14.05.2008
UrteilClub darf mit Rabatt werben
Die Bertelsmann-Tochter hatte ihren Kunden angeboten, beim Kauf von sieben Taschenbüchern fünf Euro, beim Kauf von fünf Taschenbüchern vier Euro etc. sparen zu können. Die Richter stellten fest, dass der Club mit dieser Werbung nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoße. Die Gewährung des Mengenrabatts bewege sich »noch im Rahmen des zulässigen Preisunterschieds« zu den regulären Verlagsausgaben.


1 Kommentare