20.03.2009Verband
Buchpreisbindung: Neues Merkblatt »Keine Nachlässe für Bildungsträger«
Die Rechtsabteilung des Börsenvereins hat zur Erläuterung der Rechtslage bei Bestellungen von Büchern durch Bildungsträger ein neues Merkblatt erarbeitet.
Darin wird erklärt, weshalb Bildungseinrichtungen vom Buchhandel keine Nachlässe fordern können. Dieses Papier dient dem Buchhandel als Argumentationshilfe und Leitfaden für preisbindungskonformes Vorgehen. Das Merkblatt »Keine Nachlässe für Bildungsträger« hängt dieser Meldung als PDF an.
1. RyanSeacrest 03.04.2009 13:30h A
So, nun wissen wir, dass Bildungsträger keine Wiederverkäufer sind. Aber das Blatt geht überhaupt nicht auf die Schulbuchrabatte ein. Einige Bildungsträger bieten Schultypen an (Abendgymnasium, Abendrealschule, Kolping-Kolleg), die sie m. E. zu "allgemein bildenden Privatschulen" im Sinne des Gesetzes machen. Für solche Lieferungen darf doch Schulbuchrabatt gewährt werden, oder etwa nicht?