Literarisches Leben
23.06.2008Offener Brief
"Von einer Einigung kann keine Rede sein"
Hier der Offene Brief im Wortlaut:Die Honorierung literarischer Übersetzungen in Deutschland ist unangemessen. So heißt es in der Begründung des Gesetzgebers zur 2002 verabschiedeten Novelle des Urheberrechts. Das neue Gesetz sollte Abhilfe schaffen und endlich dafür sorgen, dass die Urheber angemessen vergütet werden.
Nun wurde vorschnell gemeldet, einige Publikumsverlage und der Übersetzerverband VdÜ hätten sich auf eine gemeinsame Vergütungsregel geeinigt. Höchstens nebenbei erfährt man, dass die Mitglieder des Übersetzerverbands dieser Regelung noch gar nicht zugestimmt haben.
Damit ist auch nicht zu rechnen - aus gutem Grund: Der jetzt vorliegende Vergütungsvorschlag bedeutet für die meisten Übersetzer keine Verbesserung ihrer Honorare, für viele sogar eine deutliche Verschlechterung. Die Höhe der Beteiligung am Erfolg und an der weiteren Nutzung übersetzter Werke ist unzureichend und bleibt weit hinter bisherigen Gerichtsurteilen zurück; die Seitenhonorare drohen hinter den Status Quo zurückzufallen; bis zu 20.000 Exemplare eines Titels können verkauft werden, ohne dass auch nur ein Cent Beteiligung fließt.
Einen solchen Vorschlag als "angemessene Vergütung" festzuschreiben, lehnen wir deshalb entschieden ab. Die vermeintliche "Einigung" würde nicht nur die ökonomische Misere eines ganzen Berufsstands zementieren, sie gefährdet auf Dauer die Kultur, für die wir uns einsetzen: eine vielfältige literarische Landschaft, gute Bücher, Übersetzungen auf hohem Niveau.
Erstunterzeichner:
Ammar, Angelica
Aumüller, Uli
Bechtolsheim, Christiane v.
Becker, Svenja
Bender, Larissa
Bischitzky, Vera
Blumenbach, Ulrich
Böhnke, Reinhild
Bokelmann, Ulrike
Braun, Ilja
Braungardt, Ganna-Maria
Burmeister, Brigitte
Dörries, Maike
Drolshagen, Ebba
Elsässer, Regine
Elze, Judith
Fähndrich, Hartmut
Fienbork, Matthias
Firth, Will
Fock, Holger
Fritz, Franca
Große, Brigitte
Hachmeister, Sylke
Hacker, Gerhard
Handels, Tanja
Hansen, Christian
Hausmann, Friederike,
Heissenberger, Michael
Henrici, Axel
Hirschmann, Karin
Höhr, Hildegard
Hölscher, Irmgard
Hoffmann-Dartevelle, Maria
Hübner, Sabine
Hüsmert, Waltraud
Ingendaay, Marcus
Jackson, Hendrik
Kaiser, Reinhard
Kalscheuer, Claudia
Kempter, Martina
Kierdorf, Theo
Kinsky, Esther
Kleemann, Silke
Kleiner, Barbara
Klöss, Peter
Koop, Heinrich
Krieger, Karin
Kroeber, Burkhart
Krueger, Gertraude
Kuby, Christiane
Kühl, Olaf
Künzli, Liz
Lange, Susanne
Leetz, Antje
Leupold, Gabriele
Loehrer, Andreas
Mälzer-Semlinger, Nathalie
Mandelkow, Miriam
Martens, Klaus
Meltendorfer Friederike
Mill, Maria
Mohr, Thomas
Monhardt, Stefan
Moldenhauer, Eva
Müller, Sabine
Nitzberg, Alexander
Nölle, Karen
Oeser, Hans-Christian
Osterwald, Grete
Ott, Bernadette
Pflug, Maja
Plötz, Dagmar
Poppenberg, Gerhard
Radetzkaja, Olga
Reschke, Thomas
Rohland, Riek
Ruby, Luis
Scheffel, Gerda
Scheffel, Helmut
Scheffel, Tobias
Scherber, Peter
Schulte, Sabine
Schwaar, Peter
Shibarova, Anna
Sinnig, Claudia
Spingler, Andrea
Steinitz, Claudia
Stöhr, Sabine
Strasmann, Ilse
Strobel, Matthias
Stroinska, Dorota
Tankó, Timea
Tschöke, Wolfgang
Übelhör, Theresia
Trunk, Christoph
Vetterlein, Suse
Viebahn, Sebastian
Walter, Michael
Wemme, Eva
Winiger, Josef
Wittmann, Uli
Wulfekamp, Ursula
Zimmer, Dietmar
Zurbrüggen, Willi
- 20.06.2008
- Literarische Übersetzungen: Einigung zwischen Übersetzergewerkschaft und Publikumsverlagen



1. Tilo Eckardt 25.06.2008 16:58h
Das Bemühen von Verlagen und Übersetzern, den Bundesrichtern mit einer Einigung zuvorzukommen, war spürbar in den letzten Wochen und Monaten. Und erstmals lag ein Vergütungsvorschlag auf dem Tisch, den der VdÜ seinen Mitgliedern offenbar mit gutem Gewissen zur Annahme empfehlen konnte. Und dann das: In einem offenen Brief lehnen namhafte Übersetzer den Vorschlag im Buchmarkt rundherum ab. Kein Wort darüber, dass eine der Kernforderungen der Übersetzer endlich erfüllt war, nämlich die Nichtverrechenbarkeit des Honorars. Das hätte man ja auch als Erfolg verbuchen können. Stattdessen eine rätselhafte Beispielrechnung: „… bis zu 20.000 Exemplare eines Titels könnten verkauft werden, ohne dass auch nur ein Cent Beteiligung fließt“, heißt es in dem Brief. Wie ist das bloß möglich, fragt man sich. Wie kann der Vdü so was empfehlen? 20.000 Bücher verkauft und der Übersetzer geht leer aus? Halt, da hat sich der Fehler auch schon eingeschlichen, denn es geht bei dieser Rechnung nicht um „Bücher“ sondern um „Titel“. Den Unterschied kenn ich jetzt, weil ich in meiner Verwirrung einen Namen aus der Liste der Unterzeichner rausgesucht und angerufen habe. Und mir wurde prompt vorgerechnet: Wenn sich ein Hardcover genau 5000 mal verkauft und dann aber doch noch genau 10.000 Exemplare der Taschenbuchausgabe über den Ladentisch gehen, woraufhin schließlich auch genau 5000 Hörbücher unters Volk gebracht werden, dann sind 20.000 Exemplare eines Titels verkauft. Und Beteiligung gibt’s tatsächlich nicht, weil die erst mit dem jeweils 5001. verkauften Hardcover und Hörbuch resp. dem 10.001. Taschenbuch fließt.
Hat er natürlich Recht, der Name auf der Liste. Zugegebenermaßen fiel ihm gerade kein passender Beispieltitel ein. Mir aber auch nicht. Ja, sagte die Stimme am Telefon, das sei durchaus verwirrend, wohl auch für die Mitglieder des Verbandes, die über den Vorschlag entscheiden sollen. Zu spät erst viel mir eine optimistischere Gegenrechnung ein, die die Stimmung hätte heben können: Wenn sich ein Hardcover 1000 mal verkauft, kein Taschenbuch erscheint und das Hörbuch 19.000 mal weggeht, dann gibt’s Geld für den Übersetzer. Sogar schon bei 20.000 verkauften Exemplaren eines Titels. Das ist jetzt gar nicht polemisch gemeint.
Tilo Eckardt, Programmleiter Blessing Verlag