Recht

Gabriele Beger, Vorsitzende des dbv und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg – Carl von OssietzkyGabriele Beger, Vorsitzende des dbv und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg – Carl von Ossietzky© © Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg - Carl von Ossietzky

23.07.2009Interview mit Gabriele Beger

"Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich heute elektronisch"

In einer Stellungnahme zum "Dritten Korb" des Urheberrechts fordert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) eine Lockerung des geltenden Urheberrechts. So sollen unter anderem die Wiedergabe von Dokumenten an elektronischen Leseplätzen und das Recht auf Privatkopie ausgeweitet werden. Welche Folgen dies für Verlage haben könnte, fragte boersenblatt.net in einem Gespräch mit Gabriele Beger, Vorsitzende des dbv und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.

Der dbv fordert in seiner Stellungnahme zum Dritten Korb des Urheberrechts, die Wiedergabe an elektroni­schen Leseplätzen nach Paragraf 52 b UrhG auf sämtliche Bildungseinrichtungen ohne eigene Bibliothek auszudehnen (etwa Schulen). Bleiben die Verlage als Content-Lieferanten dabei nicht außen vor?
Beger:
Paragraf 52 b des Urheberrechtsgesetzes sieht bereits in der geltenden Fassung eine Vergütungs­pflicht vor. Für die Jahre 2008 und 2009 wurden sogar bereits Beträge vereinbart. Warum sollte sich daran etwas ändern, wenn der Kreis der privilegierten Einrichtungen eine Erweiterung findet? Im Übrigen steigen Erwerb und Nutzung lizenzierter elektronischer Verlagsangebote nachweisbar in den Bibliotheken – trotz Paragraf 52 a und 52 b UrhG.

Aber müsste nicht den Verlagen eine Möglichkeit eingeräumt werden, Angebote auf vertraglicher Basis zu unterbreiten, wie dies beim (digitalen) Kopienversand durch Subito der Fall ist?
Beger:
Den Verlagen bleibt es doch unbenommen, den Adressaten der Paragrafen 52 a und 52 b UrhG vertragliche Angebote zu unterbreiten. In der Praxis wird man auch auf gute lizenzierte Angebote zurückgreifen, wenn diese zu angemessenen Konditionen vorliegen, da auch die Anwendung der Paragrafen 52 a und 52 b Kosten verursacht. Der Gesamtvertrag zu Paragraf 52 a (Hochschulen), dem allerdings die VG Wort nicht beigetreten ist, enthält sogar eine diesbezügliche Option. Über die Anwendung des Paragraf 52 a (Schulen) hat die VG Wort bereits einen Gesamtvertrag unter Vereinbarung einer Vergütung geschlossen.

Warum vertrauen Sie eigentlich auf den Gesetzgeber und die Allianz der Forschungseinrichtungen, wenn es darum geht, Inhalte im Netz frei zugänglich zu machen? Open Access ist nachweislich nicht das Geschäftsmodell, mit dem sich Publikationskosten reduzieren lassen. In einigen Fällen ist sogar das Gegenteil der Fall …
Beger:
Open Access dient nicht primär der Senkung von Publikationskosten, sondern dem freien ungehinderten Zugang zu Wissen, das der Urheber als seine Publikationsform erwählt hat.

Weshalb unterstützen Sie die Position der TU Darmstadt, Lehrbücher zu digitalisieren und den Download der Titel auf USB-Sticks zu gestatten – wo doch nicht einmal klar war, ob die Uni-Bibliothek überhaupt zur Digitalisierung legitimiert war?
Beger:
Der dbv unterstützt die Rechtsauffassung der TU Darmstadt, weil die Auseinandersetzung mit vorhandenem Wissen das Kopieren von Textteilen einschließt, und sich wissenschaftliches Arbeiten heute elektronisch vollzieht. Dem entspricht auch Paragraf 53 Absatz 2 Ziffer 1 UrhG. Ob unsere Rechtsauf­fassung Bestand hat, wird der Ausgang des Prozesses zeigen.

Die vorgeschlagene Ausweitung von Schrankenregelungen und die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Privatkopie würde das Urheberrecht in inakzeptabler Weise verletzen. Ist Ihnen das gleichgültig?
Beger:
Ihre Auffassung teile ich nicht. Das Urheberrecht wird durch die von uns vorgeschlagene Ausweitung von Schrankenregelungen und des Rechts auf Privatkopie nicht in inakzeptabler Weise verletzt.

Wenn Sie den in der dbv-Stellungnahme im ZUsammenhang mit den Paragrafen 52 a und 52 b UrhG verwendeten Begriff der "Digitalisierungsermächtigung" einmal zu Ende denken - bedeutete dies nicht das Aus für eine professionell arbeitende Verlagsszene?
Beger:
Nein.

Der Vorschlag, zum erleichterten Umgang mit verwaisten Werken eine neue Schranke ins Urheberrechtsgesetz einzuführen, verletzt das Urheberrecht im Kern. Begeben Sie sich damit nicht auf dieselbe Ebene wie Google in den USA?
Beger:
Der Vergleich mit Google hinkt schon deshalb, weil der dbv eine gesetzliche Schranke vorschlägt, also ein gesetzeskonformes Verfahren fordert. Wissen Sie eigentlich, wie viele Schätze an Büchern sich in Bibliotheken befinden, die nach gewissenhafter Prüfung als verwaist einzustufen sind, und durch eine öffentliche Zugänglichmachung erst wieder entdeckt werden können? Auch hier sind Vergütungs­regelungen einzuführen und nach Bekanntwerden eines Urhebers ein Widerspruchsrecht. Der Wille des Urhebers muss der Grundsatz bleiben.

Interview: Michael Roesler-Graichen

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4 Kommentar/e

1. Joachim Losehand 26.07.2009 12:30h http://www.freitag.de/community/blogs/joachim-losehand

Es sollte in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal wieder deutlich zur Sprache kommen: Die Novitäten, die die Werkvermittler den Nutzern wissenschaftlicher Bibliotheken und besonders des subito-Dokumentenlieferdienstes in den 2. Korb gepackt haben, behindern und verhindern Studenten wie Lehrer und Forscher in ihrer Arbeit.

Die Zeitkosten - von den materiellen zu schweigen - die die neuen, subito und damit den Wissenschaften diktierten Lizenzbedingungen dem einzelnen Wissenschaftler einen gestiegenen Arbeitsaufwand bei der Beschaffung von Sekundärliteratur abverlangt. (Z.T. Doppelrecherche nach Titeln durch die berüchtigten "angemessenen Angebote" von Verwertern.)

Wissenschaftler sind Urheber und Nutzer in einer Person, wer Nutzerrechte einschränkt, schadt damit auch den Urhebern, weil sie in ihrer täglichen Arbeit behindert werden. Das merkt man sich.

Und natürlich werden die Lizenzbedingungen von denen, die den subito E-Mail-Dienst noch nutzen üblich und routiniemäßig ausgehebelt. Ich kenne keinen Wissenschaftler - mich eingeschlossen - die entweder den idiotischen DRM-Schutz technisch aushebelt oder (bei geringerem technischen Verständnis) den Ausdruck des Dokuments dann einfach wieder einscannt.

Open Access mag - nicht allgemein, aber in einigen Fällen - die Publikationskosten nucht senken, die Arbeitskosten und den Zeitaufwand senkt der Open-Access-Zugriff entschieden und nachhaltig.
Zudem entfallen die langwierigen und offensichtlich für Forschung und Lehre schädlichen Lizenz- und Vergütungsregelungen. Und zwar grundsätzlich.

Gerade in den Wissenschaften wird eklatant deutlich, wie wenig sich die Verwerter um die Nutzer und deren durch die digitale Technik veränderten Arbeitsbedingungen und Interessen kümmern.

Wenn gesagt wird, daß die "vorgeschlagene Ausweitung von Schrankenregelungen und die Durchsetzbarkeit des Rechts auf Privatkopie würde das Urheberrecht in inakzeptabler Weise verletzen" heißt das im Klartext: es verletzt die Möglichkeit der Verwerter, noch weiter und umfangreicher Kapital aus der Arbeit anderer (der der eigentlichen Urheber) zu schlagen.

Die Verlage/Verwerter haben den Wissenschaften, ihren Autoren und Lesern mit der Lobbyarbeit für den 2. Korb 2008 massiv geschadet, es ist an der Zeit, daß nicht die Verwerter- sondern die Nutzerrechte gleichberechtigt - und in den Wissenschaften besondere - Berücksichtigung finden. Wenn sich nicht die Verwerter endgültig als Partner der Wissenschaften unmöglich machen wollen.

2. Harald Kraft 26.07.2009 16:47h

Thema des Interviews mit Frau Beger:
,Wissenschaftliches Arbeiten vollzieht sich
heute elektronisch`

In diesen Komplex muß eben auch be-
rücksichtigt werden, dass Texte kopiert,
eingescannt, über einen Stick herunterge-
laden werden und Texte an den eigenen
Computer verschickt werden.
Außerdem werden Bücher digitalisiert.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist
doch dieser, dass an manchen Bibliotheken
die Ausleihzahlen der Bücher zurückgehen.
Statt auf die Bücher, wird auf die ausdruck-
baren Skripten der Professoren zurückge-
griffen.
Wo bleibt eigentlich da in Ausbildung und
Forschung an den Hochschulen der gang-
bare Mittelweg?
Wir leben heute leider in einer Zeit, wo
alles sehr schnell und hektisch gehen soll.
Kann dies das Ziel der Forschung sein?
Bei allen Möglichkeiten, die uns heute
in den elektronischen Medien zur
Verfügung stehen, sollte das gedruckte
Buch nicht vergessen werden.
Stadt- Landes- und Universitätsbibliotheken
bieten in allen Wissensgebieten ein breites
Spektrum an Literatur an.
Viele interessante Bücher werden durch
einen großen Zeitdruck im Studium nicht
mehr beachtet.
Dabei fehlt vielen Studierenden oft ein
Grundlagenwissen, welches einfach
nicht mehr vorhanden ist.
Trotz aller Erörterungen und Meinungen zum
Urheberrecht sollte einmal primär über die
Aufgaben einer Bibliothek in unserer
Gesellschaft nachgedacht werden.
Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite
in den Bundesländern längere Öffnugszeiten
der Bibliotheken für die Studierenden
angeboten werden und auf der anderen Seite
diese Öffnungszeiten nicht so genutzt werden,
wie es eigentlich sein sollte.
Für die Zukunft bleibt die Frage nach vorne
offen: Wie können Bibliotheken in der Zukunft
bestehen?
Sind Bibliotheken nur noch Häuser zum
Drucken, Digitalisieren, Kopieren und
Einscannen von Texten und Aufladen von
Texten auf Sticks?
Auch die E-Books müssen noch
erwähnt werden.
Ist dies nicht alles etwas zu
oberflächlich und mit einer
Nach-Mach-Mentalität verknüpft?
Weil es eben jetzt so ,in ist`, machen
wir dies nun so.
Es wird auch gefordert: Als Studierende
bezahlen wir ja Studienbeiträge und so
sollte eben alles frei und ohne Kosten
zur Verfügung stehen.
Im Urheberrecht geht es auch um den
Schutz der Texte und der Autoren.
Forschung kann nicht zum Nulltarif sein.
Die Bibliotheken bemühen sich sehr,
dass gewünschte Bücher gekauft und
vorhanden sind.
Bei allen Gesprächen und Eckpunkten
die um das Urheberrecht geführt werden,
sollte auch die Vernunft als Maßstab des
Überlegens und Handelns gelten.

Harald Kraft, Bibliotheksangestellter, München

3. Joachim Losehand 26.07.2009 19:47h http://www.freitag.de/community/blogs/joachim-losehand

Sehr geehrter Herr Kraft, wie Sie aus täglicher Erfahrung wissen, gibt es sehr unterschiedliche Bücher: Monographien, Sammelbände usw. wissenschaftlicher Diskurs vollzieht sich in der Hauptsache nicht in Monographien, sondern auf Tagungen und in den zugehörigen Tagungsbänden und Forschungsberichten und -aufsätzen.

Angesichts der Fülle und Flut wissenschaftlicher Publikationen unterschiedlichen Rangs und unterschiedlichen Innovationsgrads muß der Forscher sich auch angesichts seiner Spezialisierung zu einer arbeitsökonomischen Haltung bringen. Wahrnehmung und Rezeption wichtiger Publikationen kann immer nur in Auswahl erfolgen.

Zudem werden hier ja auch nicht Entweder-Oder-Alternativen verhandelt, sondern zusätzliche Medien- bzw. Publikationsformen, jedenfalls in den Geisteswissenschaften. Die Erschließung eines gedruckten Werkes erfüllen Indices nicht in dem Maße, wie es eine Volltextsuche ermöglicht, das Exzerpieren und Zusammenstellen von wichtigen Text-Aussagen ist leichter, schneller und präziser durch das direkte Übernehmen in eine Textverarbeitung möglich, als Passagen händisch abzuschreiben. Usw.

Digitale Texte haben - wie gedruckte Texte - praktische Vorteile und Nachteile. Hier gilt es, die Nachteile des einen durch die Vorteile des anderen auszugleichen.

Und zuletzt - oder auch zuerst - sollten wir als Forscher auch durchrechnen, welche finanziellen Vorteile es mitsichbringt, Zeit durch einen einfachen Zugang zu notwendiger Forschungsliteratur zu sparen. Die Beschaffung von Literatur ist mit hohen Zeitkosten verbunden, die z.B. durch Open Access und entsprechenden Recherche-Portalen für die einzelnen Wissenschaftler und Studenten spürbar minimiert werden können.

4. Harald Kraft 26.07.2009 20:56h

Zu 3.)
Sehr geehrter Herr Losehand,

besten Dank für Ihren Beitrag, der doch
manche Sachverhalte klären konnte.
Ich danke Ihnen für Ihren Satz:
,Digitale Texte haben - wie gedruckte Texte -
praktische Vorteile und Nachteile. Hier gilt es,
die Nachteile des einen durch die Vorteile des
anderen auszugleichen`.
Wichtig erscheint mir bei allen Bemühungen,
dass die Bibliotheken das Wissen in be-
stimmten Arten und Inhalten für die
Studierenden weiterhin zur Verfügung
stellen.
Es geht ja beides: Digital und in Druckform.

Mit freundlichem Gruß

Harald Kraft, Bibliotheksangestellter, München

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