03.12.2008
AntiquariatZur Novelle der Verpackungsverordnung – Ratschläge des ZVAB
Die Hauptaussage eines boersenblatt.net vorliegenden Rundschreibens an die ZVAB-Anbieter ist eindeutig: an einer Lizenzierung aller beim Warenversand verwendeten Kartons, Luftpolterfolien, Klebebänder etc. führt ab dem 1. Januar 2009 kein Weg vorbei. Wer das nicht beachtet, dem drohen Bußgelder und Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigen Handelns.
Vorlizenziertes Verpackungsmaterial kann das ZVAB nicht anbieten, da die Lizenzierungspflicht bei Verkaufsverpackungen nicht auf den Lieferanten oder Hersteller übertragen werden darf (anders als bei Serviceverpackungen). Empfohlen wird der Abschluss eines Freistellungsvertrags mit einem Entsorgungsunternehmen. Das ZVAB weist ausdrücklich darauf hin, dass es mehrere Entsorger gibt, die hierfür in Frage kommen. Genannt wird namentlich die Mainzer Landbell AG für Rückhol-Systeme, "die sich auf Händler mit kleineren Verpackungsmengen spezialisiert hat und die auch ebay-Partner ist" (Zitat aus dem von Thorsten Wufka unterzeichneten ZVAB-Rundschreiben). Die FAQ zur Verpackungsverordnung, die das ZVAB zusammengestellt hat, zählen zu den aktuellsten und verständlichsten Leitfäden, die uns zu dem Thema bekannt sind; die Redaktion Antiquariat weist jedoch darauf hin, dass wir mit diesem Hinweis keine rechtlichen oder sonstigen Empfehlung abgeben, sondern in erster Linie auf ein relevantes Thema aufmerksam machen wollen, das zurzeit auch in verschiedenen Internet-Foren diskutiert wird.
Links zu den ZVAB-FAQ, einer DIHK-Infoseite und der Website des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (suche hier nach "Verpackungsverordnung"):
- http://www.zvab.com/pages/wasteDisposalFAQ.jsp
- http://www.ihk-ve-register.de
- http://www.boersenverein.de
Tags: Verpackungsverordnung, ZVAB

20 Kommentar/e
Das ist moderner Ablasshandel.
Lassen wir uns jedoch nicht auf diesen Handel ein, wird eine ebensolche Horde von Abmahnern über uns herfallen, um einen noch größeren Betrag einzufordern. Gesetz ist Gesetz werden dann die urteilenden Richter sagen.
Es ist einfach unglaublich.
Und das gerade in Zeiten, in denen von der großen Weltwirtschaft Milliarden im Nirwana versenkt wurden.
Es gibt jedoch ein zumindest ansatzweise preiswertere Lösung.
Kauf von professioneller Umverpackung bei diversen Anbietern von Papperzeugnissen. Dort eine entsprechende Freistellung dazuerwerben, die nach derzeitiger Lesart ca. 0,15 Cent pro Kilogramm kostet. Die Gebühr wird direkt vom jährlichen Bestellvolumen an den Lizensierer/Entsorger abgeführt.
Das dürfte in jedem Fall biilliger sein, als die Landbellversion.
Und, wer will den explizit überprüfen, was und mit welcher Verpackung versendet wird.
Warum nicht wie für den Elektroschrott gleich eine Abgabe für die Entsorgung des Buches, die – logischerweise – an jeder Stelle einer eventuellen Produktions- wie Weiterverwertungskette stets von neuem entrichtet werden muß.
Es lassen sich so schöne Steuern und Abgaben ausdenken, da müßten irgendwann doch selbst die letzte Bank, der letzte Spekulant wieder ins Schwarze zu bringen sein.
Hier gibt es auch ein Excel-Tool zur Berechnung der anfallenden Verpackungsmengen. Hier ist der Link:
http://www.shopanbieter.de/mg/verpackungsverordnun g.php
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/I nfo_zur_Verpackungsverordnung.pdf
die Sprachregelung der Gesetzesmacher übernimmt, davon spricht: „das bisherige »Trittbrettfahrertum« im Bereich der Verpackungs-Entsorgung zu unterbinden und die haushaltsnahe Entsorgung von Verpackungsabfällen sicherzustellen“ wird hier nur zu deutlich, daß auch hier Lobbyarbeit für die Großversender getan wird. Die Novelle ist wie fast alle Gesetzesveränderungen der letzten Jahre geprägt durch die Interessen der Großversender. Die Verbände sind nicht nur deren Interessensvertreter, sie sind ja selbst Versender, wahrscheinlich recht große und die Datenbanken, auch schon Großversender (z.B. zvab beim zvab oder buecher.de bei booklooker etc.). All diese sind sicher längst lizensiert. Nach meinem Erachten, wird vor allen deren Angelegenheit auf die Masse der Kleinanbieter abgewälzt. Dann von „Trittbrettfahrer“ zu sprechen, ist für mich starker Tobak, ja eine Frechheit. Die meisten Kleinversender gehen mit Pappe und Papier höchst verantwortlich um. Kaum einer, der nicht der Pappeverwerter für viele Menschen seiner Umgebung ist. Dieser verantwortungsvolle Umgang hat zur Ehrenrettung der Buchversender beigetragen, wie diese Trittbrettfahrer der Verantwortungslosen werden können, bleibt unerklärlich. Seidenpapier und Pappschachteln auf der einen Seite der Kleinversender und auf der anderen Seite, die Folien der Industrieversender, deren Versandgut ja oft selbst schon hohen Wegwerfcharakter hat (Versandhauskataloge etwa, die zudem eingeschweißt werden). Sinnvoll wäre der verantwortliche Umgang mit den Ressourcen, diese Novelle wird das Prinzip Unverantwortung der Großversender stärken, denn die können ja so weiterfahren. Hier heißt es Schlichen zu finden - ist die Verwendung von geschenkten Material eines lizensierten Kollegen eigentlich nachweisbar?
das ganze Jammern hilft ja nix. Die Verordnung ist durch und tritt im Januar in Kraft. Also: Wer von den kleinen Verlagen, Antiquaren, Buchhändlern ist denn schon lizensiert, wie läuft das Procedere ab und was kostet der Spaß. Ein paar Zahlen wären hier schon mal hilfreich.
grüße
Fakt ist, dass seit dem 25. Februar 2008 auf der Seite "Antiquariatsrecht.de", übrigens finanziert von Booklooker und den ZVAB, umfassend über die Entwicklung innerhalb des letzten Jahres bestens informiert wurde.
Die Entscheidung welches Entsorgungsunternehmen zu beauftragen ist, kann weder in Tutzing (ZVAB) noch in Düsseldorf (Booklooker), oder Berlin (Prolibri), usw., gefällt werden, sondern doch nur im eigenen Unternehmen. Das sind doch ureigenste Entscheidungen des Unternehmers.
Wer Franchiseunternehmer werden will, soll doch nen Back-Shop bei Kamps aufmachen, da wird einem alles bis zum Putzmittel für den Fußboden reglementiert - ob man damit glücklich wird, sei dahingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Höfs
die Raucherverordnung war auch durch und was wurde nicht alles davor von deutschen Gesetzgebern beschlossen?
Gesetze werden zuerst von denen gemacht, die sie befolgen.
Grüße
Ich nehme an, als Antiquar mit normalem Sendungsaufkommen von ein paar Hundert Büchern p.a. wird man beim Grünen Punkt immer unter dem unteren Limit landen, i.e. der Betrag wird auf EUR 36 p.a. aufgestockt und monatlich werden EUR 3,00 abgebucht.
Pappe ist wesentlich billiger als Plaste.
Wir verwenden seit Jahren hauptsächlich einmal gebrauchte Verpackungen von Buchhandlungen und halten damit den Verpackungsverbrauch damit so gering wie möglich. Soll das dann auch nicht mehr möglich sein ?
Mit besten Grüßen,
Roger Sonnewald
Da entscheiden weltfremde Politiker (die nie etwas mit Versandhandel zu tun hatten) im Interesse einiger Großverdiener und zu Lasten der kleineren Versände und Vertriebe.
Nur was tun?
"Der Bürokratie den Krieg erklären" klingt vernünftig.
Wenn nun aber alle einzelnd diesen Betrag verweigern, dann wird jeder einzelnd abgemahnt und irgendwann ist das Gesetz dann repressiv durchgesetzt.
Lediglich koordinierte Verweigerung kann diesen Schwachsinn effektiv verhindern.
Welcher ausländische Kollege muss 150,- EUR mal eben so für nichts und wieder nichts abdrücken?
Und von dem System Grüner Punkt ist ja bekannt, dass der fein säuberlich sortierte Müll letztlich in den normalen Müll wandert und lediglich zur Wertschöpfung beim Dualen System beiträgt...
„Auch bei einem Einsatz von gebrauchten Verpackungen, z. B. von gebrauchten Kartons als Versandmaterial im Versand- und Internethandel, können die Voraussetzungen für eine Lizenzierungspflicht dieser Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VerpackV (neu) vorliegen. Eine Lizenzierungspflicht besteht dann nicht, wenn die gebrauchten Verpackungen schon einmal bei einem dualen System nach § 6 Abs. 3 VerpackV lizenziert wurden und sie noch nicht von einem dualen System erfasst wurden. Die Darlegungslast liegt dabei bei derjenigen Person, die die mit Ware befüllte gebrauchte Verkaufsverpackung in Verkehr bringt.“
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fvie w&cid=2606
Ich konnte es nicht glauben und habe alle unter „Weihnachtsangebote“ aufgeführten Kalender- und Hörbuchangebote durchgeklickt: sie stammen sämtlich von „Libri.de Internet GmbH, Deutschland“, der hauseigenen Firma.
Nun ist in Tutzing auch der Rest Schamgefühls verloren gegangen.
Auf das paypal-System sollten wir innerhalb Deutschlands und der Euro-Zone gut verzichten können. Dort sind Überweisungen nämlich kostengünstiger und - vor allem - schneller auf unserem Konto. Was nützen mir Guthaben bei paypal, die ich erst nach einigen Tagen auf meinem Bankkonto verfügbar habe. Es ist schon traurig daß eBay paypal praktisch für alle gewerblichen Händler obligatorisch gemacht hat - hoffentlich hält sich ZVAB da zurück.
Grüße
Die obige Aussage Herrn Wufkas ließe mit einigem Recht durchaus bezweifeln.
Auf den Seiten des Zvab findet man den Passus:
„Mit unserem Partner, der Landbell AG, die sich auf kleine und mittlere Händler spezialisiert hat, können Sie einen Freistellungsvertrag für Verkaufsverpackungen abschließen. Sie »beauftragen« also die Landbell AG, bestimmte von Ihnen bezahlte Verpackungsmengen vom Markt zu nehmen und zu entsorgen.“
https://www.zvab.com/pages/wasteDisposal.jsp
Nun bedeutet ‚Partner’ ja wohl keine Lebenspartnerschaft, sondern unter Firmen eine finanzielle Partnerschaft.