28.03.2008
Neue Verhandlung um "Esra"
Der Senat werde erneut zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit abzuwägen haben. Biller hatte in "Esra" seine Ex-Freundin als Hauptfigur gewählt. Sie und ihre Mutter hatten sich durch die Schilderung intimer Einzelheiten in dem Roman in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Erscheinen des Romans im Oktober vergangenen Jahres untersagt. Es stützte das Verbot aber allein auf die Ansprüche der Ex-Freundin. Nun muss sich der BGH mit der Klage der Mutter befassen. Die Ex-Freundin des Schriftstellers hatte im Februar 50.000 Euro Entschädigung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte erhalten.
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