Recht
27.06.2008Recht und Gesetz
Havemann muss Schmerzensgeld zahlen
Wie die Berliner Anwaltssozietät Hertin "Spiegel online" bestätigte, hat das Landgericht Berlin einer Protagonistin des Buches ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.Die von Hertin vertretene anonyme Klägerin, die in dem Havemann-Buch mit Klarnamen erwähnt und als femme fatale denunziert wird, hatte 40.000 Euro erwirken wollen. Das Urteil ist laut "Spiegel online" noch nicht rechtskräftig.
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