Verband
15.07.2010Buchpreisbindung
VLB als Referenzdatenbank akzeptiert
Der mit den Preisbindungstreuhändern abgestimmte Vergleich sei möglich geworden, weil der Onlinehändler Amazon und die gegnerischen Parteien das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) ab sofort als Referenzdatenbank akzeptieren.„Mit der vom Börsenverein betriebenen Aufwertung des VLB zur Referenzdatenbank haben wir bei preisgebundenen Büchern jetzt auch im Online-Buchhandel Rechtssicherheit“, sagt der Detmolder Buchhändler Stephan Jaenicke, Mitglied des Vorstands des Börsenvereins. Zusammen mit den Preisbindungstreuhändern werde der Börsenverein darauf achten, dass die VLB-Referenzpreise im Buchhandel strikt beachtet werden. „Die gefundene Lösung zeigt, dass im Internet für kleine und große Buchhändler dieselben Preise und Regeln gelten. Dafür haben unser Mitglied Dietrich Wienecke und andere Buchhändler der eBuch im Interesse des unabhängigen Buchhandels gekämpft. Die eBuch hat dies unterstützt und mit dem ,Preisradar’ der VLB-Redaktion ein unverzichtbares Tool zum Vergleich und der Pflege der Preise zur Verfügung gestellt“, sagt der Generalbevollmächtigte der eBuch e.G., Lorenz Borsche. „Information und Transparenz gegenüber Kunden steht für Amazon an erster Stelle – und ist mit dem VLB als Preisreferenz auch im Bereich der preisgebundenen Bücher sichergestellt“, sagt Nicholas C. Denissen, Vice President Media, Amazon.de.
Gegenstand der Gerichtsprozesse, die mit dem jetzt geschlossenen Vergleich beendet werden, waren Bücher, die von Amazon oder anderen Buchhändlern nicht zu dem vom Verlag festgesetzten Preis angeboten worden waren. Wegen der hohen Zahl von 1,2 Millionen preisgebundenen deutschsprachigen Büchern von über 20.000 Verlagen tauchten bislang insbesondere nach Preisänderungen immer wieder falsche Preise in den Datenbanken von Buchhändlern auf. Das Branchenparlament des Börsenvereins hatte daraufhin Ende April allen Verlagen nahe gelegt, künftig das VLB zur Referenzdatenbank für die Preise ihrer gebundenen Bücher zu machen, damit dieses die Datenbanken von Buchgroßhandel und Online-Anbietern mit einheitlichen Preisdaten versorgen kann.
- 29.04.2010
- Börsenverein: Branchenparlament plädiert für Referenzpreisdatenbank



1. Lorenz Borsche 15.07.2010 13:32h www.ebuch.net
Ein schöner Erfolg aller Beteiligter - der allerdings ohne den Vorschlag von Herrn Braun-Elwert, das VLB zur Refernz zu erheben, so nicht ohen weiteres möglich geworden wäre. Auch wenn es für die Bereitstellung der Referenzqualität noch des Preisradars bedurfte, wäre doch ohne diesen klugen Vorschlag alles anders und wahrscheinlich schlechter gekommen.
Deshalb habe ich dem Börsenverein vorgeschlagen, Herrn Braun-Elwert, der sich schon jahrelang ehrenamtlich engagiert, mit einer Ehrennadel auszuzeichnen, er hat sie sicher verdient.
LG Lorenz Borsche
2. Dr. Wolfgang Philipp Mueller 15.07.2010 14:13h
Und was ist mit den großen Content Aggregatoren, die keinen ihrer Titel ans VLB melden, deren Titel aber beim Amazon und allen Großhändlern geführt werden? Das sind jährlich zehntausende von Neuerscheinungen, die an dieser Regelung vorbeilaufen.
3. Bücherwurm 15.07.2010 14:16h
Was mir beim VLB immer wieder unangenehm auffällt, sind Titeleinträge für Bücher, die bereits vergriffen sind. Manche Verlage lassen sich sehr lange damit Zeit, vergriffene Titel aus dem VLB zu entfernen.
4. Christian Sprang 15.07.2010 14:24h
Lieber Herr Müller,
weitere Informationen zum Thema "VLB als Preisreferenzdatenbank" gibt es hier: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/FAQ_VLB_als_Referenzdatenbank.pdf
Herzliche Grüße
Christian Sprang
5. Udo Röhm 16.07.2010 11:15h
Barsortimente kümmern sich auch um die terminliche Problematik mit den Subspreisen. Wie sieht es hier aus? Eine ONIX-Meldung bzw. die Intergration in diese wäre recht nett. Wir müssten sonst unsere interne Referenzierung leider so belassen.
@Bücherwurm
Hier sollten die Verlage auch einmal ganz stark in die Pflicht genommen werden. Es handelt sich ja nicht nur um die Kleinen am Markt. Nebeneffekt: Das VlB würde erheblich entschlackt.
LG
U. Röhm
6. Arnim Beine 16.07.2010 17:05h
Zitat aus der von H. Sprang angesprochenen FAQ zur Referenzdatenbank: "Voraussichtlich mit Beginn des Jahres 2011 wird die Integration [der Gelben Beilage] vollzogen." Auf Deutsch: frühestens 2011 kann das VLB seinen Anspruch als Referenzdatenbank erfüllen. Die Aussage des Artikels "jetzt haben wir Rechtssicherheit" ist also Quatsch und sollte auch so nicht kolpotiert werden.
Mir graust jetzt schon davor, dass Amazon Ernst macht und die aktuellen, falschen VLB-Daten mit den Marketplace-Preisen abgleicht. Das würde zu Zehntausenden angeblichen Verstößen wegen falscher Preise führen, die in Wirklichkeit alle vollkommen gesetzeskonform sind.
Übrigens - auch wenn es sich für die, die mich nicht kennen, nach Besserwisserei anhört - ein guter Datenbankprogrammierer könnte den Abgleich zwischen VLB und Gelber Beilage innerhalb weniger Tage hinkriegen. Warum das Monate dauert, ist mit EDV sicher nicht zu erklären.
7. Lorenz Borsche 18.07.2010 15:06h www.ebuch.net
Die "Gelbe Beilage" *wird* abgeglichen!
Herr Beine schrieb:
>>>
ein guter Datenbankprogrammierer könnte den Abgleich zwischen VLB und Gelber Beilage innerhalb weniger Tage hinkriegen.
<<<
Das genau war die erste Aufgabe des PREISRADAR schon vor einem Jahr, allerdings wurde von Anfang an nicht nur mit dem VLB, sondern auch mit amazon, KNV und Libri abgeglichen. Die gefundenen Abweichungen waren exorbitant. Im Zuge der Diskussion um solche Abweichlisten haben dann amazon und VLB begonnen, die Gelbe Beilage manuell einzuarbeiten (es hatte vor vielen Jahren mal eine Klage eines Verlages gegeben, weil die direkte Einarbeitung der GS zu einem Fehler geführt hatte, in der Konsequenz wurde das deshalb damals eingestellt).
Der Erfolg der Einarbeitung ist sichtbar, von teilweise bis zu 30% Abweichungen, also mehreren hundert, hat das RADAR für das gesamte erste halbe Jahr 2010 nur noch weniger als 30 solcher Abweichungen entdeckt, denen dann vom MVB sofort nachgegangen wird, Tendenz stark fallend.
Paralell dazu werden jetzt nach und nach *alle* Titel gescanned (Ranking aufsteigend), und bei Abweichung in einer der vier DB wird diesen Fällen nachgegangen. Bis zum Ende des Jahres wird man sicher einmal 'durch' sein, dann dürfte die Fehlerquote auf eine Rate von deutlich weniger als ein Promille gefallen sein.
Irgendwo gibt es in Systemen, die von Menschen betrieben werden, auch Grenzen, aber Juristen dürften es schwer haben, bei weniger als 0,1% Fehlerquote daraus noch ein abmahnfähiges Fehlverhalten zu konstruieren.
Richter sind ja auch nicht dumm, und, wenn eine ganze Branche sich erkenntlich und nachweisbar bemüht, werden Gerichte solche Ausreisser als unvermeidbar akzeptieren.
P.S.: Sooo einfach, wie Sie es als Fachmann schildern, ist das allles auch nicht. Nur als Beispiel: PIXIs stehen im VLB mit dem Boxpreis, bei amazon unter derselben EAN aber als Einzelstück. Der Fehler steckt, wie häufig, im Detail, aber ganz sicher sind wir heute einen Riesenschritt weiter als vor einem Jahr, als es noch *tausende* von Preisabweichungen zwischen den o.a. Datenbanken gab.
LG LB
8. Arnim Beine 21.07.2010 15:41h
Sehr geehrter Herr Borsche,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Ich habe mich in meinem Kommentar nicht auf die Preisänderungen, sondern auf die Preisaufhebungen bezogen, die ja den größeren Teil der "Gelben Seiten" ausmachen. Nach meinem Verständnis und meinen Daten sind Tausende Preisaufhebungen im VLB nicht eingearbeitet. Dies ist für mich umso unverständlicher, als die Barsortimente hier in aller Regel den richtigen Meldeschlüssel anzeigen. Hinzu kommen m.E. immer noch Zehntausende vergriffene Titel, die im VLB als lieferbar und preisgebunden gekennzeichnet sind.
Ich habe zudem den Eindruck, dass ihr Preisradar ebenfalls keinen dieser fehlerhaften Einträge findet. Unter diesen Umständen von einer Referenzdatenbank zu sprechen, kommt mir mutig vor, insbesondere da dieser Begriff offensichtlich juristische Bedeutung hat. Ein normales Gericht wird sicher nur schwer verstehen, dass das VLB zwar die Referenz darstellt, aber trotzdem Zehntausende falsche Datensätze enthält.
Ich verstehe durchaus, dass der normale Sortimenter von diesen Themen nur ansatzweise berührt ist. Aber wie ich schon sagte, wenn man - sprich die Amazon Programmierer - das VLB wirklich als Referenz benutzen würde und dann alle angeblich falschen Amazon Marketplace-Angebote suchen würde, ginge diese Zahl sicher in die Zehntausende.
Gruß
Arnim Beine