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24.07.2008

Mittelstandenstlastungsgesetz

Tropfen auf dem heißen Stein?

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des "Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen. Die Anstrengungen der Bundesregierung zur Senkung der Bürokratiekosten seien nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, kommentiert der Einzelhandelsverband HDE.

Das Ziel der Bundesregierung, die jährlichen Bürokratiekosten von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2011 um 25 Prozent zu reduzieren, sei noch weit entfernt. Die vorhandenen Potenziale für eine größere und entschlossenere Entlastung nutze die Bundesregierung wieder nicht aus. Aber auch beim dritten Entlastungsgesetz komme der Einzelhandel wieder zu kurz.

Das Gesetz sieht 24 Maßnahmen vor, um Meldepflichten und Gewerberegeln für kleine und mittlere Betriebe zu entrümpeln.

1 Kommentare

1. Andreas Praefcke 25.07.2008 13:07h
So sieht es aus, wenn die Bundesregierung Bürokratie abbaut:

Artikel 13

Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), zuletzt geändert durch Artikel 199 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a) ein Erzeugnis im Sinne des Teils B der Anlage zu Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. EU Nr. L 299 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung oder“

b) Nummer 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„a) ein Erzeugnis im Sinne des Teils C der Anlage zu Anhang XV der Verordnung (EG)
Nr. 1234/2007 oder“.

Bravo! Endlich ein Margarinegesetz, das jeder versteht!

Der Markt für juristische Kommentare wird jedenfalls aufgrund dieser Änderung nicht zusammenbrechen.

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