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07.05.2008

Plakat, mit der die Arbeitsgruppe Piraterie im Börsenverein gegen Raubkopien mobil macht
Internetpiraterie

Verfolgung ohne Staatsanwalt

Verfolgung von Internet-Piraterie ohne richterlichen Beschluss: Das Landgericht Offenburg hat in einem aktuellen Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne der Rechteinhaber interpretiert.

Um die Identität eines Nutzers zu lüften, der im Internet illegal Musik oder Hörbücher herunterlädt, ist der Rechteinhaber eigentlich auf Mithilfe der Staatsanwaltschaft angewiesen.
Das Landgericht Offenburg sieht die Sache aber offenbar anders: In einem aktuellen Urteil erlaubt es die Abfrage von IP-Adressen ohne richterlichen Beschluss, weil es sich dabei "lediglich um Bestands- und nicht um Verkehrsdaten handelt".

Ob sich das Offenburger Urteil auch in höheren Instanzen durchsetzen wird, bleibt aber abzuwarten. Andere Gerichte interpretieren das Gesetz nämlich ganz anders und machen es beinahe unmöglich, Rechtsverstöße zu verfolgen. Um an die Klarnamen der Nutzer von Tauschbörsen zu gelangen, muss Anzeige gegen Unbekannt gestellt werden. Wenn eine illegale Nutzung in "gewerblichem Ausmaß" vorliegt, leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein und fragt beim Internetprovider die Namen hinter den IP-Adressen ab.
Ob die Staatsanwälte bei Einstellung des Strafverfahrens die Ermittlungsergebnisse an die Geschädigten allerdings weitergeben, um zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen zu können, ist ebenfalls nicht gesagt. So hat das Landgericht München diese zivilrechtlichen Ansprüche für so unbedeutend erklärt, dass die beim Strafverfahren ermittelten Klarnamen nicht herausgegeben werden müssen.

2 Kommentare

1. Wolfgang Tischer07.05.2008 15:54hhttp://www.literaturcafe.de

Ein in doppelter Hinsicht bedauerliches Urteil.

Zum einen wird das staatliche Gewaltmonopol schleichend ausgehebelt, indem die Privatwirtschaft nun eigene Ermittler losschicken kann, die beim Provider mal schnell ein paar IP-Nummern und Adressen erfragen können.

Auch die Definition von "gewerblichem Ausmaß" ist damit allein der Willkür privater Unternehmen überlassen. Auf den Schulhöfen dürften zwischenzeitlich mehr Verbrecher stehen als im Gefängnishof.

Wie schnell man zudem als unbescholtener Bürger plötzlich in den Verdacht kommen kann, ein Raubkopierer oder Pädophiler zu sein, schilderte unlängst die Zeitschrift c't, als ein Provider schlichtweg die IP-Adressen verwechselte. Hier beruhigt zumindest eine staatliche Kontrollinstanz.

Ebenfalls alarmierend ist es, dass die eigentlich zur Terrorbekämpfung eingeführte Vorratsdatenspeicherung - Sinn und Unsinn einmal dahingestellt - nun auch für privatwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf. Begehrlichkeiten, vor denen Kritiker im Vorfeld gewarnt haben und die nun befriedigt werden.

Natürlich steht es außer Frage, dass gewerbliche Raubkopierer eine Straftat begehen und dies auch geahndet werden sollte, doch ebnen die Rechteinhaber, indem sie solche gerichtlichen Urteile anstrengen und begrüßen, einen gefährlichen Weg, die staatlichen Kontrollinstanzen auszuschalten.

2. Peter Nümann07.05.2008 18:48h

Hallo Herr Tischer,

das Urteil bezieht sich auf die Ermittlung der Daten durch die Staatsanwaltschaften ohne richterlichen Beschluss. Es ist also sehr wohl eine staatliche Instanz vorgeschaltet.

Der vielgescholtene "Mißbrauch" der Staatsanwaltschaften für die Ermittlung der Adresse eines Schädigers ist bei Verkehrsunfällen (Unfallaufnahme durch die Polizei und anschließende Akteneinsicht durch die Parteien), Ladendiebstahl (Feststellung der Personalien durch die Polizei) völlig ohne jede Kritik, bei Filesharing soll es dagegen Mißbrauch sein.

Der richterliche Beschluss als Voraussetzung der Direktauskunft an den Verletzten steht im Gesetz. Allerdings ist die neue Regelung auf Fälle im gewerblichen Ausmaß beschränkt. Da man das anhand der IP-Adresse noch nicht feststellen kann, wird es bei der Belastung der Staatsanwaltschaften mit den üblichen Filesharing-Fällen bleiben.

Mit den besten Grüßen

Peter Nümann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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