Recht
21.09.2009Google Book Settlement
US-Justizministerium erteilt Vergleich klare Absage
Haupteinwand des US-Justice Department: Das Google Book Settlement verstößt in seiner vorläufigen Fassung gegen nationales und internationales Recht sowie gegen das Kartellrecht. Die Richter vertreten allerdings die Auffassung, so Sprang weiter, dass die Vertragsparteien den eingeschlagenen Weg weitergehen und nach gemeinsamen Lösungen suchen sollten.
Wie die "International Herald Tribune" in ihrer Ausgabe vom 18. September meldet, hätten bereits vor der Veröffentlichung der Stellungnahme des US Justice Department Gespräche zwischen den Settlement-Parteien stattgefunden - mit dem Ziel, die kartellrechtlichen Bedenken des Ministeriums zu mildern.
Die vom Justizministerium geäußerten Einwände decken sich laut Sprang mit den Objections, die vom Börsenverein und seinen Mitgliedsverlagen sowie von Verbänden und Institutionen (insbesondere von Marybeth Peters, der Leiterin des US Copyright Office bei einer Anhörung des Repräsentantenhauses) in den USA vorgetragen wurden. Das Ministerium bittet die Vertragsparteien darum, noch einmal angehört und über die Änderungen des Vergleichsvertrags informiert zu werden.
Eine Neuauflage des Rechtsstreits um die grundsätzliche Frage, ob Google überhaupt ohne Genehmigung von Rechteinhabern scannen und Auszüge (snippets) online stellen darf, will das US-Justizministerium nicht. Es steht der Online-Zugänglichmachung von vergriffenen und verwaisten Büchern grundsätzlich positiv gegenüber. Da der Vergleich nicht alle mit diesem Angebot verbundenen rechtlichen Probleme lösen könne, erwäge man gesetzgeberische Maßnahmen.
Sprang entnimmt dem Schreiben weiterhin, dass das Department of Justice mit einer Registrierungspflicht für die Rechteinhaber vergriffener Werke liebäugele. Voraussetzung dafür sei aber eine Änderung internationaler Urheberrechtsabkommen. Ein solcher Vorstoß würde bei den zuständigen EU-Kommissaren Reding und McCreevy auf offene Ohren stoßen.
Das Justice Department teilt laut Sprang zudem wichtige Einwände des Börsenvereins: So würden die Settlement-Vertragsparteien die Rechte ausländischer Autoren und Verlage nicht wirksam vertreten. Zudem sei die Information über den Vergleichsentwurf unzureichend gewesen.
Die Stellungnahme des US-Justizministeriums spielt Möglichkeiten durch, wie das Google Book Settlement noch juristisch geheilt werden könnte. Sprang hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass Google bereit sein könnte, seine Opt-out-Regelung zugunsten eines "Opt-in" aufzugeben. Demnäch müsste Google Rechteinhaber grundsätzlich vor dem Scannen um deren Einwilligung bitten (wie es in Europa der Fall wäre).
Denkbar ist allerdings, dass die europäischen Rechteinhaber so behandelt werden könnten, als ob sie ein "Opt-out" aus dem Settlement erklärt hätten. Sprang zufolge könnte Google dann zwar mit der Digitalisierung fortfahren und Snippets aus den Büchern anzeigen – jede weitere Nutzung (eben auch der Verkauf des digitalisierten Contents) wäre aber unterbunden. Sollten europäische Rechteinhaber die Digitalisierung selbst verhindern wollen, müssten sie selbst Google vor einem US-Gericht verklagen.
Das Originaldokument des US-Justizministeriums finden Sie hier: http://thepublicindex.org/docs/letters/usa.pdf
roe
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1. guido 19.02.2010 13:49h
@BvG
Mir war ja nur wichtig zu sagen, dass Politiker keine Leistungsträger, sondern nur Parasiten (meist auch noch Versager in irgendeinem Beruf) sind, die schon längst abgeschafft gehören.
Und hier noch was zu Google:
Autoren wie Helene Hegemann sollten für ihren Müll sogar bezahlen (wie die Abfallsack-Gebühr) --- so wie schon die Wissenschaftler auf www.plos.org bezahlen müssen, wenn sie ihren (abgeschriebenen) Müll publizieren wollen.
Künstler und Wissenschaftler sollten einen sauberen Beruf haben (wie z.B. Kunstlehrer, Techniker, etc.) und damit ihr Geld verdienen.
Wissen und Ideologien (bzw. genauer: Bücher und Publikationen) sollten dagegen im Gegensatz zum Wissenserwerb nichts kosten (denn in der Regel sind die Bücher und Publikationen eh Schrott: siehe Plato).
Und: Wissenschaft und Kunst sollte (wie im 18. Jh.) nur als Freizeitbeschäftigung (unabhängig vom Geld-zirkel und Korruption) betrieben werden...
Daher sollte es auch keine Copyrights geben (und auch Google sollte keine Rechte besitzen).
Alles kostenlos und frei!!!!!
Und das Geld bitte sauber als Friseuse, Lehrer oder sonst irgendein Leistungsträger verdienen!!!