Urheberrecht

SPD und Piraten legen Positionspapiere vor

22. Mai 2012
von Börsenblatt
Die SPD-Bundestagsfraktion und die Piratenpartei haben ihre Thesen zum Urheberrecht vorgestellt. Die Sozialdemokraten lehnen eine generelle Kulturflatrate ab, die Piraten treten für eine Entkriminalisierung des nichtkommerziellen Filesharing ein.

In ihren "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht" lehnt die SPD eine generelle Kulturflatrate ab. "Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen". Sie sei im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden. Vielmehr tritt die SPD für Modelle ein, die sich auf die Lizenzierung von Musik beziehen. Diese Modelle müssten auch auf andere Bereiche übertragen werden.

Netzsperren schließt die SPD kategorisch aus und positioniert sich klar gegen ein Three- oder Two-Strikes-Modell, das vorsieht, Nutzer bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Zugang zum Internet zu sperren. Zudem müsse die Rechtsdurchsetzung "effektiv, aber verhältnismäßig" sein. So dürften geringfügige Rechtsverletzungen private Internetnutzer nichts n den Rand des finanziellen Ruins treiben. Die Sozialdemokraten treten deshalb für eine Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.

Die "zehn wichtigsten Punkte einer Urheberrechtsreform" der Piraten sehen eine Entkriminalisierung des nichtkommerziellen Filesharing und der Weitergabe von Werken vor. Darüber hinaus müsse das bisherige "Abmahnwesen" für Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen beendet werden.

Die Piratenpartei tritt für eine Verkürzung der Schutzfristen auf 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers ein. Die aktuellen Schutzfristen - 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - würden in erster Linie den Rechteinhabern nutzen.