Verband

30.10.2008

Börsenverein kritisiert Google-Vereinbarung

Als Schritt in die falsche Richtung bezeichnet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Vereinbarung Googles mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) zu urheberrechtlich geschützten Titeln im Google Buchsuche-Programm.

Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Google ist es nach der Vereinbarung gestattet, ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sei nach Ansicht des Börsenvereins eine Enteignung der Urheber auf kaltem Weg. Es könne nicht darum gehen, mit einem "goldenen Handschlag" den Autorinnen und Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen.

Zudem kann ein Inhaber von Rechten diese nur schützen, wenn er seine Werke in einem Buchrechte-Register eingetragen hat. Dieses Verfahren steht im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts. Die amerikanische Vereinbarung läuft außerdem einer Wirtschaftsordnung nach europäischem Verständnis weitestgehend zuwider. Während die europäische Ordnungspolitik den Wettbewerb unter der Bedingung von Vielfalt schützt, zieht die Vereinbarung in den USA die Monopolisierung von Wissens- und Informationshandel faktisch nach sich. Die Gefahr besteht, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen wird.

Für Europa kann im Interesse einer kulturellen Vielfalt das amerikanische Modell nicht in Betracht kommen. Während es in den USA erst eine vorläufige Vereinbarung gibt, liegen in Deutschland und Europa bereits rechtliche Regelungen und unabhängige Modelle vor, um unter Wahrung des Urheberrechts einen breiten Zugang zu Inhalten in digitaler Form zu gewährleisten. "Damit sichern wir wirksam die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa", sagt Skipis.

Mehr zum Thema

Artikelservice

Anzeige

8 Kommentar/e

1. Mathias Schindler 29.10.2008 22:14h http://www.mathias-schindler.de

Der Börsenverein hat doch schonmal eine gewisse Geldsumme versenkt, um Google zu stoppen und hat sich in Hamburg eine blutige Nase geholt. Wie teuer war das damals, 100.000 Euro?

Die nächste Geldversenkung erfolgte dann durch zwei Jahre Lehrgeld beim Aufbau von VTO und mit Verhandlungen mit den Digitalisierungsprojekten u.a. von Microsoft. Eine Woche, bevor MS sein Projekt eingestampft hat, hat man noch Hoffnung verbreitet, das sagt mehr darüber aus, wie tief die Verhandlungen gingen.

So, und jetzt löst Google "im Vorbeigehen" das Copyright Orphan-Problem, das in Europa vielleicht auch irgendwann einmal auf die oberen Ränge der Tagesordnung kommt, logisch, dass der Börsenverein hier aufschreit.

Welches Modell dürfte jetzt das wahrscheinlichere werden:
a) Google exportiert das Modell der Copyright registry und der nachgelagerten Vergütung der Autoren mit Opt-Out-Option nach Europa, im gemeinsamen Einvernehmen mit Verlagen und mit einem Börsenverein, der dadurch dem Irrelevanztestat entgeht.

b) Wir schaffen hier in Europa eine vernünftige Regelung für Orphans und damit fast zwangsläufig ein Modell, das fast genauso aussehen wird wie die Copyright registry bei Google. Wenn der aktuelle Rechteinhaber eines Werkes auch nach vertretbarer Suche nicht auffindbar ist, kann ein Werk als Orphan deklariert werden und steht dann der Allgemeinheit wieder zur Verfügung, bis sich jemand meldet.

c) BoeV und ein paar Verlage fahren ihre gegenwarts- und zukunftsfeindliche Rhetorik in Deutschland weiter und wundern sich, wenn ihr Konzept nicht abhebt.

2. Matthias Ulmer 30.10.2008 11:32h

Herr Schindler ist wieder da! Ich hab mir schon Sorgen gemacht, weil Sie so viele Ereignisse unserer Branche unkommentiert gelassen haben. Sie haben doch sonst zu allem einen kompetenten Kommentar auf Lager.
Endlich also wieder ein Beitrag. Da hat jemand das Problem ganz tief durchschaut!
Angefangen beim ersten Prozess gegen Google, dessen Hintergründe Sie offensichtlich überhaupt nicht kennen. Egal.
Von dem Geld, das die Verhandlungen mit Microsoft gekostet haben könnte man sich maximal das Wikipedia Lexikon in einem Band beim Club kaufen. Dass Microsoft den Börsenverein über die Einstellung des Buchsuche-Projekts nicht als erstes informiert hat, das ist tatsächlich eine Frechheit, da geb ich Ihnen Recht.
Dass Google das Orphan-Problem gelöst hat kann nur ein Laie behaupten. Wie dagegen der Stand der Gespräche zwischen Verlegerverbänden und Brüssel bzw. Bibliotheksverband zum Thema verwaistes Schrifttum ist, das könnten Sie wenigstens teilweise in Protokollen nachlesen. Da wurde zwar nur sehr wenig veröffentlicht, Sie wüssten dann trotzdem erheblich mehr als derzeit.
Zu Ihren Varianten und der Wahrscheinlichkeit: A wird nicht eintreten, da gibt es juristische Unterschiede zischen USA und Europa, die Sie kennen müssten. B ist in etwa der Weg der seit zwei Jahren vorbereitet wird. Schön, dass Sie ihn auch entdeckt haben. Übrigens kann auch heute schon ein verwaistes Werk genutzt werden, nur so zur Info.
Ich hoffe, Sie halten C für die wahrscheinlichste Variante. Dann haben wir auch in den kommenden Monaten die Chance aus Ihren wertvollen Beiträgen etwas über Verlagswesen zu lernen.

3. Mathias Schindler 30.10.2008 11:51h http://www.mathias-schindler.de

Unkenntnis über die Klage der WBG Darmstadt gegen Google ist weiter verbreitet, als man es erwarten könnte; selbst Herr Schild hat ja mal behauptet, es sei in der Klage nur um Titel gegangen, die noch urheberrechtlich geschützt seien.

Daß Sie mir übrigens in Sachen MS zustimmen, kann nur bedeuten, daß Sie mich falsch verstanden haben, es war ja schließlich nicht MS, die behauptet haben, man stecke in Verhandlungen.

4. Dr. Klaus Graf 30.10.2008 14:04h http://archiv.twoday.net

Großspurig und uninformiert wie immer, unser Herr Ulmer.

Es kann keine Rede davon sein, dass nach deutschem Recht verwaiste Werke genutzt werden dürfen. Die Nutzung von Werken außerhalb der gesetzlichen Schranken stellt nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Straftat dar, auch wenn in vielen Verlagspublikationen salvatorische Klauseln ("Wir haben uns sorgfältig bemüht, alle in Betracht kommenden Rechtsinhaber zu ermitteln ..." gang und gäbe sind und auch wenn das im Kern illegale DigiZeitschriften von Börsenverein und VG Wort gedeckt wird.

5. Dennis Schmolk 31.10.2008 11:28h http://www.anouphagos.com/

Man sollte vielleicht auch einmal darüber nachdenken, ob nicht die Abschaffung des "geistigen Eigentums" und seiner Spielarten der "kulturellen Vielfalt in Deutschland und Europa" dienlich sein könnte. Auch das wäre ein probates Mittel, um zu verhindern, dass ein kapitalistischer Krake wie Google die alleinige Verwaltung unseres kulturellen Kapitals in die Hände nimmt.

6. Matthias Ulmer 31.10.2008 15:13h

Sorry, aber zu dieser Antwort fordern Sie einfach auf, Herr Schmolk:

Ja, es kann nicht schaden, wenn Sie mal darüber nachdenkt, ob die Abschaffung des geistigen Eigentums und seiner Spielarten der kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa dienlich sein könnte.
Der Gesetzgeber, die Gesellschaft, die Autoren, die Verleger, die Bildungspolitiker usw. tun das schon seit Jahrhunderten. Deshalb hat man das Urheberrecht eingeführt. Weil die beim Nachdenken immer zum gleichen Ergebnis kommen, dass ohne Urheberrecht die kulturelle Vielfalt nicht gefördert sondern zerstört wird.
Es ist schön, dass Sie da jetzt auch mal drüber nachdenken wollen.

7. Wolf-Dieter Sonnenburg 01.11.2008 15:24h www.liaison-mit-literatur.info

Wenn man der Diskussion folgt scheint es erhebliche Unsicherheiten in Urheberrechtsfragen zu geben.

Müssen wir eigentlich jeden Unsinn der über den Teich kommt nachmachen? Gibt uns die weltweite Finanzkrise und das auslösende Gebaren in den USA immer noch keinen Anlass, Verhaltensweisen die von dort kommen, mit größtmöglicher Sorgfalt zu prüfen?

8. Michael Adrian 03.11.2008 12:13h www.horlemann.info

Ich kann gut verstehen, dass Google und seine Aktivitäten sehr kritisch gesehen werden; unverständlich ist dann aber, dass die MVB (hier libreka!) z.B. "Google Analytics" einsetzt... Dieses "Schnüffelprogramm" wurde von deutschen Gerichten bereits als äußerst bedenklich in Bezug auf Datenschutz eingestuft...

Kommentar schreiben

Ihr Kommentar

Bitte geben Sie diese Buchstabenfolge hier noch einmal ein:. Wenn Sie die Buchstabenkombination nicht entziffern können, erhalten Sie durch Klick auf die Buchstaben eine neue Kombination.