12.02.2010Etappen-Erfolg im Kampf gegen Internetpiraterie
Verlage erwirken einstweilige Verfügung gegen RapidShare
Bis auf weiteres darf RapidShare zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus im Rahmen des Online-Dienstes www.rapidshare.com nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit 4. Februar wirksam ist. Der One-Click-Hoster muss nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.
„Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Als Teil seiner Strategie gegen Internetpiraterie unterstützt die Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen in Deutschland Grundsatzverfahren gegen gefährliche Internetverletzer im Verlagsbereich. „Wir sind überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch einen One-Click-Hoster wie RapidShare effizient zu schützen“, so Skipis. „Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren.“ Es sei sinnvoll und notwendig, dass möglichst viele Betroffene dem Beispiel mit eigenen Klagen folgen. Der Börsenverein stellt deshalb für Mitglieder auf seiner Internetseite unter
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/RapidShare_FAQs.pdf ein Dokument mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.
1. Thorsten Münch 12.02.2010 16:51h
Auf den ersten Blick für viele vielleicht ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche, der aber auch nur möglich ist da die Server der in der Schweiz eingetragenen Firma rapidshare.com in Deutschland stehen. Es gibt viele unzählige One-Klick-Hoster die sich im unerreichbaren Ausland befinden das es dann doch eher einem Pyrrhussieg gleicht. Steht doch schon heute ein Großteil der Warezserver in Rußland, dies wird durch so ein Urteil wahrscheinlich noch verstärkt.
Ich halte es zumindest für unwahrscheinlich das die deutsche Buchbranche das schafft an dem die internationale Film- & Musikwirtschaft schon verzweifelt ist.
Nichtsdestotrotz sollte man nicht einfach dabei zuschauen, aber vielleicht andere Wege gehen wie es die bisherigen Branchen versuchten.
P.S
Warumgeht eigentlich gegen die verschiedenen Usenet-Anbieter niemand vor, oder habe ich etwas verpasst? One-Klick-Hoster sind vielleicht im Moment verbreiteter aber das Usenet existiert immer noch!
2. Unter Generalverdacht 13.02.2010 06:04h
Die einstweilige Verfügung sollte auf den Briefverkehr ausgeweitet werden. Viele illegal kopierte Werke werden mit der Post verschickt. Meines Erachtens nach sollten Briefe geöffnet und gesichtet werden, weil jede selbst erstellte CD dutzende Raubkopien enthalten kann. Hamburg macht das schon ...
3. leser 13.02.2010 09:04h
Warum nicht gleich mit militärischer Unterstützung die Wohnungen aufbrechen? Da findet man sicher noch viel mehr. Aber fein die Finter vom Axolotl lassen, von dem gibt es ja demnächst einen - sozusagen - "Bedien"nachweis.