11.04.2008
UrheberrechtBundestag verabschiedet "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums"
Die neue Regelung legt bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten fest. Damit können beispielsweise Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abgefragt werden, ohne dass dafür Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen. Ob ein Provider Auskunft erteilen muss, entscheiden dann Richter per Anordnung.
- Auskunftsanspruch gegen Internetprovider [09.04.2008]
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