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"Wir müssen im Wettbewerb der Ideen und Argumente bestehen": Matthias Ulmer, Verleger© Ferdinando Iannone
23.07.2009Meinung
Urheberrecht: Lässigkeit wäre zu wenig
Die Frankfurter Konferenz zum Urheberrecht ist vorüber und die Initiatoren des Heidelberger Appells könnten sich beruhigt zurücklehnen. Was als Initiative einer Handvoll Beunruhigter begonnen hat, hat weite Kreise gezogen. Wir waren angetreten, um einer drohenden Entrechtung der wissenschaftlichen Autoren entgegenzutreten. Und um einer anderen, aber im Kern gleichartigen Entrechtung der Autoren und Verleger durch Google zu begegnen.Heute haben wir die Zusage der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dass kein Eingriff in die Pu-blikationsfreiheit der Autoren gewollt ist. Und wir haben die Zusage des Justizministeriums, dass es sich mit seinen Mitteln der Entrechtung durch Google entgegenstellen wird. Die Konferenz hat zudem klarge-macht, dass auch öffentlich bezahlte Wissenschaftler freie Urheber sind, und dass einer Verlagstätigkeit der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich sehr enge Grenzen gesetzt sind. Mehr an Klarstellung konnten wir nicht erhoffen.
Dennoch: Zum Zurücklehnen bleibt keine Zeit. Wir sind mit weiteren Themen konfrontiert, die unsere Aufmerksamkeit verlangen. Unter dem Schlagwort der Infor-mationsgesellschaft wurden in einer euphorisierten Stimmung Entwicklungen losgetreten, die erstaunlich wenig Widerstand gefunden haben. In Lissabon hat die EU Weichen gestellt, deren Auswirkungen nun kraftvoll an die Oberfläche drängen. Mehr Information für alle, das führe zu mehr Kreativität und so zu mehr Wirt-schaftswachstum. Eine simple Formel, deren Wahrheitsgehalt Buchhändlern alleine schon mit dem Begriff der Titelflut zweifelhaft erscheinen muss.
Wir haben unsere Zweifel daran nie formuliert. Es ist nun schwer, die zahlreichen Entwicklungen, die auf dem politischen Weg angestoßen wurden, in vernünftige Bahnen zu lenken. Ob es sich um Paragraf 52b, die Causa Darmstadt oder die Themen des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform handelt, ob es um die Kulturflatrate geht oder das Großprojekt der Europeana, der Europäischen Digitalen Bibliothek – immer steht im Hintergrund der Gedanke: Man muss nur allen Bürgern den Zugang zu möglichst viel Information eröffnen, dann wird alles gut.
Dem zweifelhaften Grundgedanken eines Wirtschaftswachstums, das durch Informationsüberflutung ausgelöst wird, steht das Problem entgegen, dass die Inhalte, die man zugänglich machen will, Rechteinhabern gehören. Um das zu lösen, wird der Kommunitarismus aus der Mottenkiste geholt: Die Gesellschaft habe das Recht, Urheber und Verleger an die Sozialbindung des Eigentums zu erinnern und damit den freien Zugang zu allen Inhalten zu fordern. Denkt man das weiter, kommt man zur Abschaffung einer Buchwirtschaft im heutigen Sinne. Nichts weniger fordern die Grünen und andere Parteien, wenn sie mit der Kulturflatrate eine "Neuordnung des Kulturbetriebs" anstreben.
Wir können uns also nicht bequem zurücklehnen und ein gutes Buch lesen. Wir müssen auch im Wettbewerb der Ideen und Argumente bestehen. Wir müssen den Piraten, Kulturbefreiern und anderen Fantasten mit unserem Wissen über die Bedingungen der Entstehung von Kultur begegnen und für den richtigen Weg kämpfen. Pluralismus erfordert Engagement derer, die etwas zu verlieren haben. Und das haben wir, gemeinsam mit unseren Autoren. Deshalb dürfen wir uns nicht zurücklehnen, deshalb dürfen wir das nicht dem Zufall einer Handvoll Appell-Initiatoren überlassen, sondern müssen uns alle engagieren, jeder nach seinen Möglichkeiten.
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1. Dennis Schmolk 24.07.2009 11:21h http://www.anouphagos.com/
Schön, die Don Quijotes aus Heidelberg haben also Unterstützung bekommen. Ihr Anliegen wird darum nicht weniger irrational. Gegen Open Access im Namen der Wissen(schaft)s- und Publikationsfreiheit zu votieren, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Denn die heutigen Strukturen der Monopolrechte auf "geistiges Eigentum" sind alles andere als frei. Im Übrigen: Wenn in der Debatte Fantasten beteiligt sind, sind es jene, die das heutige, anachronistische Urheberrecht für durchsetzbar halten.
2. Matthias Ulmer 24.07.2009 13:02h
Lieber Herr Schmolk,
wir habend das zwar alles schon einmal diskutiert. Aber warum nicht einfach noch mal von vorne anfangen. Es hat ja Spaß gemacht und der Sommer ist noch lang...
Ich nehme nur den einen Satz von Ihnen:
"Gegen Open Access im Namen der Wissen(schaft)s- und Publikationsfreiheit zu votieren, entbehrt nicht einer gewissen Ironie."
Damit wir vielleicht doch am Ende ein Ergebnis erzielen, das jenseits von polemischem Farbbeutelwerfen liegt, bemühen wir uns doch mal darum, den Inhalt dieses einen Satzes auf die Reihe zu bekommen. Ich machs mit Nummerierung, damit die Punkte sortiert bleiben.
1. Der Heidelberger Appell ist nicht gegen OA, sondern den Zwang zu OA.
2. Ein Zwang zu OA ist verfassungsrechtlich bei Wissenschaftlern und Hochschullehrern nicht möglich, weil er in die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit nach Art 5 Abs 3 GG verstößt.
3. Das gilt nur für öffentlich finanzierte Wissenschaftler und Hochschullehrer, nicht aber für privat finanzierte.
4. Eine Urheberrechtsschranke, die eine Publikation OA gegen den Willen des Autors im öffentlichen Interesse möglich macht, gibt es nicht und ist nach EU-Recht auch nicht möglich.
Das sind glaube ich die wesentlichen Elemente der Argumentation. Die beiden Punkte "Monopol" und "Annachronismus" ordne ich unter Farbbeutel und nicht unter Argumente ein. ABer wir können uns denen auch gerne widmen. Zunächst würde ich mich aber über Ihre Kommentare zur Argumentation 1-4 freuen.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Es hat also niemand mit der Wissenschaftsfreiheit gegen OA argumentiert, sondern Sie müssen es umgekehrt formulieren: Die Wissenschaftsfreiheit sichert, dass Autoren sich frei entscheiden können OA zu publizieren.
3. Harald Kraft 24.07.2009 22:01h
Sehr geehrter Herr Verleger Ulmer,
besten Dank für Ihren engagierten Beitrag
zum Thema Urheberrecht.
Ich kann Sie da nur unterstützen, denn
wir benötigen im Bereich Urheberrecht
einmal eine gerade Linie.
Insgesamt gesehen geht es ja auch um
die kulturellen Werte, die erhalten werden
sollten.
Auch die Freiheit des Geistes - wenn ich an
die Autoren/Autorinnen denke - ist im
Urheberrecht irgendwie zu berücksichtigen.
Es sollte nicht alles zu kopieren sein.
Die Schutzfristen der Autorenrechte müssten
auch bei einer Neufassung vom Urheber-
recht eingehalten werden.
Eine grenzenlose Freiheit kann es sicher
auch nicht im Urheberrecht geben.
Es bedarf also noch sicher etwas
Klärungsbedarf in manchen Sachfragen.
Doch ich finde, dass sich Verleger,
Buchhändler und Bibliotheken einmal
im Hintergrund der Vernunft im
Urheberrecht einigen könnten.
Es sollte niicht immer eine Gerichtsent-
scheidung die Basis für weitere Über-
legungen sein.
Ich meine, dass es gangbare Lösungen
in diesem komplexen Bereich geben
kann.
Mit freundlichem Gruß
Harald Kraft, Bibliotheksangestellter, München
4. Matthias Ulmer 27.07.2009 10:09h
Sehr geehrter Herr Kraft, ich stimme Ihnen zu, dass es im Bereich zwischen E-Books und der Digitalisierung der Bibliotheksbestände sinnvolle Lösungen geben muss. Ich hoffe, dass wir dazu bald weitere konkrete Vorschläge machen können. Es gibt viele Diskussionsrunden dazu, etwa zum Thema verwaiste Werke, zur Europeana oder Deutschen Digitalen Bibliothek, zur Langzeitarchivierung, zu E-book-MModellen, zur Standardisierung usw. usw. Es sieht nur an der Oberfläche so aus, als ob es gar keinen Dialog mehr gebe. Die große Mehrheit der Bibliothekare scheint mir weiterhin das traditionelle Verhältnis Bibliotheken-Verlage fortsetzen zu wollen, das von dem Bewusstsein geprägt ist, dass man aufeinander angewiesen ist. Es ist nur leider eine kleine Zahl von fanatisierten Bibliothekaren, die sich die Befreieung der Inhalte aus den Klauen der VVerleger zum Lebensziel gesetzt haben. Sie bestimmen die Diskussion an der Oberfläche und machen derzeit die Zusammenarbeit schwierig, vor allem weil die Verbandsverantwortlichen bei den Bibliothekaren dazu auch keine klare Position beziehen und Gespräche auf dieser Ebene keinen Sinn geben. Das geht aber vorüber, da bin ich sicher.
5. Harald Kraft 27.07.2009 22:31h
Zu 4.)
Sehr geehrter Herr Verleger Ulmer,
vielen Dank für Ihre informativen Ausführungen.
Ich hoffe mit Ihnen, dass bei allen Beteiligten
zum Urheberrecht wieder eine Dialogbereit-
schaft kommen wird.
Wichtig ist dabei sicher, dass ein
gemeinsamer Weg gefunden werden kann.
In vielen Bundesländern wurden die
Studiengebühren eingeführt.
Dazu wird die Meinung vertreten, dass
eben manche Dinge da nichts kosten
sollten.
Im Urheberrecht erhebt sich noch die
Frage: Können heute bei diesen vielen
Vervielfältigungsmöglichkeiten einer
geistigen Schöpfung, z. B. eines
Buchtextes, die Rechte von Autoren
umfassend geschützt werden?
Es gibt ja auch den Satz: , Vertrauen
ist gut, Kontrolle ist besser`.
Die neuen Fragen zum Urheberrecht
sind eigentlich durch die UB Darmstadt
ins Rollen gekommen.
Dabei ging es um das Herunterladen
von Texten mit dem Stick und diese
UB stellte die gefragtesten Bücher
kostenlos zur Verfügung.
Es geht eigentlich da um dieses
schrankenlose Tun und Lassen.
Wo sind im Lehrbetrieb Grenzen gesetzt?
Es ist doch sicher nicht zu übersehen, dass
in manchen Bibliotheken durch das Ein-
scannen, das Kopieren, das Ausdrucken
von Texten das Ausleihen der vorhandenen
Bücher zurückgeht.
Eine Bibliothek lebt doch nicht nur vom
Einscannen, Drucken und Kopieren
von Texten und dem Herunterladen
von Buchtexten und Zeitschriften-
aufsätzen auf den Stick.
Bibliotheken sind nicht nur ,Schatzbe-
halter` von angesammeltem Wissen in
Büchern für die Zukunft, sondern die
Bibliotheken sind dann lebendig, wenn
ihre Buchbestände im Wechsel zwischen
den Studierenden in der Ausleihe sind.
Es bleibt die Frage nach vorne offen:
Welche Aufgabe sollte eine größere
Bibliothek, so z. B. eine Stadt- oder auch
Universitätsbibliothek in der Zukunft
erfüllen?
Vor allem durch die aufkommenden
E-Books ist der Buchhandel in einem
starken Wandel begriffen.
Veränderungen sind manchmal gut,
aber man kann sie auch mit einem
Fragezeichen versehen, wenn dabei
lange Erfahrungswerte von be-
stimmten Institutionen in Frage
gestellt werden.
Es stimmt sicher, der offene Markt
gibt die Richtung vor und nimmt
Veränderungen auf.
Auch geforderte Bedürfnisse müssen
gedeckt werden.
Die Dinge (auch zum Urheberrecht)
sollten eben nicht ausufern, denn
sonst wird danach wieder zurückge-
rudert.
Gefragt ist sicher für zukünftige Ent-
scheidungen ein Handeln mit einer
weitsichtigen Vernunft.
Ich denke da auch an notwendige
klärende Gespräche auf allen
Ebenen.
Es sollten auch nicht bei allen
gangbaren Schritten die Gerichte
angerufen werden.
Manche Rechtsfragen sind eben
oft schwierig in der Ausführung.
Die Rahmenbedingungen zum
Urheberrecht sollten stimmig
werden.
Nochmals vielen Dank für Ihren
Beitrag.
Ich wünsche Ihnen viel Durchhalte-
vermögen bei der Erörterung dieser
Fachfragen.
Mit freundlichem Gruß aus München
Harald Kraft, Bibliotheksangestellter, München