Verband
Matthias Ulmer: Der Verleger informierte über die Deutsche Digitale Bibliothek© Claus Setzer
Alexander Skipis: Der Hauptgeschäftsführer stellte ein Strategiepapier vor© Claus Setzer
29.04.2009Sitzung des Verleger-Ausschusses
»Das Blatt beim Urheberrecht scheint sich allmählich zu wenden«
Fortschritte sieht Skipis zunächst in der Politik. Der Heidelberger Appell habe etwa bei Justizministerin Brigitte Zypries und bei Kulturstaatsminister Bernd Neumann für einen Stimmungsumschwung gesorgt – vor allem gegenüber Google und dem Buchsuche-Vergleich.
Aber auch die Bekämpfung illegaler Downloads tritt in eine neue Phase. Skipis stellte ein Strategiepapier des Börsenvereins vor, in dem die Wege und Ziele im Kampf gegen die Internet-Piraterie beschrieben werden. Ziel könne nicht die komplette Beseitigung des illegalen Tuns sein, sondern eine effektive Eindämmung.
In erster Linie sollen illegale Tauschbörsen straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Auf illegale Nutzer will man mit Verwarnungen einwirken – entsprechend dem in Frankreich entwickelten Olivennes-Modell. Hier sträubten sich aber noch Politik und Provider – vor allem bei der Herausgabe von Nutzerdaten.
Christian Sprang informierte die anwesenden Verleger über den aktuellen Stand beim Google Book Settlement. Vor allem die viermonatige Fristverlängerung für Einwendungen (Objections) sei eine gute Nachricht, weil man diese nun bis Anfang September vorbringen könne und in der Zwischenzeit die Google-Settlement-Datenbank optimieren könne. Es sei durchaus möglich, dass in den Settlement-Vertrag noch Korrekturen eingearbeitet werden könnten.
Sprang betonte, wie wichtig es sei, kollektiv die Rechte an vergriffenen Titeln in der Google-Datenbank zu sichern. Ohne die Einschaltung der VG Wort könnte »nur ein Bruchteil der Rechte geltend gemacht werden«, so Sprang.
Sprang berichtete unter anderem noch vom Stand zweier Verfahren: Im Fall der ULB Darmstadt, die unter Berufung auf den Paragrafen 52 b Urheberrechtsgesetz ihren Studenten auch den Download von angezeigten Büchern auf USB-Sticks erlaubt hat, wird das Landgericht Frankfurt am 13. Mai um 15 Uhr verhandeln und direkt im Anschluss an die Verhandlung die Entscheidung bekannt geben.
Matthias Ulmer informierte über das mit der Deutschen Nationalblbliothek gemeinsam betriebene Projekt Deutsche Digitale Bibliothek. Ab Mitte 2010 soll ein Portal freigeschaltet werden, in dem schrittweise gemeinfreie, urheberrechtsgeschützte und verwaiste Titel eingestellt werden sollen. Nutzer können die Inhalte dann gegen Gebühr online einsehen – aber nicht downloaden.
Der Vorstand des VA wurde damit beauftragt, in Gesprächen mit den Bibliotheken ein Modell für ein gemeinsames Angebot der Verlage zu formulieren, die Umsetzung des Angebots zu sondieren und die Planung und den Aufbau einer Rechteinhaberdatenbank voranzutreiben.
Weitere Themen der Sitzung waren der E-Book-Verkauf über die Branchenplattform libreka, das Bauvorhaben in der Frankfurter Braubachstraße (Umzug Börsenverein), der Haushalt des Börsenvereins und die Arbeit der FEP.
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1. ebook-freund 30.04.2009 08:10h
"Matthias Ulmer informierte über das mit der Deutschen Nationalblbliothek gemeinsam betriebene Projekt Deutsche Digitale Bibliothek. Ab Mitte 2010 soll ein Portal freigeschaltet werden, in dem schrittweise gemeinfreie, urheberrechtsgeschützte und verwaiste Titel eingestellt werden sollen. Nutzer können die Inhalte dann gegen Gebühr online einsehen – aber nicht downloaden."
Mit UG-geschützten und verwaisten Titeln kann man das tun, ja. Aber von gemeinfreien Titeln sollte in diesem Zusammenhang die Finger gelassen werden - zumindest bezüglich des Downloadverbots. Denn das widerspricht zumindest meiner Meinung nach eklatant dem Sinn der Gemeinfreiheit.
2. Wolfgang Lehner 30.04.2009 15:10h
"Nutzer können die Inhalte dann gegen Gebühr online einsehen - aber nicht downloaden."
Deutschland - das Land der Literaturwissenschaftler, aber wohl nicht das Land der Leser! Also schön: Warten wir halt bis irgend ein Amerikaner eine attraktive Datenbank für rechtefreie deutsche Bücher installiert (durch Werbung finanziert) - Google hat ja wohl bald alle Daten beisammen. Oder das Projekt Gutenberg etwas attraktiver wird (beide Varianten sind gemeint). Ach, es ist so traurig ... ohne Profit geht nix. Dabei lässt sich doch alles auch profitabel organisieren. Sowohl Projekt Gutenberg als auch Google als auch Wikipedia ... beweisen, das kostenlos nicht gleich profitlos ist. Ausgerechnet die kreative Buchbranche ist momentan sowas von ideenlos.
3. Matthias Ulmer 11.05.2009 13:03h
Man muss den beiden Vor-Kommentaren zustimmen. Das wäre wirklich eine absurde Situation, wenn bei gemeinfreien Titeln restriktive Beschränkungen angewendet würden, sei es durch ein Download-Verbot oder eine Nutzungsgebühr.
Zum Glück ist das ja auch alles falsch. Der Absatz in Börsenblatt.net enthält so viele Fehler, dass ich mir erst gar nicht die Mühe gemacht habe, das zu korrigieren. Wenn es aber jetzt zu Missverständnissen führt, dann wenigstens folgende Richtigstellung:
Die DDB ist kein gemeinsames Projekt von DNB und Börsenverein. SIe ist ein Projekt von Bund, Ländern und Kommunen.
Es ist geplant, dass die nicht gemeinfreien Werke von den Verlagen eingebracht werden. Dieses Angebot wird vermutlich kostenpflichtig sein, die Entscheidung darüber trifft aber jeweils der Verlag bzw. Rechteinhaber.
Der Verlegerausschuss bemüht sich ein nutzerfreundliches und kostengünstiges Modell in Abstimmung mit den Verantwortlichen der DDB zu entwickeln und den Mitgliedern im Herbst zur Diskussion zu stellen.
Ich werde der Redaktion vorschlagen, dass sie ihre Panne an dieser Stelle durch eine gründliche Information in einem der nächsten Hefte wett machen.
4. Kai Weber 11.05.2009 13:41h
Aber wieso soll man für den Download von gemeinfreien Werken nicht auch Geld für Downloads nehmen dürfen?
Wenn ich eine Taschenbuch-Ausgabe von Werken Lessings, Fontanes oder Immermanns haben möchte, dann gehe ich auch nicht davon aus, dass die Buchverlage mir diese schenken...
5. Matthias Ulmer 11.05.2009 15:16h
Das ist immer die Entscheidung des Rechteinhabers gemeinsam mit dem, der publiziert. Wenn Sie eine Erstausgabe von Lessing einscannen und als E-Book anbieten wollen, dann dürfen SIe das, weil die Ausgabe gemeinfrei ist. Wenn Sie Spass daran haben das kostenlos zu machen: schön. Wenn Sie auf zahlende Kunden hoffen: auch schön. Das ist Ihre Entscheidung.
Dass öffentliche Bibliotheken dafür votieren die gemeinfreien Werke kostenlos anzubieten, das erscheint mir logisch. Dafür sind sie schließlich da. Schon die Nutzungsgebühren für Bibliotheken sind ja ein Grenzfall, da man eigentlich davon ausgeht, dass eine Bibliothek kostenlos sein sollte.