Recht

Pirate Bay-Betreiber kassieren Gefängnisstrafe

17.04.2009Urheberrecht

Pirate Bay-Betreiber kassieren Gefängnisstrafe

Ein schwedisches Gericht hat Presseberichten zufolge die Betreiber der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Die vier Angeklagten seien zu einjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Außerdem müssten sie Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen – unter anderen an Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures. Börsenvereinsvorsteher Gottfried Honnefelder hat die Entscheidung der Stockholmer Richter als »richtungweisend für den zukünftigen Umgang mit geistigem Eigentum« begrüßt.

»Ich freue mich für alle Urheber, Kreativen und die, die Sorge tragen, dass deren Inhalte verbreitet werden, über das heutige Urteil im Stockholmer Prozess gegen ›The Pirate Bay‹«, erklärte Honnefelder. »Betreiber von Websites, die ausschließlich oder teilweise dem organisierten Diebstahl von geistigem Eigentum Vorschub leisten, handeln kriminell. Ich hoffe, dass diese Entscheidung für den zukünftigen Umgang mit geistigem Eigentum richtungweisend ist, zumindest für Europa. Schützen wir die Kreativen vor solchen Übergriffen.“

Schon vor dem Urteil hatten die vier Angeklagten laut Pressebereichten angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in Berufung zu gehen. Den Pirate Bay-Betreibern wurde von den Stockholmer Richtern vorgeworfen, Millionen Internetnutzern eine Plattform für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten zu haben. Die Nutzer seien dazu ermuntert worden, Urheberrechte zu verletzen. Die Angeklagten hatten während der Verhandlung darauf verwiesen, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereit gehalten, sondern nur die dafür benötigten Verbindungen bereit gestellt habe.

Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für weitere Verfahren gegen Tauschbörsenbetreiber weltweit werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ab wann beim Download einer Datei die Verletzung des Urheberrechts beginnt oder bis zu welchem Punkt sich der Betreiber einer Bit Torrent-Website auf den Standpunkt zurückziehen kann, nur eine technische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Pirate-Bay stellt auf seiner Website nur sogenannte BitTorrent-Daten zur Verfügung – kleine Metadaten-Pakete, die den gleichzeitigen Download großer bis riesiger Dateien im weltweiten Netz ermöglichen. Die Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts liegt dabei beim Nutzer, der die Datei auf seinen PC lädt. Geschätzte 22 Millionen Menschen sollen Pirate Bay nutzen, heißt es in den Berichten.

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61 Kommentar/e

1. Matthias Ulmer 17.04.2009 12:54h

Es gibt doch noch schöne Momente im Leben!

2. Mathias Schindler 17.04.2009 13:21h http://www.mathias-schindler.de

Genieße diese Freude, vielleicht hält sie ja bis zur Rechtskräftigkeit der Verurteilung an. Spätestens dann werden einige Industrien dann einen neuen Grund gefunden haben müssen, warum sie gerade gegen die Wand fahren :)

3. fragezeichen 17.04.2009 13:47h

Dann werden ja jetzt hoffentlich auch sämtliche Waffen-Produzenten inhaftiert, weil sie Millionen von Morden Vorschub leisten.
/sarcasm off/

4. ebook-freund 17.04.2009 13:58h

Heise schreibt in seiner Meldung zum Thema:

"Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass urheberrechtlich geschütztes Material über die Plattform getauscht wird. Als Team hätten sie schwere Urheberrechtsverletzungen begünstigt."
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Haftstrafen-fuer-Pirate-Bay-Macher--/meldung/136330 )

Das ist eine sehr interessante Begründung, die man sich wahrhaft auf der Zunge zergehen lassen muß - denn damit könnte man dann z.B. auch jeden Waffenproduzenten verurteilen. Oder auch jeden Produzenten von potentiell gefährlichem Werkzeug
(und sicher noch einige Branchen mehr). Und zwar wegen Beihilfe zum (massenhaften) Mord.

Die Betreiber von TPB mögen mit ihrem Angebot weit über das von der Content-Industrie noch tolerierbare Maß hinausgeschossen sein - aber wenn sie Letztenendes doch verurteilt werden, dann sollte zumindest die Urteilsbegründung nicht so einen hanebüchenen Unsinn enthalten wie die jetzige Fassung. (Da TPB in Berufung geht, ist das jetzige Urteil nicht rechtskräftig. Und ich wette, das Verfahren geht noch bis zum höchsten schwedischen Gericht ...)

5. Matthias Ulmer 17.04.2009 14:37h

@ ebook-freund

Sie kritisieren das Gericht in Stockholm und nennen die Urteilsbegründung hanebüchenen Unsinn, weil Sie in Heise-online zwei Sätze darüber gelesen haben?

Wäre es nicht angemessen, wenn sich Richter über einen Monat mit der Urteilsfindung und -Begründung Zeit genommen haben, die Begründung dann erst einmal zu lesen und erst danach sie zu bewerten? Oder ist Ihnen die Begründung egal, weil Ihr Urteil so oder so fest steht, egal wie die Fakten dann tatsächlich sind?

6. Manfred Keiper 17.04.2009 15:19h

Zu den Kommentaren von "fragezeichen" und ebook-freund"
Nun, zum Thema Waffenhandel gibt dieses Urteil doch Hoffnung, denn wie schön wäre es, wenn Schwerter zu Pflugscharen umgeschmiedet werden könnten. Leider liegt dies politisch noch in sehr, sehr weiter Ferne, und das Vorgehen gegen illegalen Waffenhandel leider auch. Aber wenn dieses Denken entsprechend vorankommen könnte, um sich greifen würde, sollten wir für dieses Urteil zusätzlich dankbar sein. Also, benutzt es!

7. Markus Groß 17.04.2009 15:23h

Damit kann man sicherlich nicht jeden Waffenhersteller verurteilen, solange er nicht an Verbrecher verkauft. Die Damen und Herren Bibliothekare die wie in der UB Darmstadt der Meinung sind, dass sie einfach mal umsonst Bücher digitalisieren können und dann studenten den kostenlosen download ermöglichen, diese sollten sich das Urteil möglicherweise genau anschauen. Begünstigung .. hm .. vielleicht gheht das aktive Bereitstellen im Fall der UB Darmstadt sogar noch darüber hinaus.

Tolles, mutmachendes Urteil

8. Gerhild Tieger 17.04.2009 15:30h www.autorenhaus-verlag.de

Die beste Nachricht zum Wochenende, die sich Autoren und Verleger wünschen können!
Ich habe gerade heute www.scribd.com auffordern müssen, ein illegal digitalisiertes und im Netz bereitgestelltes Buch aus dem Autorenhaus-Verlagsprogramm herauszunehmen...
Viele Grüße
Gerhild Tieger

9. blood diamonds at pirate bay 17.04.2009 16:25h

Haben etwa alle Buchschaffenden Blood Diamond am Wochenende geglotzt oder was ist hier los? So gut war der nicht. Aber natürlich: Waffen weg, und nicht nur in den Schrank.

"um die gedanken der menschen zu überschrein /
muss man nur eine kanone sein."

ein schönes wochenende

10. joey 17.04.2009 18:00h

Natürlich waren sich die Betreiber von TPB Ihres Tuns bewußt. Aber nach schwedischem Recht könnte es nunmal kein Unrecht sein.

Die Richter der ersten Instanz sagen nun, es sei Unrecht. Man wird hoffentlich erst in der letzten Instanz "wissen" ob es Unrecht ist.

Aber es bleibt nunmal eine Interpretation des Rechts. Und hier wurde Lobby-Arbeit seitens der Rechteinhaber betrieben, um das Urteil zu beeinflussen.

... wenn es zu einem Verbot der Platform kommt, werden sich andere Wege finden. Mit Verboten lassen sich keine Geschäftsmodelle begründen. Irgendwann werden es auch die Menschen in den Medienunternehmen begreifen (wenn sie dann noch in Medienunternehmen sind).

Und nochmal im Klartext: JA, ich habe TBPbenutzt!
(Früher hat dere Stern mal große Auflage gemacht, mit dem Slogan "Ja, ich habe abgetrieben.")

Aufwachen, Leute!

11. Matthias Ulmer 18.04.2009 11:39h

@joey

Du hast TPB benutzt!? Hast Du feuchte Hände bekommen, als Du dieses Geständnis getippt hast? Ein Outing mit anonymem Nickname? Du Pfeife!

12. Steffen Ille 19.04.2009 11:59h

Nun,

ich empfehle dringend, sich mit übergroßer Freude zurückzuhalten. Das Urteil ist erstinstanzlich und keineswegs das letzte Wort. Zum Frohlocken ist es also deutlich zu früh.
Unabhängig davon sollte klar sein, daß Verbote allein keine Lösung des Problems sind. Es braucht eine klare, offensive Geschäftsidee, um legale Angebote attraktiv genug zu halten.
Denn eines sollte klar sein: Es wird nicht funktionieren, die Zielgruppe zu kriminalisieren.
Und wenn hier mal wieder auf den Bibliotheken herumgehauen wird: Sind sich die Damen und Herren Verleger wirklich sicher, daß die Preissteigerungen (um wieviele hundert Prozent in den letzten 30 Jahren?) bei wissenschaftlichen Zeitschriften wirklich und tatsächlich gerechtfertigt sind? Ganz sicher, daß da die Haltepflicht der Bibliotheken nicht ausgenutzt wird? Wundert es da, wenn die Bibliotheken nach Auswegen suchen, da ihre Etats nicht im selben maße steigen?
Ich möchte hier ja nicht den Urheberrechtsverletzungen das Wort reden, aber ich habe nicht den Eindruck, daß die Branche wirklich und ernsthaft über ihre Kunden als Zielgruppe nachdenkt. Wenn man merkt, daß man mit seinem Geschäftsmodell nicht ausreichend beim Kunden ankommt - wäre es dann nicht das Gebot der Stunde, über das eigene Geschäftsmodell nachzudenken? Und das gilt keineswegs nur für die Frage, wie man Käufer findet, sondern auch für die Frage, wie man für die Autoren attraktiv bleibt. die Leistung, die Verlage erbringen, muß ersichtlich und spürbar sein - ansonsten verzichten künftige Autoren- und Lesergenerationen nämlich einfach darauf.

13. Heinrich Wegehaupt 19.04.2009 14:46h

@ 12. Übertragen wir, was Sie fordern, mal auf die Automobilindustrie. Bekanntlich ist sie damit konfrontiert, daß Schieberbanden gern Autos in Deutschland stehlen, um sie dann im Ausland zu verscherbeln. Das nennt man Diebstahl, gegen den Strafverfolgungsbehörden vorzugehen haben, weil die deutschen Gesetze bislang nicht die Bedürfnisse der Kunden solcher Diebstahlshandlungen schützt, sondern die Produzenten, die viele Menschen in Lohn und Brot setzen. Folgt man Ihren Überlegungen ist Strafverfolgung der falsche Weg. Statt dessen sollte die Automobilindustrie lieber über ein neues Geschäftsmodell nachdenken. Vielleicht könnte man eine Autoflatrate einführen? Ja, warum nicht gleich eine allgemeine Konsumflatrate? Dann kann künftig jeder ungestört an sich denken, womit bekanntlich an alle gedacht ist. Warum ist auf solche Wirtschaftsmodelle nur nicht früher jemand gekommen?

14. Joachim Losehand 19.04.2009 15:33h

Man kann nicht Geschäftsmodelle aus der analogen Welt in die digitale Welt übertragen. Jeder Vergleich mit der "Welt der Dinge" (wie der Automobilindustrie) geht völlig an den Verhältnissen im Internet vorbei.

Wer meint, im Internet genauso handeln zu können, wie in der analogen Welt, wird Schiffbruch erleiden. Und in einem globalen Netz vermag nationale Rechtsprechung sowieso nur Begrenztes.

Die Frage ist nicht: wie verfolge ich gerichtlich am effizientesten im Internet, sondern: wie verkaufe ich und verhalte ich mich am profitabelsten im Internet.
Denn das ist die nachhaltigste Strategie. Für Besitzstandswahrung ist das Netz zu schnell. Also, weniger Hasen, mehr Igel.

15. Heinrich Wegehaupt 19.04.2009 16:07h

@ 14: Bislang unterscheidet das Eigentumsrecht nicht zwischen dem Eigentum an materiellen und inmateriellen Gütern. Will man diese Unterscheidung aufgeben, erfordert das zunächst einmal: die Gesetze ändern, zum Beispiel das Urheberrecht abschaffen. Dazu bedürfte es aber tiefgreifenden Eingriffen in die Verfassung. Selbst wenn sie politisch und rechtlich durchgesetzt werden könnten (was ich bezeifle), wäre die Arbeit von Produzenten immaterieller Güter künftig schlagartig nichts mehr wert. Ist es so schwer zu kapieren, daß diese Arbeit dann auch nicht mehr geleistet wird? Ihre Forderung nach alternativen Geschäftsmodellen richtet sich auf "Gegenstände", die in der von Ihnen erträumten Zukunft gar nicht mehr hergestellt werden, weil die Leute, die damit bislang ihr Geld verdienen konnten, anderes tun müssen, um ihr Geld zu verdienen. Wir bekommen also statt mehr Kultur weniger Kultur. Was bleibt, ist nur das unendliche Gequatsche von Typen wie "joey" (siehe Nr. 10).

16. Michael Manske 19.04.2009 18:47h

Sehr geehrter Herr Wegehaupt,
mir scheint sie diskutieren an den Fakten vorbei. Von welchem "Eigentums- und Urheberrecht" sprechen sie denn? Vom deutschen, kanadischen, iranischen, us-amerikanischen...
Lokale Marktmodelle sind auf das Internet nicht 1:1 übertragbar. Andere Branchen haben sich mal mehr mal weniger schwer getan dies zu verstehen und sich dementsprechend neu zu organisieren. Warum fällt dies dem dt. Buchhandel so schwer? Ich verstehe nicht wie man sich hinter dem Totschlagargument "Überall räuberische Filesharer" gegen den Aufbau moderner, digitaler Vertriebsmodelle wehrt. Wollen oder können Sie die Nachfrage der an legal angebotenen Inhalten interessierten Konsumenten nicht befriedigen?

Im Allgemeinen scheint mir die Diskussion ohnehin auf "falschen" Füßen zu stehen: Sieht man sich Anklage und auch das Urteil genau an, dann bemerkt sogar ein Laie, dass dieser Prozess eben NICHT gegen Pirate Bay an sich, sondern gegen die vier an der Entstehung beteiligten Privatpersonen geführt wurde. "FileSharing" ist lediglich Technik und Protokol und hat erstmal perse nichts mit Urheberrechtsverletzungen zu tun. Es sind die Nutzer, die bei national urheberrechtlich geschützten Inhalten je nach Herkunftsland und dortiger Rechtlage jeweils kriminell oder legal handeln. Das bringt uns dann zur Frage warum diese Nutzer so handeln und sich teilweise sogar moralisch im Recht fühlen (was natürlich Quatsch ist, keine Frage). Könnte das größtenteils einfach am mangelnden (oder zu teurem, weil wie hier in Deutschland an analogen Preismodellen orientiertem) digitalen Angebot der Rechteinhaber liegen?

17. Joachim Losehand 19.04.2009 18:50h

@ 15. Heinrich Wegehaupt

Ich würde mal schätzen, daß 95% aller über Torrent-Tracker illegal getauschte Medien nicht einmal annähernd Ihren Kulturbegriff auch nur streifen würden. Außer natürlich, Sie schätzen bspw. Thomb Raider, Tokio Hotel und die "Die-Hard"-Quadrologie ...

Aber im Ernst: Irgendwie sind die hier gesammelten verlegerischen und buchhändlerischen Kommentare um rund 10 Jahre hintendran. Längst gibt es in anderen Ländern entsprechende kommerzielle Konzepte und es besteht eigentlich von fachlicher Seite Einigkeit darüber, daß weder das national sehr unterschiedlich gehandhabte Urheberrecht, noch die alten Geschäftsmodelle der Verlage in dieser Form zukunftsfähig sind. Daran krampfhaft festhalten zu wollen, scheint wenig sinnvoll. Und so leid es einem tut, wie die Musikbranche zuvor wird auch das Verlagswesen hoffnungslos den Entwicklungen unterlegen sein und sich schlußendlich anpassen müssen, wenn man in den alten Gleisen denkt und handelt.

Wenn man die Kunden nur per Gerichtsurteile dazu bringt, ihre Waren zu kaufen, dann ist da irgendwo der Wurm drin. Das jetzige Frohlocken ber das schwedische Urteil ist ein Irrtum, der nur in falscher Sicherheit wiegt.

18. Michael Manske 19.04.2009 19:09h

@11. Matthias Ulmer
Warum sollte er "feuchte Hände" bekommen? Seit wann ist FileSharing an sich illegal? Warum gehen Sie nicht viel mehr auf die vorgebrachten Argumente ein? joey schrieb: "Mit Verboten lassen sich keine Geschäftsmodelle begründen." Das erscheint mir ein logisches und stichhaltiges Argument zu sein. Wo bleiben Vorschläge wie man tatsächlich den scheinbaren Verlust durch Raubkopierer mit neuen Geschäftsmodellen in Gewinne für die Rechteinhaber umsetzen kann? Wie sieht es bspw. mit Büchern, die einfach nicht als eBooks angeboten werden, aus? Was hat der Raubkopierer dann für Schaden beim Rechteinhaber verursacht? Wo ist dann das tatsächliche, digitale Produkt des Rechteinhabers aus dessen Absatzzahlen man einen Schaden beziffern könnte? Wobei ich nicht bestreiten möchte, dass dem Rechteinhaber natürlich ein Schaden entsteht - nur wie lässt sich dieser dann beziffern? Da ein eBook ja für jedes Format eine eigene ISBN haben muss und als eigenständiger Titel gilt, wird es irgendwie bereits schwierig. Es gibt dann defacto kein Original-Produkt, welches der "Raubkopie" gegenüberzustellen wäre.

PS: Ihr Tonfall lässt übrigends gehörig Professionalität vermissen und Beleidigungen wie "Du Pfeife" haben hier nichts verloren!

19. Markus Gross 19.04.2009 19:16h

@14 Ihr Argument 'Man kann nicht Geschäftsmodelle aus der analogen Welt in die digitale Welt übertragen' wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Ein im Laden gekauftes Hörbuch ist kein Buch .. trotzdem unterliegt es dem Urheberrecht. Ein im Internet angebotenes eBook unterliegt dem gleichen Urheberrecht. Solange das so ist ist das downloaden ohne Erlaubnis (spirch:Ohne Bezahlen, ohne Kauf oder ohne Erlaubnis des Verlegers oder Autors) ganz insbesondere dann, wenn ein solches Buch eben nicht für eine kostenlose Verwendung vorgesehen ist illegal und damit strafbar. PUNKTUM .. Dabei ist es wurscht, ob ein Buch ohne Erlaubnis digitalisiert wurde und dann von seiten eienr UB den Studneten als kostenloser download angeboten wird, oder ob Fritze Freak das auf irgeneine andere Weise im Internet zur Verfügung stellt oder downloaded. Solange das Urheberrecht ist wie es ist und solange meine Rechte als Autor oder Verleger so geschützt sind haben sich alle an dieses Gesetz zu halten. Wenn nicht muß eine Strafverfolgung stattfinden und müssen die entsprechenden Diebe eben den Schaden ersetzen. Weil das offenbar ein Massenphänomen ist plädiere ich für eine drastische Strafverschärfung - zB 10.000 Euro Geldstrafe für die Anbieter Knast.

Sie können gerne das Urheberrecht verändern wollen - dann man los. Bis Sie das aber durchgesetzt haben, gilt das bisherige Recht fort. @15 hat dazu alles notwendige gesagt.

@16 Herr Manske: Was die von mir herausgegebenen oder verlegten oder geschriebenen Bücher angeht sprechen wir natürlich vom deutschen Urheberrecht.
Wenn jemand aus Russland mein Buch illegal downloaded hat der sich auch strafvar gemacht - genauso wie wenn ein Belgier im Supermarkt klaut. Ob die Strafverfolgung einfach ist sei dahingestellt.


Übrigens: Kein mensch wehrt sich 'gegen den Aufbau moderner, digitaler Vertriebsmodelle'
es muß entsprechender schutz organisiert werden, damit Verleger oder Autoren Ihre Werke zum download bereitstellen können - diese müssen bezahlt werden, wenn der Verlag oder Autor das so festlegt. (und nicht eine Frau Lux oder irgendwelche sonstigen Leute) und wenn jemand den Kopierschutz knackt und/oder sich die Werke illegal besorgt sind wir genau da wo wir heute auch sind: Strafverfolgung etc...

Mag ja sein, dass man auch dazu kommt, z:b. der Idee der Grünen eine Flatrate einzuführen füpr bestimmte Bücher (zB Schulbücher oder wissenschaftliche Werke) - aber auch in diesem fall muss bezahlt werden. Kein mensch hat etwas daggeen solche oder ähnliche Modelle zu prüfen - nur: am ende wird wie bisher stehen müssen, dass Autoren und Verleger für Ihre arbeit bezalt werden. Wie auch immer das technisch geregelt wird, Und am Ende wird auch stehen, dass das Urheberrecht weiter das Eigentum der Verleger udn Autoren schützt und verletzungen verfolgt werden. Warum das Leute wie Lux, Losehand u.a. nicht einsehen ist mir unverständlich.

Auch in Zukunft werden Bücher nicht kostenlos zur Verfügung stehen. Und sollte es die Möglichkeit geben, dass zB studenten wiss. Lit kostenlos nutzen können, wird eben der Steuerzahler, sponsoren oder wer auch immer die kosten tragen müssen.






20. Michael Manske 19.04.2009 19:35h

@19. Markus Gross
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Mit dem "illegal dowloaden" sind wir ganz gut beim Thema angekommen. Zum Einen ist der Download dieser Inhalte leider rnur den Ländern illegal, die am internationalen Urheberrechtsabkommen teilnehmen (der Iran tut dies bspw. nicht) und zum anderen ist die Verfolgung der "illegalen Konsumenten" ein Verfahren, welches praktisch (wie bei der Musik- und Filmbranche zu sehen) nicht durchsetzbar ist. Von daher ist das Vorgehen gegen die Anbieter (oder die "Digitalisierer" geschützter, gedruckter Inhalte) sinnvoller.
Eigentlich ziele ich mit meiner Arumentation aber in die Richtung, dass ein gutes und faires Angebot die Raubkopierer nicht so zu fürchten hat, wie dies meiner Wahrnehmung nach derzeit im Wesentlichen beim dt. Buchhandel der Fall ist. Der Wandel von Libreka! zur Vertriebsplattform wurde vollmundig entsprechend angekündigt, zeigt derzeit aber leider eher auf, warum sich manche Filesharer moralisch im Recht fühlen (einfach mangels legalem Angebot). Als eBook-Konsument kommt es mir momentan auch noch so vor, als sei ich ein "Feinbild" für die Anbieter. Ein potentieller "Raubkopierer" aber kein Kunde, der bereit ist für ordentliche digitale Ware auch einen fairen Preis zu entrichten. Eine Kultur-Flatrate ist da meines Erachtens nicht notwendig - ein ordentliches Angebot wird genügend zahlende Kunden hervorbringen und die Raubkopierer endlich zu einem eher kleinerem Ärgernis abstempeln.

21. Steffen Ille 19.04.2009 19:42h

@13
Herr Wegehaupt, Sie mißverstehen mich.
Ich habe überhaupt nichts gegen Strafverfolgung. Selbstverständlich sind Raubkopierer Diebe - das stelle ich nicht im geringsten in Abrede.
Ich behaupte nur, daß Strafverfolgung das Problem, nämlich unerwünschtes Konsumentenverhalten, nicht lösen wird. Hat der Prozeß gegen napster die Musikindustrie auch nur in Ansätzen gerettet?
Anstatt also so viel Energie in Lobbyismus zu stecken, wäre es klüger, kreative Lösungen zu finden, Autoren und Konsumenten bei der Stange zu halten. Dem Markt vorauszueilen, anstatt ihm hinterherzuhecheln. Nicht google, die Verleger hätten zuerst auf die Idee einer Volltextsuche kommen müssen. Denn es ist ihre ureigenste Aufgabe, alle denkbaren und undenkbaren (eben neu) Wege zu finden, die eigenen Produkte zu verkaufen.
Widrigenfalls, und das war meine ursprüngliche Intention, werden Autoren und Leser (und keineswegs vorrangig die belletristischen) andere Wege zueinander finden.

22. Steffen Ille 19.04.2009 19:44h

@20, Herr Manske:

*stiftraushol*
*unterschreib*

23. Joachim Losehand 19.04.2009 20:07h

@ 19. Markus Gross

Keiner spricht davon, daß nichts mehr finanziert werden muß und kein Geld mehr verdient werden kann. Diese ganze Raubkopiererei ist ja nur die Folge daraus, daß es kein breites und umfassendes legales Angebot gibt, das der Kunde auch bereit ist, zu bezahlen. Darum dreht sich ja auch die Diskussion um die Preisgestaltung bei E-Books. Wenn keine E-Books zu einem marktadäquaten Preis angeboten werden, d.h. ein Preis, bei dem die Kunden für eine glaubwürdige Relation zwischen Preis und Leistung sehen, dann wird der Schwarzmarkt blühen, sprich: die Torrent-Tracker.

Wenn die Schutzvorrichtungen an E-Books so gestaltet sind, daß sie den normalen Nutzer in seinem Gebrauch einschränken, er ein legal erworbenes E-Book also weder verleihen, noch tauschen, noch verschenken oder auf einem Flohmarkt verkaufen kann - oder vielleicht in drei Jahren bei jährlich erneuerten Computern nicht mehr nutzen kann, dann wird der Schwarzmarkt blühen, sprich: die Torrent-Tracker.

Nebenbei unterscheiden sich ein E-Book und ein Hörbuch allein schon in den Rechten, die der Käufer erwirbt. Das Hörbuch wie das normale Buch geht als "Ding" in sein Eigentum über (nicht aber der Text bzw. das gesprochene Wort), ein E-Book als Datei jedoch nicht. Daran erwirbt er nur Nutzungsrechte, kein Eigentum, weil ein E-Book kein "Ding" ist. Aber von den Verlegern - oder Ihnen - offensichtlich so behandelt wird.

Und klar: verklagen Sie die 20 Millionen Nutzer von TPB auf je 10 000 €. Was, glauben Sie, erreichen Sie?

24. Heinrich Wegehaupt 19.04.2009 20:44h

@ Losehand u.a. Sie behaupten hier in einer Tour, das technische Möglichkeiten zu neuen Geschäftsmodellen zwingen, obwohl das nur stimmt, wenn der status quo des Umgangs nicht steuerbar ist. Das ist er aber. Das Urteil gegen Pirate Bay ist da wegweisend. Denn es nimmt die in Regress, die die massenweisen Verletzung von Urheberrechten ermöglichen. Wenn es den Providern, Plattformanbietern etc. nicht möglich ist, ihr Geschäftsmodell so zu fahren, daß es bestehenden Gesetzen genügt, dann muß man ihre Läden eben schließen und ihnen Schadenersatz abverlangen. So einfach ist das. Wenn man will.
Eine Frage an noch Herrn Ulmer: Haben Sie schon mal geprüft, ob man die UB Darmstadt nicht auch strafrechtlich belangen kann? Erfüllt dieser Fall nicht den Tatbestand der organisierten Kriminalität?

25. Michael Manske 19.04.2009 21:03h

24. Heinrich Wegehaupt
Mit Sicherheit erfüllt das nicht den Tatbestand der organisierten Kriminalität. Ich kann da zumindest kein Macht- oder Gewinnstreben entdecken, das zur planmäßigen Begehung von Straftaten führt. Weiterhin ist auch weder der Einsatz von Gewalt noch Einschüchterung zu sehen.
Ich will nicht sagen, dass der Fall der UB Darmstadt nicht rechtlich *irgendeinen* Tatbestand erfüllt - aber Bibliothekare der organisierten Kriminalität zu verdächtigen scheint mir ein passendes Symptom zu sein, wenn man einfach nicht willens ist neue technische, globale Gegebenheiten zu seinem Vorteil zu nutzen und die Nachfrage der Konsumenten zu befriedigen. Warum ignorieren Sie die Fakten aus dem Bereich der Multimedia-Industrie? Dort findet inzwischen die Ausrichtung auf ein faires digitales Angebot statt, da man erkennt, dass die reine Strafverfolgung keine neuen Umsätze generiert und nicht merklich zur Verhinderung der Verstöße (angesichts deren Masse) beiträgt.
Ich bin entsetzt angesichts Ihrer antiquirten Vorstellungen. Bitte begreifen Sie das Internet doch endlich als das was es ist: Ein länderübergreifendes globales Netz, welches neuartige Vertriebskanäle zulässt, in welchem nationale Rechtsprechungen jedoch nur begrenzt Anwendung finden können. Ich fasse es nicht, dass sich Anbieter offensichtlich dem Konsumwillen ihrer Kunden verwehren!

26. Heinrich Wegehaupt 19.04.2009 21:22h

@ Michael Manske. Und ich fasse es nicht, dass der Konsumwille die verbrieften Rechte von Urhebern zunichte machen soll. Die Verlage liegen mir, ehrlich, nicht so sehr am Herzen. Das Urheberrecht schütz aber nicht die Verlage, sondern die Urheber. Ich will dass das so bleibt, weil nur das Qualität ermöglicht.

27. Michael Manske 19.04.2009 21:36h

@26. Heinrich Wegehaupt
Ihre Aussage geht völlig an der Argumentation vorbei. Niemand hat die Aussage getroffen, dass die Urheber nicht angemessen vergütet werden sollen. Wie kommen Sie nur darauf?! In einer freien Marktwirtschaft bestimmt die Nachfrage im Wesentlichen das Angebot. Wie die Historie zeigt übernehmen andere (vielleicht auch ausländische Anbieter) das Angebot und der Schwarzmarkt erreicht eine über dem "Normalen" liegende Größe, wenn anhaltende Nachfrage nicht befriedigt wird. Sich dagegen zu wehren oder dies nicht zu akzeptieren steht den dt. Urhebern und deren Distributoren frei, wird aber von den Konsumenten nicht akzeptiert werden. Das sind relative einfache Lehren, die man problemfrei aus der allgemeinen Wirtschaftslehre sowie aus dem digitalen Markt anderer Länder ziehen kann.

28. Joachim Losehand 19.04.2009 21:38h

@ 24. Heinrich Wegehaupt

Es ist allgemeiner Konsens, daß online-Geschäfte anders funktionieren als offline-Geschäfte. Zwar ist das prinzipiell eine Frage auch der technischen Umgebung und der daraus resultierenden Möglichkeiten. Tatsächlich aber ist das begründet in einer anderen Mentalität, die sich in der online-Welt entwickelt hat.

Dabei geht es überhaupt nicht um eine kriminelle Mentalität oder den Wunsch, alles möglichst billig oder gar kostenlos zu bekommen. (Obwohl dieser Wunsch eifrig auch durch die für Hersteller ruinöse Preispolitik befeuert wird. Man denke an die Milchpreise ...)

Die Krise der Medienbranche haben nicht Torrent-Tracker oder der massenhafte illegale Tausch von Materiel herbeigeführt, abgesehen davon eine Krise der Verlagsbranche von ganz anderen Ursachen herrührt. Welcher finanzielle Schaden Rechteverwertern durch illegale Tauschbörsen entstanden ist, läßt sich schwer beziffern: denn getauscht wird ja nicht nur, was man umsonst haben will, sondern, was man überhaupt nicht in dieser Form und zu einem vom online-Markt akzeptierten Preis bekommt. Heißt: die meisten, die illegal herunterladen, würden das Produkt sowieso nicht kaufen oder kaufen können (weil zu teuer, weil nicht erhältlich).

Die wirkliche Krise der Medienbranche wird dann einsetzen, wenn der Großteil der Verlage bzw. Rechteverwerter auf jenen inzwischen weltweit für nicht zukunftsfähig angesehenen - ja: antiquierten Vorstellungen beruht.

Der Umgang im Netz ist nicht von außen steuerbar, sondern nur online, d. h. von innen und nach den Regeln des Netzes. Die Aktion von Ursula von der Leyen hat nur einen medialen Effekt, genauso wie das schwedische Urteil.

Die Musikbranche hat angefangen, nach den Regeln des Netzes zu arbeiten, endlich. Es wird kein neuer Wein in alte Schläuche gefüllt, sondern es entstehen neue Schläuche, also neue Geschäftsmodelle. Vielleicht ja auch einmal in der Verlagsbranche, wenn es sie dann noch so gibt. (Vgl. Perlentaucher: http://www.perlentaucher.de/artikel/4980.html)

Ich finde es btw sehr interessant, daß Kunden/Leser die Verlage auffordern, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Warum lassen wir sie nicht einfach an die Wand fahren und wenden uns denen zu, die wir nicht verbal beknien müssen, doch endlich mal zu uns ins 21. Jahrhundert hinüberzukommen?

29. Matthias Ulmer 19.04.2009 23:29h

Man könnte Romane schreiben zu all den skurrilen Argumenten, die hier gepostet werden. Ich fasse mich so kurz wie möglich:

Zur Pfeife: wer genau liest sieht, dass Joey sich die Pfeife nicht durch seine Argumentation verdient hat, sondern durch ein Outing unter Pseudonym. Sowas ist dämlich und eine Pfeife wert.

Vollkommen absurd ist die Argumentation, dass wir Verlage uns gefälligst nach den Wünschen unserer Kunden zu richten haben. Und wenn wir das nicht tun, dann ist es eben normal, dass wir beklaut werden.
Wir sind freie Unternehmer und entscheiden über unsere Investitionen wie wir wollen. Gerade im Verlagswesen wird in Dinge investiert, obwohl kein Hahn danach kräht. Autor und Verleger finden es aber wichtig, ganz egal ob das Ihren Kulturbegriff erfüllt oder eben nicht.

Wenn ein Konsument E-Books für einen Euro will, dann soll er sie selbst anbieten, soll einen Verlag gründen, soll Autoren finden oder sich notfalls seine E-Books selbst schreiben. Wenn unsere Investitionsentscheidungen am Markt vorbei sind, dann sind wir schnell weg. Das ist der Lauf der Dinge. Es ist Ihr Recht, Herr Losehand, dass Sie sich darüber freuen. Aber es ist nicht Recht, wenn Sie meinen, Sie könnten von uns Verlagen eine Verhaltensänderung erwarten, bloß weil Ihnen danach ist.

Etwas schizophren ist Ihre Argumentation schon. Sie wünschen uns Verlagen den baldigen Tod und schreiben sich die Finger wund mit guten Ratschlägen, was wir machen sollen.

Im übrigen wird hier über eine Realität diskutiert, die es so überhaupt nicht gibt. Als wenn Horden weinender Jugendlicher vor den Buchhandlungen stehen und um billige E-Books betteln. Es ist vielmehr so, dass bis vor wenigen Monaten überhaupt kein breiter Markt existierte und das Angebot auch heute noch um ein Vielfaches über der Nachfrage liegt. Auch in den Universitäten ist es nicht anders. Jede Studie zeigt, dass weder die Professoren noch die Studenten das E-Book in irgend einer Form bisher besonders wichtig fanden. Es sind vielmehr die Bibliothekare, die das durchsetzen wollen und dann bei den Studenten und Dozenten Werbung dafür machen, dass die das überhaupt nutzen (was ich sehr verdienstvoll finde). Es ist also bei Büchern keineswegs so, dass die Konsumenten aus schierer Not in die Illegalität abwandern. Nur: wenn die rechtlichen Bedingungen so unterminiert werden, wie wir das gerade erleben, dann zögert jeder Verleger zu Recht seine Investitionen in diesen Markt weiter hinaus.

Auch der Vergleich mit der Musik ist Nonsens. Ja, es hat für einen Schüler einen Reiz, eine Festplatte mit 20.000 aktuellen Songs in die Hände zu bekommen. Das ist ein Schatz für ihn. Aber wenn sie ihm eine Festplatte mit 20.000 Büchern geben, dann würgt es ihn. Die Urheberrechtsprobleme der Verlage liegen an wesentlich spezielleren Punkten, die im ersten und zweiten Korb und mit den Stichworten Wissenschaftsallianz und Kulturflatrate ausreichend beschrieben sind.

Ein letztes zur Frage nach einem strafrechtlichen Vorgehen gegen Bibliotheken: ich halte nichts davon. Das ist der Sache nicht angemessen. Das Stichwort organisierte Kriminalität wurde aber schon vielfach diskutiert in letzter Zeit. Aber auch darüber gibt ja eine Diskussion erst dann Sinn, wenn das Vorgehen tatsächlich kriminell ist. Und schon das ist ja strittig und muss nun erst mal geklärt werden. Wenn es kriminell sein sollte, dann wäre es natürlich organisierte Kriminalität. Aber das ist tautologisch.

30. Michael Manske 20.04.2009 00:36h

@29. Matthias Ulmer
Vielen Dank für die ausführliche Darlegung, selbst wenn Sie eine ganze Menge hereininterpretieren, das so hier nicht geäußert wurde (Stichwort: "dann ist es eben normal, dass wir beklaut werden.")
Ihre Aussagen und Ihre Einschätzung des eBook-Marktes sowie dessen Potential erklären einwandfrei, warum derzeit ein solcher Misstand im Markt vorliegt. Sie nehmen unsere Wünsche als Konsumenten also tatsächlich nicht ernst und argumentieren mit "unterschiedlichem Kulturbegriff"? Tut mir leid, aber ich hoffe wirklich, dass viele Ihrer bisherigen Kunden Ihren Beitrag lesen werden. Ein Anbieter der öffentlich zeigt, wie egal ihm die Konsumenten sind. Das nenne ich wirklich mal ein "Coming-Out". :-)

Ich nehme an, die aktuelle Studie der Association of American Publishers, welche ein Wachstum des eBook-Umsatzes von 68.4% im vergangenen Jahr ausweist, ist ihnen nicht geläufig. Ebenso wie die Satistik des IPDF, welche für die US-Anbieter (welche i.d.R. weltweit vermarkten) sogar eine Steigerung von 173% in 2009 prognostiziert. Meinen Sie wirklich, dass diese Entwicklungen hierzulande noch Jahre oder sogar Jahrzehnte auf sich warten lassen? Glücklicherweise gibt es einige Verlage, die Ihren Ansichten nicht folgen. Die Beispiele unter Ihren deutschen Kollegen dafür kennen sie wahrscheinlich sogar besser als ich. International gesehen ist jedoch "Baen Books" ein hervorzuhebendes Beispiel wie ein Anbieter mit fairen Preisen sehr gut von eBooks leben kann - und das mit gehörigen jährlichen Umsatzsteigerungen. Für Fachbücher verweise ich an dieser Stelle auf die erfolgreichen eBook-Anstrengungen der O'Reilly Media, Inc. (wobei die dt. Niederlassung da leider auch noch weit hinter der Mutter hinterherhinkt).

Noch zu ein paar anderen Punkten möchte ich aber ebenfalls noch etwas Konretes hören. Sie schreiben: "Wenn ein Konsument E-Books für einen Euro will, dann soll er sie selbst anbieten, ..."
Wie kommen Sie auf den "einen Euro"? Aber wenn wir schonmal beim Preis sind: Finden Sie es etwa vollkommen in Ordnung, dass für ein eBook der Preis des Hardcovers und nicht zumindest der Preis der Taschenbuchausgabe herangezogen wird? Wieso gibt es für die eBook-Ausgabe keinen eigenen Preis? Das eBook stellt doch ebenfalls eine unterschiedliche Ausgabe dar. Warum stimmt derzeit oftmals die Qualität von eBooks nicht mit dem hohen Preis überein (meine eigene Erfahrung sowie die anderer Konsumenten sind in einschlägigen Foren nachzulesen)?
Und wie bitte schön kommen Sie auf "Realität, die es so überhaupt nicht gibt"? Verfolgen Sie keine aktuellen Studien zum Wachstum des eBook-Marktes? Haben sie keine Kenntnisse über die in Deutschland bereits verfügbaren mobilen Lesegeräte (bspw. BeBook, Cybook, Sony PRS-505 sowie die Geräte von iRex) sowie deren Absatzzahlen? Ach ja richtig, Sie haben ja kein Angebot oder zumindest aktuelle Markstudien für den deutschsprachigen Raum, aus denen Sie die Nachfrage ablesen könnten. Tut mir leid, das hatte ich kurzzeitig vergessen...wie konnte ich nur erwarten, dass die fundamentalen Grundsätze eines gewinnorientierten Unternehmens bei Vermarktungsentscheidungen auf den Buchhandel übertragbar wären.

Weiterhin zeigt ihre Aussage zum Punkt "Kulturflatrate", dass sie die "Berliner Erklärung" höchstwahrscheinlich nicht einmal ansatzweise gelesen haben. Wobei ich es aber eigentlich positiv finde, dass Sie nicht ausschließlich die "Raubkopierer" im Allgemeinen für die aktuellen Urheberrechtsprobleme verantwortlich machen.

Darf ich erwarten, dass sie ihre Ausführungen (Zitat: "Jede Studie zeigt,..") mit den entsprechenden aktuellen Verweisen bitte untermauern? Ich konnte dazu leider keine *stichhaltigen* aktuellen Studien ausfindig machen.

31. Heinrich Wegehaupt 20.04.2009 01:07h

@ Michael Manske. Ihre Probleme lassen sich leicht aus der Welt schaffen: Gründen Sie im Rahmen der bestehenden Gesetze ein Unternehmen und bieten Sie an, was Sie anbieten wollen. Dann werden Sie, wenn Sie recht haben, reich - und Herr Ulmer arm. Hier (huhu: mal wieder die Überschrift angucken!) geht es aber darum, dass Leute außerhalb des bestehenden Rechts agieren, und Sie hier nur ellenlag sophistische Anmerkungen dazu machen, die darauf hinauslaufen zu erklären, warum das eigentlich auch ganz okay ist.
Ich hoffe, Herr Ulmer gewinnt seinen Prozess, und danach würde ich gern nochmals jemanden vom Bibliotheksverband dazu hier lesen, zur Not auch die Lux, obwohl man sich disqualifizierender als sie kaum äußern konnte.

32. Michael Manske 20.04.2009 01:28h

@31. Heinrich Wegehaupt
Um das nochmal klarzustellen: Ich vertrete hier in keinster Weise die Haltung, das diese Form der Urheberrechtsverletzung wie massenhaft über Pirate Bay geschehen in irgendeiner Weise "okay" wäre. Bitte lesen Sie vorher richtig nach, ehe Sie solche Unterstellungen vornehmen.
Als Konsument interessieren mich lediglich stichhaltige Aussagen zur derzeit desolaten Angebotslage des dt. eBook-Markes - die sich zweifelsohne begünstigend auf die digitale "Buch-Piraterie"auswirkt. Haben Sie dazu etwas beizutragen oder bin ich Ihnen mit Meinung als Konsument hier evtl. einfach nur "unbequem"?

33. Matthias Ulmer 20.04.2009 09:20h

@Michael Manske
Ich habe eine Vorstellung vom aktuellen E-Book Markt, die neben Informationen von Kollegen auch durch unsere eigenen Erfahrungen gestützt ist. Es mag ja sein, dass Sie aus Ihrer Warte der Meinung sind, das ist alles gaaanz anders. Vielleicht liegt das an unterschiedlichen Marktsegmenten, die wir jeweils meinen. Oder es liegt daran, dass Ihre Vorstellungen auf Ihren Wünschen nach E-Books basieren, meine dagegen auf der tatsächlichen Nachfrage. Wir ignorieren keineswegs die Wünsch unserer Kunden, es gibt einfach beinahe noch keine Kunden mit Wünschen.

Ja, das ist ein Markt mit enormen Wachstumsraten. Doch, die Studien sind mir alle bekannt und ich nutze die eindrucksvollen Zahlen auch seit einem Jahr in jedem Vortrag über E-Books. Und: wir sprechen immer über prozentuale Steigerungen, weil man mit den absoluten Beträgen keinen hinterm Ofen hervorlocken kann. Der Markt ist noch verschwinden gering. Aber er bewegt sich.

Zur Preisgestaltung: Natürlich hat das E-Book einen eigenen Preis. Nur, an irgend etwas muss man sich orientieren. Und es ist einigermaßen üblich, dass man sich an der günstigsten allgemein lieferbaren Ausgabe orientiert und von deren Preis einen gewissen Abschlag macht. Diese Preisfindung ist der Tatsache geschuldet, dass es noch überhaupt keine Erfahrungen über Käuferverhalten in Abhängigkeit von der Preisgestaltung gibt, die eine sinnvolle Kalkulation zulassen würden. Und der Tatsache, dass Autoren bei der Preisgestaltung ein wichtiges Wort mitzureden haben und diese meist einen möglichst hohen Preis wünschen. Sobald die Absatzzahlen von E-Books über der Nachweisbarkeitsgrenze liegen, wird sich auch die Preisgestaltung daran orientieren können. Bitte nehmen Sie das als Information und nicht als meine Meinung zur Kenntnis, dass der E-Book Absatz noch im Promille-Bereich der Umsätze liegt.

Die Qualität der E-Books basiert auf der aktuellen Datenlage. Wir halten es für besser, wir machen alle unsere Titel als E-Books verfügbar, auch wenn es simple PDF sind. Die Umformatierung wird sich auf die Novitäten beschränken und dann dauert es bei uns rund sieben Jahre, bis 90% der Titel in optimalen Daten vorhanden sind. Diese Zeit muss überbrückt werden, auch wenn die Lösung nicht optimal ist.

Zur nächsten Frage: es gibt keine Verkaufszahlen von Readern in Deutschland. Es gibt auch keine in USA. Aber selbst wenn wir davon ausgehen würden, dass der Sony in Deutschland so erfolgreich sein sollte wie der Kindle es in USA angeblich ist (50.000 Ex im letzten Jahr, um eine mittlere Schätzung zu nehmen), dann bedeutet das umgerechnet auf Deutschland, dass in diesem Jahr keine 10.000 verkauft werden, das sind monatlich keine 800. Und wenn jeder Besitzer von denen zehn E-Books im Monat kauft, was schon jenseits des Glaubwürdigen ist, dann wurden für den Reader im April maximal 8.000 E-Books verkauft, über alle Verlage und alle Titel! Das ist das Marktvolumen, für das wir Verlage gerade sechsstellige Investitionen vornehmen und uns dafür von Ihnen beschimpfen lassen, gerne.

Zur Kulturflatrate an anderer Stelle. Die ist so bescheuert, dass Sie Anrecht auf mehr Platz hat.

Und zu der von Ihnen gewünschten Studie: mir ist vor allem eine neuere der HdM in Suttgart-Vaihingen bekannt. Ansonsten basiert meine Aussage auf vielen Gesprächen mit Bibliothekaren, die in diesem Punkt sehr offen sind.

34. ebook-freund 20.04.2009 09:25h

@29: Matthias Ulmer

Börsenblatt, 20.04.2011
Ulmer-Verlag meldet Insolvenz an

Der in Familienbesitz befindliche Verlag Ulmer hat zum 20.04.2011 Insolvenz angemeldet und Gläubigerschutz beantragt. Seit der verantwortliche Geschäftsführer des Verlages vor zwei Jahren öffentlich in einem Kommentar (Link) erklärte, daß ihn Kundenwünsche nicht interessieren, haben die Kunden mit der Brieftasche abgestimmt und entschieden, daß sie der Ulmer-Verlag nicht mehr interessiert ... Durch die Insolvenz verlieren xyz Mitarbeiter ihre Stellen.

Möchten Sie wirklich eine derartige Meldung irl lesen, Herr Ulmer? Wenn ja - dann machen Sie weiter so - wenn nein, dann sollten Sie schnellstens zurückrudern ...

35. saguenay 20.04.2009 09:52h

Haben einige wohlmeinende Leute nicht vor einiger Zeit eine Art "Deeskalation" in der e-book Diskussion angemahnt, d.h. eine Rückführung auf eine nüchterne Sachdiskussion? Wenn ich mir allerdings einzelne Beiträge hier ansehe, dann werde ich das Gefühl nicht los, dass stattdessen die Emotionen einiger Leute langsam aber sicher auf Biertischniveau hochgekocht sind.

Aber vielleicht gibt es ja auch keinen wirklichen gemeinsamen Nenner. Die Argumente beider Seiten sind in aller Ausführlichkeit ausgebreitet, aber akzeptieren will man die der Gegenseite deshalb noch lange nicht. Muss man ja auch nicht. Letztlich wird der Markt all diese Fragen ohnehin in Eigenregie lösen. D.h. die einen werden mit der Einstellung "Kauft meine Bücher ihr Deppen oder ich verklag euch" ein paar schöne Rückzugsgefechte führen, die anderen werden sich vermehrt am Schwarzmarkt versorgen, ohne von ihrem schlechten Gewissen geplagt zu werden, wiederum andere werden in ein paar Jahren weniger Bücher machen als bisher (oder gar keine mehr) dafür wird es andere geben, die stattdessen Bücher in die Welt setzen, aber vielleicht auf ganz andere Art als bisher verkaufen - und so oder so wird die Welt deshalb noch lange nicht untergehen.

Und da wir alle hier nur zum Spass unsere Beiträge posten, und vom Börsenblatt dafür nicht bezahlt werden, brauchen wir uns auch nicht allzu viel Mühe geben, unser Gegenüber wirklich zu überzeugen ;-)

Was mir persönlich nur auffällt, ist, dass manche Vertreter der klassischen Verkaufsrichtung sich in ihrem Verhalten immer mehr einem klassischen literarischen Vorbild annähern, ohne dies anscheinend zu bemerken - oder dies geflissentlich ignorieren: Michael Kohlhaas war schliesslich auch im Recht, aber wir alle wissen ja, wie die Geschichte ausging, oder?


36. Thomas Knip 20.04.2009 10:25h http://www.story2go.de

"Die Qualität der E-Books basiert auf der aktuellen Datenlage. Wir halten es für besser, wir machen alle unsere Titel als E-Books verfügbar, auch wenn es simple PDF sind. Die Umformatierung wird sich auf die Novitäten beschränken und dann dauert es bei uns rund sieben Jahre, bis 90% der Titel in optimalen Daten vorhanden sind. Diese Zeit muss überbrückt werden, auch wenn die Lösung nicht optimal ist."

Solange Sie Ihren Kunden nach diesen sieben Jahren ein kostenloses Update auf die optimierte Fassung ermöglichen, ist nichts dagegen einzuwenden.

Nur stelle ich mir Ihre Argumentation gerade im gedruckten Bereich vor.
Ein Verlag gibt eine Loseblattsammlung heraus, weil er die Buchbindung erst noch optimieren muss ...

Die Versäumnisse der Verlage, über Jahre (!) hinweg keine konvertierbaren, leicht editierbaren digitalen Vorlagen auf einem lokalen Computer abzuspeichern, jetzt auf die Kunden abzuwälzen, ist weder eine Antwort, noch eine Lösung.

Ebenso liegt es in den Händen der Verleger, einen Markt zu schaffen. Dies ist nicht Aufgabe der Kunden. Den Promillebereich für eBook-Verkäufe auf dem deutschen Markt haben die Verleger zu verantworten, nicht die Leser. Angebot und Nachfrage. Gibt es kein legales Angebot, kommt es zu solchen Auswüchsen wie mit Pirate Bay. Was deren Service damit nicht legitimiert.

Just my two cents als reiner eBook-Verleger, der viele Argumentationen von Verlagen und Autoren hier mit großem Befremden liest.
Sie müssen scheint's noch viel lernen, meine Herren. Es ist schon erstaunlich, wie lernresistent die übrigen Medienbrachen gegenüber den Erfahrungen der Musikindustrie sind ... wollen wir denn jetzt den Leser als neues Feindbild?

37. Marco Nebel 20.04.2009 11:13h

Das Urteil ist in vollem Umfang zu begrüßen. Wo kämen wir denn hin, wenn der Raub "geistigen Eigentums", also Filme, Bücher, Lieder und was auch immer durch solche Anbieter begünstigt werden dürfen? Es geht immerhin um Raub. Eine Agentur, die Safeknackern Baupläne von Bürogebäuden und Tresoren weitervermittelt, würde man ebenfalls ausheben.

38. Joachim Losehand 20.04.2009 11:13h

@29. Matthias Ulmer

„A bisserl schizophren macht scheen“ (aus dem Handbuch der Schüttel-Reime) könnte ich jetzt sagen. Nur: keineswegs wünsche ich den Verlagen ein baldiges oder verzögertes Sterben, sondern sehe nur die Schwierigkeiten als die gerechte Konsequenz aus der offenbar werdenden Unfähigkeit, auf die Herausforderungen des (digitalen) Marktes zu reagieren. Natürlich ärgern mich die jetzigen Schwierigkeiten, d. h. die so zögerliche Umsetzung der technischen Möglichkeiten, denen ich ausgeliefert bin. Und das ist nicht meine persönliche Befindlichkeit, sondern auf den von mir formulierten Bedürfnissen basieren weltweite Diskussionen.

(Wonach mir ist? Nach anspruchsvoll hergestellten Büchern, nach „Leinen + SU“ beim „hardcover“, guter Tyopgraphie, gutem Papier. Was angesichts der Schwemme an jährlichen Neuerscheinungen und den erfordernissen eines Massenmarktes aber kaum wird umfänglich realisierbar sein.)

Ich teile Ihre Einschätzung, daß das E-Book nun nicht gerade ein „Renner“ ist, was einerseits an den Inhalten liegt (wer liest schon Belletristik am Bildschirm?) und zum anderen an den derzeitigen technischen Oberflächen (Geräten). Einige technische und davor lizenzrechtliche Fragen scheinen noch ungeklärt zu sein (kann man E-Books, also die PDFs überall lesen oder gibt es Restriktionen? Kann ich meine E-Book-Dateien verschenken? Verkaufen? Usw.)

Und die Tatsache, daß keine Horden weinender Jugendlicher vor den Buchhandlungen stehen und um billige E-Books betteln dürfte auch Anlaß sein, sich hinsichtlich der Raubkopierer keine großen Gedanken zu machen. Was nicht von „common interest“ ist, wird auch nicht massenhaft getauscht. Das börsenvereinigte Getöse bei der Präsentation auf der Leipziger Buchmesse („wir werden jeden verfolgen“, „dead or alive“ oder so ähnlich) spiegelt ja dann ebenfalls kaum die Realität wieder.

Ein konkretes Fallbeispiel: Der Ulmer-Verlag bietet „Pflanzenschutz bei Ziergehölzen“ als Buch für 39,90 € und als E-Book für 29,90 € an. Klasse. Da findet sich dann der Hinweis: „Das PDF ist das gescannte Buch“. Wie darf ich das nun verstehen? Daß sich eine (Hilfs-)Kraft im Verlag hingestellt und das physische Buch eingescannt hat? C’est tout? Wenn ich noch in Stuttgart leben würde, wäre ich billiger davongekommen, wäre ich in die WLB gedackelt, hätte mir das Buch dort ausgeliehen, selbst eingescannt und über den Scan mein OCR-Programm laufen lassen (ein 2stündiger Aufwand bei 460 Seiten). Dauert ein zwar bisserl, ist so dröge wie Hemden bügeln, aber 29,90 € sind 60,00 D-Mark, das kann man günstiger selber machen. (So verfahren auch Studenten mit Lehrwerken und Fachliteratur inzwischen sehr häufig.)

Wenn Sie schreiben „die Qualität der E-Books basiert auf der aktuellen Datenlage“ – heißt das, daß Ulmer 1998 noch nicht mit digitalem Satz gearbeitet hat und keine konvertierbaren Dateien vorliegen? Wieso werden dann nicht die Scans weiterverarbeitet und zu „ordentlichen“ multifunktionalen E-Books gestaltet? Und das bei einem Preis von 29,90 €?

Das ist doch eine der Fragen: Wie kann ich als Verlag mein E-Angebot so niederschwellig machen, daß es ganz selbstverständlich angenommen und genutzt wird? Wie entwickele ich einen Massenmarkt? Was werden E-Books kosten und welche Aussstattung werden sie haben?

Der Vergleich mit der Musikindustrie ist indessen für die Preisgestaltung überhaupt nicht so irrelevant, wie Sie vielleicht meinen. In den USA denkt mancher Verlag (wie Harper Collins) inzwischen darüber nach, gedrucktes Buch und E-Book als „Bundle“ zu einem um rund 2 $ höheren Gesamt-Preis zu verkaufen. Die Orientierung am gedruckten und gebundenen Buch halte ich für grundsätzlich falsch, da es bei Dateien und digitalen Informationen inzwischen ein ganz anderes Nutzer-Verhalten und –Verständnis gibt.

Auch in der dinglichen Welt wird ja in der Preisgestaltung deutlich unterschieden: John Irvings „Bis ich Dich finde“ (Diogenes) kostete als gebundenes Buch 24,90 €, als Taschenbuch nun 13,90 €. Als Konsument erwarte ich für ein E-Book also einen ähnlichen Preissprung nach unten, d. h. bei einem Faktor von gerundet 1,79 einen Preis von höchstens 7,80 € für das E-Book. Für „Pflanzenschutz bei Ziergehölzen“ würde dies einen E-Book-Preis von rund 22 € bedeuten, für beide Bücher ist das immer noch viel Holz, das vom Kunden akzeptiert werden muß. Und da hege ich meine Zweifel. Mehr als 4,99 € dürfte ein einzelnes multifunktionales E-Book nicht kosten, damit es preislich auch für den Kunden einsichtig ist und er das Verlagsangebot nutzt und nicht TPB oder die WLB.

39. Joachim Losehand 20.04.2009 11:26h

Nachtrag:

Ein 2. - vielleicht massentauglicheres und auch aktuelles Beispiel für die "Verblendung" in der verlegerischen Preisgestaltung:

"Verblendung" von Stieg Larsson
kostet als gebundenes Buch 21,95 €, als TB 9,95.
Der Faktor von 2,21 läßt einen E-Book-Preis von 4,50 € erwarten. Stattdessen werden für ein nur auf epub- und DRM-fähigen Lesegeräten (wie Sony Reader) funktionierendes E-Book € 9,95 verlangt, also derselbte Preis wie für das TB. Daß das so nix wird, muß nicht verwundern ...

40. Matthias Ulmer 20.04.2009 11:41h

@ebook-freund:
Ja, ja, ein schöner Spaß... Aber ich habe nicht gesagt, was Sie behaupten und so ist der nette Spaß auch schon wieder schal.

Die Aussage, gegen die ich mich gewendet habe war: wenn ihr Verlage nicht anbietet, was die Kunden wollen, dann dürft ihr euch nicht wundern, dass sie es klauen... Darauf habe ich in zwei Teilen geantwortet. Eigentlich nicht so kompliziert. Aber ich wiederhole es gerne:

Es gibt zahlreiche Faktoren, die ein Angebot bestimmen. Die Ergebnisse der Marktforschung, die Kundenwünsche, sind nur ein Element davon. Die Marktforschung von heute sagt im übrigen auch nur bedingt etwas darüber aus, ob das Produkt morgen dann tatsächlich erfolgreich ist. Vor allem im Verlagswesen spielen viele andere Faktoren beim Angebot eine Rolle, das macht die Besonderheit der Buchverlage und der Kulturwirtschaft aus. Wir treffen unsere Entscheidungen nach unserer Kunden-, Markt-, Kosten- und Themenkenntnis und nach unserer Prognose für die Zukunft. Bisher hat sich das ganz gut bewährt. Mag sein, dass das in Zukunft anders ist. Aber ich bin da zuversichtlich.

Der zweite Teil der Antwort ist die Aussage: ich kann mir nur kaufen, was ich mir auch leisten kann. Wenn ich einen Porsche will, kann ihn mir aber nicht leisten, dann den Vorstand von Porsche beschimpfe, dass er gefälligst das Auto zu einem Niedrigpreis anbieten soll, wenn er nicht bald alle seine Kunden verlieren will und ihm schließlich vorwerfe, dass es ja kein Wunder sei, dass ihm seine Autos geklaut werden, wenn er sie zu so schlimmen Preisen anbietet und ich dann vom Gesetzgeber eine Gesetzesänderung verlange, weil es dieser ausbeuterischen Autoindustrie endlich jemand zeigen muss und Autodiebstahl eh dringend legalisiert gehört, weil das ja keinem mehr zu vermitteln ist, so viel zu bezahlen... Entweder Sie merken, dass so eine Argumentation schräg ist, oder Sie merken es eben nicht.

@Thomas Knip:
Ja, ich muss gestehen, dass meine Vorväter hier sehr viel versäumt haben. 140 Jahre lang haben wir gebraucht, bevor wir E-Books anbieten konnten. Das ist wirklich peinlich lange. Und ich weiß nicht, was meinen Urururgroßvater geritten hat, dass er sich um das Thema nicht mehr gekümmert hat. Jetzt müssen wir in wenigen Jahren all das nachholen.

Aus dem Thema Angebot und Nachfrage kann man natürlich ein lustiges Huhn-Ei-Spielchen machen. Es kann eine Nachfrage ohne Angebot geben und es kann ein Angebot ohne Nachfrage geben. In der Regel entwickelt sich beides recht gleichmäßig. Mir scheint, das ist beim E-Book aktuell auch der Fall.
Sie machen (in meinen Augen) den Fehler, dass Sie Ihre Infos über E-Books, Ihre Nachfrage verallgemeinern und das DIE NACHFRAGE nennen. Ich versuche aus meiner Praxis zu berichten, dass die Nachfrage extrem gering ist. Das können Sie für falsch halten. (Übrigens ist TPB nicht entstanden, um den Hunger nach E-Books zu stillen, die Buchbranche hat auch nicht geklagt, der Download von Büchern dürfte auch dort unterhalb des Promillebereichs liegen).

41. Schelm 20.04.2009 11:57h

@37 Marco Nebel:

Bitte vergegenwärtigen Sie sich die Bedeutung des Begriffs "Raub"!

"Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden." (schnell mal der Wikipedia entnommen)

Meines Erachtens ist dieser Begriff in unserer Diskussion gänzlich unangebracht. Von Gewalt keine Spur! Höchstens ein "gewaltiger" Rummel um die Sache ...

VG,
Schelm.

42. Joachim Losehand 20.04.2009 12:15h

Die Begriffe "Raub" und "Diebstahl" Zusammenhang mit Torrent-Trackern sind gänzlich ungeeignet. Zum einen ist fraglich, ob die Vermarkter und deren Urheber mehr verdient hätten, wenn es keine Tauschbörsen geben würde, zum anderen werden lediglich identische Kopien von Kopien erstellt d. h. aus dem Netz heraus dupliziert. Das ist mit Blick auf das geltende Urheberrecht illegal, weil der Verbreitungsweg die Urheber und Vermarkter umgeht und keine finanziellen Erträge aus den Tauschbörsen lukriert werden können, das ist aber weder Diebstahl noch Raub. Es wird ja freiwillig getauscht niemand nimmt gegen seinen Willen an TPB teil. Torrent-Tracker selbst sind ja völlig legal. Nur der kostenfreie Tausch von durch Vermarktungslizenzen geschütztem Material ohne Einbeziehung bzw. Genehmigung der Vermarkter ist illegal.

43. Thomas Knip 20.04.2009 12:21h http://www.story2go.de

@ 37 Marco Nebel:

Ich muss Kommentar 41 voll beipflichten. "Raub" ist es, wenn ich mit vorgehaltener Waffe in einen Buchladen eindringe und ein Buch stehle. Nicht das illegale Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien.

Bereits die unsägliche Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" hat der Branche einen schweren Imageschaden verpasst.
Der illegale Up- und Download von Dateien ist zivilrechtlich ein Vergehen, kein strafrechtliches Verbrechen.

Hier kann ich nur hoffen, dass gerade die Verlagsbranche mit ihrem Hintergrund des geschriebenen Wortes eine verbale Deeskalation erreicht.

Wir müssen auf die kaufwilligen Leser zugehen, nicht diese von vorneherein unter Generalverdacht stellen.

44. Thomas Knip 20.04.2009 12:39h http://www.story2go.de

@ 40 Matthias Ulmer

Es fällt mir tatsächlich schwer, mit Ihrer patzigen, unerzogenen und selbstgerechten Art sachlich umzugehen.

Für meine Argumentation habe ich Ihr eigene Aussage herangezogen. Niemand erwartet von Ihnen, das komplette Verlagsprogramm innerhalb kürzester Zeit digital parat zu haben.
Doch spätestens für die letzten 10 Jahre herrscht bei den Verlagen ein Versäumnis. Ich habe schon mehrere Bücher meiner Partnerverlage selbst neu einscannen müssen, weil die Verlage nach dem Druck die digitale Vorlage gelöscht haben ... wie soll man hierauf anders als mit Kopfschütteln und Unverständnis reagieren?

Was Ihre Einstellung zu Angebot und Nachfrage betrifft, scheinen Sie weder die Einführung von CDs, DVDs, Handys, Computerspielen, Videospielen oder jetzt letztens Netbooks (die kleinen Notebooks) wirklich verfolgt zu haben.
Hier haben jeweils die Hersteller ein Angebot geschaffen und im Kunden das Bedürfnis geweckt, diese neuen - so gar nicht nötigen - Artikel besitzen zu wollen. Das ist BWL, erstes Semester.

Gut, es ist schwierig, Marktmechanismen einer Branche erklären zu wollen, die durch die Buchpreisbindung in einer Seifenblase lebt. Dennoch - versuchen Sie, die Welt außerhalb Ihres Verlags zu verstehen. Versuchen Sie es wenigstens ...

45. ebook-freund 20.04.2009 13:36h

@Matthias Ulmer (#40):

Zum Thema Digitalisierung: Sie werden unsachlich, Herr Ulmer. Computer im Massenmarkt gibt es mindestens seit Anfang der 90er Jahre; spätestens seit der Jahrtausendwende sollte jedes neue Manuskript bei Ihnen entweder exklusiv oder zumindest zusätzlich auch in elektronischer Form eintrudeln. In einem Format, daß sich problemlos bearbeiten läßt (z.B. MS-Word oder rtf oder plain text oder ... ) Und Festplattenspeicher für die Archivierung dieser Dateien war schon im Jahr 2000 billig - und ist, gerechnet aufs Gigabyte, inzwischen noch weit billiger geworden.

Außerdem dürften inzwischen alle (oder zumindest der absolute Großteil) der aktuell von ihnen auf dem Markt befindlichen Titel seit der Durchdringung der Marktes mit EDV wenigstens eine Auflage erlebt haben - spätestens zu dieser Zeit mußten sie die alte Vorlage für die Aufbereitung zum Druck in den modernen Offset-Druckmaschinen sowieso digitalisieren - warum dann nicht zusätzlich zur Druckvorstufe auch noch in einem Format, daß sich (etwa für spätere, neu zu bearbeitende Auflagen) leicht redigieren läßt? Und aus dem sich jetzt leicht (oder zumindest leichter und kostengünstiger) vernünftige e-books konvertieren lassen würden?

BTW - vielleicht interessiert es sie ja, daß der amerikanische Verlag Baen Publishing jetzt alle seine Bücher (ohne zusätzliche Kosten für seine Kunden) auf seinem Portal webscription.net auch im epub-Format anbietet - zusätzlich zu den 5 oder 6 anderen Formaten, auf die man Zugriff hat, wenn man einmal das ebook bezahlt hat ... (und das alle ebook-Formate DRM- oder Wasserzeichenfrei sind)
Das beste Mittel zur Eindämmung der illegalen digitalen Verbreitung von Medien jedweder Art sind eben nicht etwa Gerichtsverfahren, sondern attraktive Angebote für die Kunden ...

46. Thomas Knip 20.04.2009 14:04h http://www.story2go.de

Was leider voraussetzt, dass man bereit ist, auf die Kunden einzugehen und auf sie zuzugehen ... ;-)

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum gerade dieser Ansatz so schwer zu verstehen zu sein scheint.

47. Heinrich Wegehaupt 20.04.2009 14:16h

@42:
§ 242 StGb
Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

48. Schelm 20.04.2009 14:16h

@43 Thomas Knip:

Nur zur Korrektur:

Selbstverständlich und richtigerweise können Urheberrechtsverletzungen - so diese denn letztinstanzlich festgestellt werden - zivil- *und strafrechtlich* verfolgt werden:
siehe §§ 97ff. und §§ 106ff. UrhG

VG,
Schelm.

49. Schelm 20.04.2009 14:21h

@ 47 Heinrich Wegehaupt:

Es scheitert an der "beweglichen Sache" - eine Datei ist de jure keine bewegliche Sache.

Ergo: Kein Diebstahl!

VG,
Schelm.

50. Heinrich Wegehauot 20.04.2009 14:32h

@ 49. De jure ist selbstverständlich auch eine Datei eine bewegliche Sache. Sie zu stehlen oder unberechtigt zu vervielfältigen ist Diebstahl. Es gibt dazu eine ganz eindeutige, ständige Rechtsprechung.

51. Matthias Ulmer 20.04.2009 14:58h

Patzig, unerzogen und selbstgerecht... Holla. Ich les den Beitrag 40 wieder und wieder und finde den Stein des Anstoßes nicht. Über einen Tipp wäre ich dankbar.

Erst mal behauptet ja niemand, dass wir frei von Versäumnissen sind. Ich weise nur darauf hin, dass wir nun seit sagen wir mal drei Jahren auf breiter Front große Anstrengungen unternehmen, ohne dass dem ein irgendwie ernstzunehmender Ertrag gegenüber stehen würde. Was uns aber nicht davon abhält, das weiterhin als wichtig voranzutreiben. Und während wir das machen, schwirren laufend Menschen wie Sie um einen herum und rufen: Versäumt, Verspätet, Schlafmützen, Ewiggestrige usw. Ja, ja, ist ja schon gut, sagt man da. Und geht seinen Weg weiter. Aber das nimmt ja kein Ende, siehe diesen Blog.

Herr ebook-freund, Danke für den Abriss EDV-Geschichte. Ja, haben wir. Ja, Daten liegen weitestgehend vor. Bei 1000 lieferbaren Titeln haben wir 800 als E-Books. Daten liegen natürlich seit den Achtzigern vor, PDFs später. Epub ist für uns aktuell kein taugliches Format. Warum sind nicht alle 1000 Titel verfügbar? Weil noch nicht alle Autoren zugestimmt haben. Rechtlich ist das noch zäher umzusetzen als technisch. Das Beispiel von Baen ist interessant, wir beobachten viele Beispiele um zu sehen, was sich bewährt.

52. Joachim Losehand 20.04.2009 15:01h

Zuständig bei sog. "Raubkopien" ist UrhG § 106 bzw. 108 und 108a (Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke), nicht das StGB.

Eine unberechtigte Vervielfältigung ist schon von der Definition her kein Diebstahl, sondern ein Vergehen gegen UrhG § 106, 108 bzw. 108a, d. h. eine Urheberrechtsverletzung.

53. Matthias Ulmer 20.04.2009 15:16h

Einen Punkt nachgeschoben:

Die Diskussion um Diebstahl oder nicht ist doch richtig müßig. Ja, klar, das wissen wir spätestens seit Lessig das triumphal ausgebreitet hat: ein illegaler Download ist kein Diebstahl im juristischen Sinn.
Wenn man aber von Raub oder Diebstahl spricht, dann tut man das ja nicht als Jurist in einem Schriftsatz, sondern in der Alltagssprache. Und da ist der Begriff Raubdrucker und Raubkopierer jahrhundertealt. Da wird man ihn doch wohl auch heute noch benutzen dürfen. Ich glaube nicht, dass irgend jemand nicht weiß, was damit gemeint ist.

54. ebook-freund 20.04.2009 15:19h

@Matthias Ulmer (#51):

Ich zitiere Sie mal aus dem Beitrag 40:
"Ja, ich muss gestehen, dass meine Vorväter hier sehr viel versäumt haben. 140 Jahre lang haben wir gebraucht, bevor wir E-Books anbieten konnten. Das ist wirklich peinlich lange. Und ich weiß nicht, was meinen Urururgroßvater geritten hat, dass er sich um das Thema nicht mehr gekümmert hat. Jetzt müssen wir in wenigen Jahren all das nachholen."

Ok, man könnte es auch sarkastisch oder ätzend nennen statt patzig - aber besonders sachlich ist die von Ihnen verwendete Formulierung definitiv nicht.

55. Joachim Losehand 20.04.2009 15:26h

@ 53. Matthias Ulmer

D'accord: "Raubdruck" <> altern.: "Schwarzdruck"

Allerdings waren/sind Raubdrucke (heute: bswp. Raubpressungen bei CDs) ja durchaus gewerbsmäßig, während "File-Sharing" auf privater Basis und ohne Erwerbszweck erfolgt. Insofern ist das eine andere Kategorie und das sollte man auch im nicht-juristischen Umgang berücksichtigen.

Zumal die Kriminalisierung eines privaten, wenngleich derzeit illegalen Tausches kaum auf allgemeines Verständnis stößt. Die Mentalität ist ja die der Flohmärkte.

56. Willhelm Strang 20.04.2009 16:03h

Nachdem ich nun sämtliche Postings hier durchgegangen bin möchte ich auch noch kurz mal etwas zum Nachdenken geben.
Zuerst einmal die Grunddaten die gerade für eine wirtschaftliche Betrachtung wichtig sind:
Verheiratet, 35 Jahre alt, gemeinsames Bruttoeinkommen p.a. ~130k €, beide Akademiker, besitzen ca. 400 Bücher.

Ich würde mich und meine Frau als durchwegs gute Kunden betrachten. Von den 400 Büchern sind ca. die hälfte Sachbücher, sprich, hochpreisige Bücher.
Seit knapp 2 Monaten besitzen nun meine Frau und ich 2 eBook Reader. Gekauft wurde das Gerät aus mehreren Gründen (Platzmangel, neue Technologien, Preisersparnis, schnelle Verfügbarkeit).
Die beiden wichtigsten Gründe für uns sind hierbei leider auch jene welche die Verlage und der Handel konsequent ignorieren: Preis und schnelle Verfügbarkeit.
Preis: Ein eBook Reader ist für mich, genauso wie jeder andere Gegenstand eine Investition die sich rechnen muss. D.h. der Kaufpreis des Gerätes muss sich amortisieren und das wiederum ist nur möglich, wenn der Kaufpreis der dazugehörigen Bücher geringer ist als jener eines Druckbuches für welches ich ja keine eBook Reader benötige.
Bereits hier wird völlig unverständlich vorgegangen. Einerseits spricht der Börsenverein von Buchpreisbindung, andererseits ist das Produkt lt. Steuerrecht kein Buch, da es sich um eine digitale Datei handelt. Wir haben hier also einen Steuersatz von 19%, dennoch sprechen die Damen und Herren vom Börsenverein über Buchpreisbindung. Was dabei rauskommt wissen wir, es sind eBooks die teils teurer sind wie gedruckte Werke. Dass hier oftmals auch noch der Preis einer gebundenen Auflage herangezogen wird setzt dem Ganzen noch den Deckel auf.
Zum Thema Verfügbarkeit: Das Angebot an eBooks ist hierzulande eine Unverschämtheit. Bei den gängigen Anbietern finden sich weder neue Werke noch besonders Interessante Werke unter dem Angebot. Offenbar besteht hier kein Interesse dem Kunden auch einen Anreiz zu geben in diese Technologie zu investieren.

Mich würde es seitens der Verlage und Händler als zahlender Kunde nun interessieren wie hie die Antwort lautet?
Wie wird der Preis berechnet für ein eBook welches in der Produktion und Vermarktung billiger ist (einen Bruchteil der Kosten) als die gedruckte Variante und zudem ein anderer Steuersatz zur Anwendung kommt?
Als Kunde ist man im Quasimonopol des Buchgeschäfts offenbar keinen Cent wert, denn in keiner anderen Branche wird so konstant am Kunden vorbei geredet wie hier.

Und ja, auch ich nutze die illegalgen Online Downloads von Büchern weil ich nicht gewillt bin bei jedem Buch welches ich besitze den Scanner anzuwerfen, dafür ist mir meine Zeit zu wertvoll.

57. Joachim Losehand 20.04.2009 21:08h

Die Preisbindung für E-Books, gegen die sich der Börsenverein ja ursprünglich ja mal ausgesprochen hatte, zeigt ja nur, wie wenig man vom globalen Markt und vom globalen Netz etwas begreift. Wer sich Dateien aus dem Netz herunterläd, ist nicht auf nationale Server und nationale Grenzen angewiesen. Warum also nicht deutschsprachige E-Books dort kaufen und herunterladen, wo es keine Buchpreisbindung gibt?

Mithin schadet eine Preisbindung für E-Books den Verlagen und dem Handeln mehr als es ihnen an Vorteilen verschaffen würde. Einzelne internationale Großverlage prüfen ja schon den Vertriebsweg für deutsche Kunden übers Ausland. Und dann war da noch die Buchpreisbindung an sich, über die man sich in dem Zusammenhang dann vielleicht auch wieder unterhalten wird ...

58. Michael Manske 20.04.2009 21:42h

@33. Matthias Ulmer
Danke für Ihre Ausführungen, auch wenn ich Ihre Ansichten nicht teile. Bezüglich der prozentualen Steigerungen im eBook-Markt, weisen beide Studien für mich als Laie auch durchaus ernstzunehmende Gesamtumsätze für den US-Markt aus: $113M für 2008, $8,8M für Januar 2009. Natürlich ein wesentlich geringerer Umsatz als im herkömmlichen Buchsegment - aber zumindest außerhalb Europas bereits heute mehr als lohnenswert.

Bei der Qualität der eBooks bin ich mir Ihrer Schwierigkeiten mit eher ungeigneten Quellen durchaus bewußt. Das eBooks "im Kommen sind", ist jedoch nicht erst seit diesem Jahr bekannt und ich bin nicht bereit gutes Geld für mangelhafte Ware auszugeben.
Warum sie ePub als eher ungeeignetes Format betrachten, kann ich - nachdem ich mich sehr umfangreich mit der eBook-Erstellung für verschiedene Zielformate beschäftigt habe - nicht nachvollziehen. Das Format bzw. die Umsetzung auf verschiedenen Lesegeräten mag noch nicht perfekt sein, bietet sich derzeit jedoch aufgrund der mobilen Ausrichtung, der Standardisierung sowie mangels gescheiter Alternativen für mobile Geräte geradezu an. PDF-Dokumente, insbesondere herkömmlich auf A4-Format ausgerichtete, bieten den Lesern auf mobilen Endgeräten oftmals wesentlich weniger Leseerfahrung. PDF-Fachbücher möchte ich hier allerdings ausnehmen, da läßt sich das Urteil aufgrund diverser komplizierter Formatierungen nicht so leicht fällen.

Die Absatzzahlen der mobilen Lesegeräte (inkl. Netbooks, Dank an T. Knip für den Hinweis) aller Anbieter kenne ich ebenfalls nicht, weiß jedoch von Sonys Pressemitteilung, dass allein das PRS-505 die 300000er Marke bereits im vergangenen Jahr - vor dem dt. Markteinstieg - erreicht hatte. Ich bin sicher, gemeinsam mit den anderen von mir bereits genannten Anbietern erreicht die Zahl der mobilen Lesegeräte auch im deutschsprachigen Raum bereits heute eine nennenswerte Zahl.

"Wir" sind ein vierköpfiger Haushalt mit zwei akademisch gebildeten, berufstätigen, aktiven Lesern. Unsere "Privatbibliothek" an Büchern umfasst wie bei Herrn Strang ca. 400 Titel, davon allerdings "nur" ca. 50 Fachbücher. In den letzten 1,5 Jahren haben wir anstelle von herkömmlichen Büchern annähernd 80 eBooks inkl. ca. 20 Fachbücher erworben, davon lediglich ca. 15 bei dt. Anbietern. Da viele eBooks hier einfach nicht angeboten werden, zu teuer sind oder Mängel aufweisen, kaufen wir größtenteils bei ausländischen Anbietern mit stimmigem Preis-Leistungsverhältnis, dafür jedoch meistens in Englisch.
Bleiben also 65 nicht beim dt. Buchhandel erworbene eBooks in 1,5 Jahren. 65 eBooks zum durchschnittlichen Preis von 10$ - die 20 Fachbücher schrauben den Preis etwas nach oben - macht also allein mind. 650$ Umsatz, der dem dt. Buchhandel entgangen ist. Pro Jahr also ca. 433$.
Ab wieviel vorerst verlorener Kunden wird ein ordentliches, preislich und qualitativ akzeptables eBook-Angebot rechnerisch einfach Notwendigkeit? 1000, 10000, 50000? Mit 10000 mobilen Lesern über alle Gerätetypen im deutschsprachigem Raum sind wir derzeit m.E. nicht so weit von der Wahrheit entfernt - sie nehmen diese Kunden, aufgrund deren Abwanderung zu ausländischen Anbietern und dt. Nischenverlagen jedoch nicht in ihrer Masse wahr.

PS: Da ich in Kontakt mit der HdM stehe, werde ich versuchen die von Ihnen genannte Studie zu erhalten.

59. Matthias Ulmer 20.04.2009 22:19h

@Michael Manske
Die Studie kommt von Professor Mundt. Ich weiß aber nicht, ob es sie als Download gibt.
Das Epub Format ist auf jeden Fall der richtige Weg. Für einen Verlag wie uns, der Ratgeber, Schulbücher Lehrbücher und Fachbücher macht, bei denen die Leserführung und Typografie eine wichtige Rollen spielen, scheinen mir Epub und die Lesegeräte noch nicht ausgereift. Aber ich denke das ist eine Frage der Zeit.
Die Verlage haben schon begriffen, dass das Thema im Kommen ist und deshalb investieren sie ja auch. Ich kann verstehen, dass das Ihnen nicht schnell genug geht, mir ja auch nicht. Aber ich sehe uns schon auf einem richtigen Weg. Zum Massengeschäft fehlen noch einige Elemente. Und bis das so weit ist, sind auch die Verlage fertig, da bin ich optimistisch. Das wird aber frühestens zum Jahresende so weit sein.
In den Spezialsegmeten, in denen E-Books heute schon eine wichtige Rolle spielen, ist ja auch das Angebot schon da, etwa bei wissenschaftlichen Monografien im naturwissenschaftlichen Bereich.


60. Michael Manske 20.04.2009 23:06h

@59. Matthias Ulmer
Danke für den Hinweis zur Studie. Ihr letzter Kommentar scheint mir das aus meiner Sicht bestmöglich erreichbare Schlußwort für die doch länger als gedacht gewordene Konversation zu sein. Damit möchte ich dann hier auch wieder mehr Platz für die ursprünglichen Teilnehmer machen.

61. ebook-freund 23.04.2009 10:30h

Laut Meldung auf Heise.de werden gegenüber dem Richter im Pirate-Bay-Verfahren Zweifel laut, die dessen Unbefangenheit betreffen. Er soll wohl Mitglied in verschiedenen Organisationen sein, die sich für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzen.
[Zitat]
"Nun gibt es schwere Vorwürfe gegen den Richter in dem Verfahren: Er ist nach Berichten des Nachrichtenprogramms von Sverige Radio Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt."
[Zitat Ende]
Anbei der Link zum vollständigen Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/Pirate-Bay-Prozess-Lobby-Vorwuerfe-gegen-den-Richter--/meldung/136614

Ich bin jedenfalls gespannt, wie das ganze Theater weitergeht ...

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