Recht

Till Steffen, Justizsenator in HamburgTill Steffen, Justizsenator in Hamburg© GAL

18.03.2010Reformvorschlag

Hamburger Justizsenator fordert nutzerorientiertes Urheberrecht

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne / GAL) will das Urheberrecht reformieren. In einem Entwurf plädiert er für ein nutzerorientiertes Urheberrecht, das die Interessen der Werknutzer stärker berücksichtigen soll.

So soll nach den Vorstellungen von Steffen Paragraf 1 des Urheberrechtsgesetzes (Zweck des Gesetzes) folgendermaßen umformuliert werden: "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Werknutzende genießen Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."

Paragraf 11 UrhG (Inhalt des Urheberrechts) könnte Steffen zufolge künftig um einen Passus erweitert werden, der die Nutzer miteinschließt: "Zugleich trägt es den Bedürfnissen der Werknutzenden an der Teilnahme am kulturellen und geistigen Leben Rechnung."

Das vollständige Diskussionspapier kann auf der Website der Justizbehörde Hamburg eingesehen werden.

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3 Kommentar/e

1. Manfred Böckl 19.03.2010 15:44h www.manfred-boeckl-schriftsteller.de

Finger weg vom Urheberrecht!
Was der Hamburger Justizsenator hier vorschlägt, erschreckt mich. Ich bin Berufsschriftsteller, und es würde mir und allen meinen Kollegen/Kolleginnen schwer schaden, wenn das Urheberrecht aufgeweicht würde. Es ist ohnehin schon schwer genug, in unserem freien Beruf finanziell über die Runden zu kommen, und wenn die Früchte unserer Arbeit - unsere Texte - nicht mehr in vollem Umfang gesetzlich geschützt wären, könnte das eine Vernichtung so mancher Schriftstellerexistenz nach sich ziehen.
Wollen das gewisse Politiker?! Wollen sie, daß unser sowieso schon gefährdeter Berufsstand noch mehr geschädigt wird?! Genügt es denn noch nicht, daß wir ohnehin schon große Opfer bringen, um unsere Bücher realisieren zu können: zu im Grunde viel zu niedrigen Honorarsätzen zwischen 5 und 10 Prozent des Ladenpreises, was oft einen Stundenlohn bedeutet, der in anderen Berufen schlicht sittenwidrig wäre.
Manfred Böckl

2. Sigrid Strohschneider-Laue 19.03.2010 17:34h http://www.ebensolch.at/blog

Wozu diese Erweiterung zu Ungunsten der Urheber und zu Gunsten der Nutzer?
Nutzer dürfen jederzeit ohne das Urheberrecht zu verletzen die Publikationen kaufen, lesen und mit anderen LeserInnen der Werke diskutieren. Abschreiben und unter eigenem Namen veröffentlichen, kopieren und anderweitig verarbeiten dürfen sie diese nicht. Das Bedürfnis der Werknutzenden wird durch die jeweiligen Urheber garantiert nicht eingeschränkt solange diese sich ganz kreativ ihre ureigensten Texte einfallen lassen und zu Papier bringen.
Nur weil PolitikerInnen vergessen haben, dass auch ihre GhostwriterInnen bezahlt werden, glauben sie anscheinend, dass sie (und andere) jeden Text zu dem ihren machen dürfen. Wer zu viel verdient und fast alles geschenkt bekommt, verliert den Blick für das Wesentliche und vergisst nebenbei sogar die Menschenrechte:
Artikel 23/3: Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seine Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
Artikel 27/1: Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

3. ncdallmann 21.03.2010 22:42h http://www.ncdallmann.de/blog/

Allein die Tatsache, daß ein solch umfangreiches Diskussionspapier der Öffentlichkeit vorgelegt wird, ist ein Aufruf an alle Betroffenen (Urheber, Verwerter und Nutzer) ihre Gedanken zu sammeln und ggf. zu veröffentlichen. Das Urheberrecht, eine rechtliche Eigentumsposition, die aufgrund ihres, naja, immateriellen Charakters eine besondere Rechtfertigung benötigt, muß nicht zwangsläufig reformiert werden. Wohl aber muß jede Änderung zugunsten eines Beteiligten, was ein Verlust an Rechten eines anderen wäre, ausreichend begründet sein. Den Nutzer quasi gleichberechtigt neben den Urheber in den §§1 und 11 UrhG zu stellen, halte ich für problematisch, da eine hinreichende Begründung hierfür meines Erachtens nicht vorgelegt wird.

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