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Sortimenter-Ausschuss fordert "barrierefreien Kauf von E-Books"© Claus Setzer

29.04.2010Stellungnahme

Sortimenter-Ausschuss fordert "barrierefreien Kauf von E-Books"

Der Sortimenter-Ausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung eine Stellungnahme gegen Digitales Rechtemanagement (DRM) verabschiedet. Darin fordert der Sortimenter-Ausschuss Verlage auf, auf DRM zu verzichten.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

 

DRM - eine Bestandsaufnahme
"Digital rights management (DRM), auf Deutsch Digitales Rechtemanagement, bezeichnet verschiedene Verfahren, mit denen die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien, wie z.B. E-Books kontrolliert werden sollen. Im Wesentlichen gibt es zwei Alternativen, die bei E-Books angewendet werden: "hartes" DRM und "weiches" DRM.

Libreka!, die Plattform zum digitalen Buchverkauf der Branche, bietet Verlagen die Nutzung beider Techniken je nach deren Wunsch an.


"Hartes" DRM oder wie man Kunden den legalen E-Book-Erwerb erschwert
"Hartes" DRM ist ein technischer Kopierschutz, der das E-Book – üblicherweise in Form einer pdf- oder epub-Datei – verschlüsselt und den Zugriff nur über eine spezielle Software erlaubt. Kauft ein Kunde ein solchermaßen geschütztes Buch, erhält er zunächst nicht den eigentlichen Titel, sondern lediglich eine "Steuerdatei". Um diese Datei überhaupt verarbeiten zu können, muss der Käufer sich zuerst die Software "Adobe Digital Editions" herunterladen und installieren. Dann muss er sich bei Adobe registrieren lassen, um eine Identifikationsnummer zu erhalten. Erst mit dieser Nummer kann die "Digital Editions" den Zugang zum Buch erstellen. Die Nachteile dieses Verfahrens sind offensichtlich: Zwischen Kauf und Nutzung des erworbenen Produktes werden dem Kunden viele Steine in den Weg gelegt . Erst muss der Kunde zusätzliche Software installieren, sich mit seinen persönlichen Daten bei einer weiteren Firma registrieren und ist selbst dann immer noch sehr eingeschränkt bei der Nutzung seines gekauften Buchs. Die Lektüre kann nur über Adobes Programm erfolgen. Die Übertragung der Datei auf andere Geräte ist nur dann möglich, wenn diese auch von Adobe unterstützt werden. Bei den im Moment in Deutschland erhältlichen mobilen Lesegeräten sind lediglich die Reader von Sony entsprechend lizenziert. Benutzer, die Linux anstelle von Windows verwenden, werden beispielsweise komplett ausgeschlossen, da es keine passende "Digital Editions" gibt. Das "harte" DRM schreckt also potenzielle Käufer nicht nur durch sein kompliziertes und zeitaufwändiges Verfahren ab, es schreibt ihm auch noch vor, wie und wo er sein Buch lesen darf, ob und wie oft er es ausdrucken kann etc. Es stellt jeden Kunden unter den Generalverdacht, er könne ein »Pirat« sein und würde jede Datei illegal weitergeben wollen. Tatsächlich ist das legal erworbene Produkt damit dem illegal heruntergeladenen um Längen unterlegen, da letztere keinerlei Beschränkungen aufweist. Dies ist die vornehmliche Ursache für Online-Piraterie.


Piraterie lässt sich auch durch "hartes" DRM Piraterie nicht verhindern. Es existiert bereits ein Programm, mit dem das Kopierschutzsystem von Adobe – zumindest bei epub-Dateien – problemlos gehackt werden kann. E-Books, deren Schutz mit diesem Programm entfernt wurde, können dann beliebig im Internet verbreitet werden – ohne jegliche Möglichkeit, den Täter zu identifizieren.

"Weiches" oder "psychologisches" DRM
Die Alternative zum "harten" DRM ist das "weiche" DRM – auch als "psychologisches" oder "social" DRM bezeichnet. Dabei wird das Dokument mit einem »digitalen Wasserzeichen« versehen. Bei libreka! werden der Name und die Registrierungsnummer des Käufers mehrfach unsichtbar und sichtbar im E-Book hinterlegt. Weitere Beschränkungen bei der Nutzung des Buchs bestehen nicht. Die sichtbaren Wasserzeichen sollen den psychologischen Effekt haben, dem Käufer vor Augen zu führen, dass es sich bei seinem E-Book um eine persönliche Kopie handelt, für die er – und nur er - registriert ist. Diese sichtbaren Merkmale werden durch ein oder mehrere unsichtbare Wasserzeichen ergänzt, die schwieriger zu finden und zu entfernen sind. Anhand dieser digitalen Signatur ist es dann möglich, den Verursacher von Raubkopien zu ermitteln – sofern nicht alle Wasserzeichen durch einen versierten Hacker entfernt wurden.
"Weiches" DRM löst damit die meisten Probleme, die "hartes" produziert: Der Kauf des E-Books ist für den Kunden deutlich unkomplizierter und bietet ihm ein persönliches E-Book, das auf vielen verschiedenen Endgeräten gespeichert und gelesen werden kann. Es bleibt aber auch hier der Generalverdacht, dass dem Käufer nicht vertraut werden kann. Immer noch erhält der legal Handelnde ein schlechteres Produkt als der Pirat.


Die Situation des Sortiments – oder wie man den Verkauf von E-Books verhindert
Dass das stationäre Sortiment vor erheblichen Schwierigkeiten steht, am E-Book-Verkauf partizipieren zu können, liegt auf der Hand: Es erfordert einen deutlich höheren Aufwand, mit einem USB-Stick, E-Reader oder anderem mobilen Gerät in eine Buchhandlung zu gehen, um ein E-Book zu kaufen, als sich schnell bei einem Onlineshop eine Datei herunterzuladen. Für den Buchhandel kommen zu den bereits genannten noch weitere Probleme bei der DRM-Verwendung. Das Verfahren, das eine Buchhandlung durchführen muss, um einem Kunden ein mit "hartem" DRM versehenes Buch zu verkaufen, ist für den Buchhändler ebenso kompliziert und zeitaufwändig wie für den Endkunden. Als Resultat erhält der Käufer aber kein lesbares Buch, sondern lediglich die bereits erwähnte, auf einem Speichermedium abgelegte "Steuerdatei", die er dann zuhause erst auf seinen Rechner übertragen muss, um mit Adobes Programm das E-Book erstellen zu können. Ob sich eine nennenswerte Anzahl an Kunden diese Mühe machen will, ist mehr als fragwürdig. Beim "weichen" DRM kann der Buchhändler dem Käufer immerhin direkt ein E-Book erstellen, was – je nach den Zugriffen auf der libreka-Seite – auch einige Zeit dauern kann. Zusätzlich muss der Name des Kunden erfragt werden, damit die entsprechende Personalisierung vorgenommen werden kann.

DRM als Hindernis
Für das Sortiment ergibt sich aus diesen Überlegungen folgende Forderung: Am besten gar kein, vor allem aber kein "hartes" DRM! Der Buchhandel will seinen Kunden nicht mit Misstrauen, sondern mit offenen Armen begegnen. Er will ihnen den Zugang zum Buch so angenehm und leicht wie möglich gestalten. Gerade diejenigen Kunden, die digitale Inhalte legal erwerben wollen, dürfen nicht abgeschreckt und wie potenzielle Urheberrechtsverletzer behandelt werden. Gleichermaßen kann es nicht sein, dass das stationäre Sortiment noch weiter beim E-Book-Verkauf behindert wird.


Der Sortimenter-Ausschuss appelliert daher dringend an alle Verlage, auf DRM- und Kopierschutzsysteme zu verzichten. Im Interesse seiner Kunden und im Interesse der gesamten Buchbranche."

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Schlagworte:
Sortimenter-Ausschuss, DRM

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6 Kommentar/e

1. Günter Schulz 29.04.2010 14:57h

Wie soll ein Verlag dann die Verkaufszahlen kontrollieren?

Damit könnte ein Buchhändler eBooks einmal kaufen und n-mal verkaufen.

Welche technischen Vorschläge unterbreitet der Sortimenter-Ausschuss?

2. C. Michael 29.04.2010 16:16h

Völliger Verzicht auf Kontrolle ist sicherlich machbar, wenn die Sortimenter im Gegenzug dafür ihre Kassen abbauen.

3. Fred Schultz 29.04.2010 16:27h

Im Musikbereich liegt die Anzahl der unerlaubten Downloads der Filesharer bei ca. 300 Mio Stück pro Jahr. Vielleicht gibt es ja bald ähnliche Zahlen für den eBook-Bereich.

4. Sascha 29.04.2010 18:30h

Warum bringen Sie libreka! mehr Vertrauen entgegen als dem Buchhandel? liberaka! kann Sie genauso betrügen, wie Sie es den Buchhändlern unterstellen.

5. Harry Hovacs 29.04.2010 23:09h www.verlagderapfel.at

Safety first
ich wundere mich, dass der Sortimenter-Ausschuss meint, dass Verlage durch das Verwenden des DRM jeden Kunden unter den Generalverdacht stellen, "er könne ein »Pirat« sein und würde jede Datei illegal weitergeben wollen." Vielleicht kann man mir erklären, was dann die kleinen Einkleber des Buchhandels in Büchern bedeuten, wodurch beim Passieren eines elektronischen Schrankens im Falle der Nicht-Deklarierung ein Signal ausgelöst wird. Hier stellt der Buchhändler selbstverständlich keinen Generalverdacht, nein, er schützt nur seine Ware, er sicherheit sich ab. Das tut nämlich auch der Verleger. Also: si tacuisses ...

6. Harry Hovacs 29.04.2010 23:12h www.verlagderapfel.at

Safety first (DAS ist die richtige Version!)
ich wundere mich, dass der Sortimenter-Ausschuss meint, dass Verlage durch das Verwenden des DRM jeden Kunden unter den Generalverdacht stellen, "er könne ein »Pirat« sein und würde jede Datei illegal weitergeben wollen." Vielleicht kann man mir erklären, was dann die kleinen Einkleber des Buchhandels in Büchern bedeuten, wodurch beim Passieren eines elektronischen Schrankens im Falle der Nicht-Deklarierung ein Signal ausgelöst wird. Hier stellt der Buchhändler selbstverständlich keinen Menschen in Generalverdacht, nein, er schützt nur seine Ware, er sichert sich ab. Das nämlich tut auch der Verleger. Also: si tacuisses ...

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