sondern nur im Musikgeschäft um die Ecke. Das gilt genauso für Serienfolgen, Filme und Bücher. Solange wie es mir nicht möglich ist DRM-freie Ebooks oder Zeitschriftenartikel zu kaufen, solange werde ich mir nur Bücher der verschiedenen Gutenberg-Projekte sowie CC-Werke auf meinen palm laden respektive den Artikel aus der Printzeitschrift kopieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Frischer

Kommentar schreiben

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie diese Buchstabenfolge hier noch einmal ein: