Recht
22.12.2009Urheberrecht
Kartografie-Verlag erstreitet Lizenzgebühr vor Gericht
Die Verurteilte muss dem Verlag 729 Euro Schadensersatz und Bearbeitungsgebühr zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben.Die Betreiberin eines Gästehauses verwandte seit April 2007 zum Zwecke der Anfahrtsbeschreibung zu ihrer Unterkunft einen Ausschnitt eines Planes des kartographischen Verlages, den sie auf dessen Homepage gefunden hatte. Als der Verlag dies bemerkte, forderte er eine Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz in Höhe von 650 Euro und 79 Euro Bearbeitungspauschale. Die Besitzerin des Gästehauses gab die Unterlassungserklärung ab, zahlte aber nur 238 Euro. Darauf hin klagte der Verlag vor dem AG München. Die zuständige Richterin sprach ihm die restlichen 491 Euro zu: Unstreitig habe die Beklagte den Kartenausschnitt auf ihrer Homepage als Anfahrtsskizze ohne Berechtigung genutzt. Sie müsse daher eine angemessene Lizenzgebühr bezahlen.
Auf dem Markt würden Preise zwischen 675 Euro und 820 Euro für vergleichbare Karten erzielt, daher sei die vom Kläger verlangte Gebühr angemessen. Sollten tatsächlich auch günstigere Angebote existieren, ändere dies an der Beurteilung nichts. Derjenige, der Rechte Dritter verletze, habe keinen Anspruch darauf, dass das billigste Angebot zugrunde gelegt werde. Angesichts der Qualität des Kartenmaterials sei jedenfalls die angesetzte Gebühr vernünftig. Auf Grund der Urheberrechtsverletzung seien auch die Bearbeitungskosten in Höhe von 79 Euro als Schadenersatz zu bezahlen.



1. Stefan 23.12.2009 12:54h
Fazit: Klauen ist nicht gut... So what?
2. Peter H. 04.01.2010 14:41h http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16851/1.html
Wo istd a die News? Das wird seit nun bald 10 Jahren täglich mit Millionengebühren gemacht, siehe verlinkter Artikel...und sorry, so viel sind solche Kartenausschnitte nicht wert, das ist Abzocke, Recht hin oder her.