HINTERGRUND RECHT & GESETZ

18.06.2008

Recht und Gesetz

Humboldt Verlag siegt in Musterprozess gegen Spieleentwickler

Das Landgericht Mannheim hat eine Klage des Spieleentwicklers Reiner Knizia gegen das Buch "Die große Humboldt Enzyklopädie" abgewiesen.

Dabei ging es um insgesamt 18 Spiele, die zuvor in Büchern von Knizia beschrieben wurden oder als eigenständige Spiele erschienen waren. Der Spieleentwickler hatte auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt, da er seine Urheberrechte verletzt sah.

"Das ist ein wichtiges Urteil für viele Verlage", so Eckhard Schwettmann, Geschäftsführer des Humboldt Verlags, "denn offenbar sollten hier beispielhaft die Rechte der Spieleentwickler gegenüber den Verlagen gestärkt werden. Bücher zu Spielethemen wären hierdurch für alle Verlage erschwert worden."

Als Begründung führte das Gericht an, dass der gedankliche Inhalt von Spielregeln gegenüber den Spielbeschreibungen des strittigen Buches keinen urheberrechtlichen Schutz vermitteln. Der gedankliche Inhalt der Spielregeln ist demnach nicht schutzfähig. Spielregeln sind als Gebrauchstexte zu qualifizieren. Auch auf eine Verletzung von Werktitelschutzrechten konnte sich der Kläger nicht berufen.

[...] Tags: Humboldt Verlag, Spiele

3 Kommentare

1. Sven 18.06.2008 13:50h
Tolle Idee! Ein Verlag, der per definition selbst vom Urheberrecht lebt, versucht das Urheberrecht in anderen Branchen klein zu machen.
Da kann man natürlich anfeindungen gegen das eigene Urheberrecht viel Überzeugender und Glaubwürdiger gegenübertreten.

Die Ansicht, Spielregeln seien nicht schutzfähig ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Spieleautoren und -verlge, sondern führt meiner Meiung nach direkt zu dem Schluß, daß auch wissenschaftliche und technische Texte nicht schutzfähig sind.
Applaus, Humboldt-Verlag! Wenn das mal kein Bärendienst war...
2. Michael 18.06.2008 15:24h
Das ist allerdings ein starkes Stück - vor allem in Zeiten der Urheberrechtshysterie.
Spielregeln stellen die Quintessenz von oft jahrelanger kreativer Entwicklungsarbeit dar - sie sind, stärker noch als die Materialien, das Spiel. Dies als nicht schutzfähig zu sehen, spricht dem grundlegenden Intentionen des Urheberschutzgesetzes.
Herr Schwettmann hat natürlich recht: die Beachtung von Urheberrechten erschweren die Arbeit der Verlage - sichern aber andererseits auch ihre Existenz. Das respektieren der geistigen Leistung von Urhebern ist der Kern der gesamten Verlagsbranche - eine Botschaft, die sich offensichtlich nicht bei Humbolt herumgesprochen hat.
3. Marc O. Szodruch 19.06.2008 15:46h
Unglaublich, wie hier anscheinend mit zweierlei Maß gemessen wird. Geistiges Eigentum, das in Buchform publiziert wird scheint schützenswert, anderes dagegen nicht. Ohne die umstrittenen Produkte und Texte genauer zu kennen, formuliere ich es so, wie es sich mir aus dem Artikel erschließt. Ich hoffe, ich liege damit falsch.

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