07.07.2008
EU-KommissionSieben Prozent fürs Hörbuch
Audiobooks werden von der EU definiert als CDs oder andere physische Träger, die exakt den gleichen Inhalt des gedruckten Buchs präsentieren, d.h. keine zusätzlichen Informationen enthalten dürfen. Für Bücher gilt in vielen Ländern ein reduzierter Steuersatz, im Interesse von "Kohärenz und Klarheit" kommen jetzt auch die Hörbücher in diesen Genuss.
Grundsätzlich gilt in der EU ein einheitlicher Mindestsatz von 15 Prozent, die Mitgliedstaaten können aber auf bestimmte Produkte, die für besonders förderungswürdig gehalten werden, reduzierte Sätze erheben.
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