12.11.2009
UrheberrechtBerufung gegen "Tannöd"-Urteil scheitert
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt dem Gericht zufolge der Kläger. Ihm steht jetzt noch die Option offen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die Erfolgaussichten einer Verfassungsbeschwerde sind allerdings vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Urheberrecht als äußerst gering zu bewerten.
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