14.05.2008
HeyneRichtig falsch
Die fristgemäß eingereichte Stellungnahme des Verlags wurde nicht berücksichtigt, da sie in der falschen Geschäftsstelle im Justizgebäude gelandet und erst am Verhandlungstag wieder an der richtigen Stelle aufgetaucht sei, wird ein Landgerichtssprecher von wdr.de zitiert: "Die Schutzschrift hätte in der Tat bei der Verhandlung vorgelegt werden müssen." Dennoch wurde das vorläufige Urteil nicht revidiert. Heyne hat Widerspruch gegen das Verbot eingelegt.

