Verlage

Peter FritzPeter Fritz© Harald Schröder

02.09.2010Meinung: E-Books

Furcht statt Vision

Verlage verschwenden ihre Energie auf fruchtlose Honorardebatten,meint der Literaturagent Peter S. Fritz.

Ich bin jetzt seit über zehn Jahren in die Diskussion über adäquate E-Autorenhonorare involviert. Erste Vorschläge von Verlagsseite hatte ich damals mit der Begründung abgelehnt, dass eine Print-Kalkulation sich nicht für E-Books eignet. Mit einem großen Konzernverlag handelte ich die Lösung aus, Erlöse hälftig zu teilen, bis uns die Erfahrung nach fünf Jahren zeigen würde, wie ein adäquates Honorar aussehen könnte. Leider geschah in den darauf folgenden sieben Jahren nichts Aussagerelevantes, was E-Books betraf.

Außerdem vertrat ich die Auffassung, dass Print-Verlage auch das E-Book-Geschäft bestreiten sollten. In diesem Sinne wirkte ich auf unsere Klienten erfolgreich ein, E-Rechte in den Verträgen einzuschließen. Bei der Honorierung orientierten wir uns an den sogenannten Downloadrechten für Audiobücher – 30 Prozent vom Verlagsnettoerlös für deutschsprachige Autoren, 25 Prozent für übersetzte Autoren. Wir fertigten für diverse Verlage mehrere hundert Vertragszusätze in diesem Sinne aus. Einige Verlage wehrten sich gegen diese Lösung, und ein Verleger legte mir die Kalkulation nach Wulf D. v. Lucius' "Verlagswirtschaft", Seite 131 vor: Es seien kalkulatorisch höchstens 17 Prozent vom Verlagsnettoerlös möglich. Da es sich beim unterbreiteten Beispiel um eine reine Print-Kalkulation handelt, war dies für mich keine Diskussionsgrundlage.

2008 gab es wiederum Gespräche mit führenden Verlagen. Sie drängten nun auf eine 20prozentige Lösung, mit Hinweis auf die enormen Kosten, welche entstünden, sowie dem Argument: "Jedes verkaufte E-book ein Print-Buch weniger." Ich erklärte mich bereit, unseren Klienten diese Bedingungen für den deutschen Sprachraum vorzulegen, stieß aber auf einhellige Ablehnung. Praktisch alle angelsächsischen Klienten haben auf 25 Prozent bestanden. Seit einem Jahr finden immer wieder Gespräche statt, doch bleibt es mit einigen Verlagen bei einer Patt-Situation - wir fordern für unsere Klienten 25 Prozent und verlagseitig wird auf 20 Prozent beharrt. Nun mehren sich aber die Verlage, welche mit 25 Prozent einverstanden sind und aus dieser Frage keinen Kasus machen. Zumal Verträge vorsehen, dass bei großen Marktveränderungen nach einer Anzahl Jahren die Honorare nachverhandelt werden können.

Angesichts der Dynamik, welche die E-Books in den USA erfasst hat, wird auch hier erkannt, wie wichtig es ist, E-Book-Rechte zu sichern. Bei übersetzten Büchern müssen deutsche Verlage einen Alleingang durch Agenten, wie Andrew Wylie es vorzuführen versuchte, nicht befürchten, da sie die Rechte an der Übersetzung kontrollieren. Sie können jedoch keine E-Books veröffentlichen, bis sie sich mit den Rechteinhabern über die Honorierung geeinigt haben. In den USA gibt es inzwischen für Backlist- Titel sehr unterschiedliche Verträge, welche zum Teil weit über die 25 Prozent hinausgehen.

Ob ein Verlag gemäß früheren Verträgen über E-Buchrechte verfügt, muss von Vertrag zu Vertrag geprüft werden; ich würde solche Rechte den Verlagen im Zweifelsfall zubilligen, vorbehaltlich einer Einigung über die Honorare. Der Grund liegt nicht in nebulösen Argumenten der Verlage, was sie für das Werk schon alles getan hätten, sondern einzig und allein in der Tatsache, dass der Verlag für eine Lektoratsleistung, wenn denn eine solche nachweislich stattgefunden hat, am vorliegenden, zu veröffentlichenden Text eine Leistung erbracht hat. Die Alternative für eine separate Veröffentlichung seitens der Autoren wäre eine neulektorierte Fassung aufgrund des ursprünglichen Manuskripts. Das dürfte kaum ein Normalfall werden.

Es stimmt mich nachdenklich, dass nun seit fast zwei Jahren über die Honorare diskutiert wird. Angesichts der Marktmacht von Amazon, Apple, Google erstaunt es doch, dass die Verlage nicht versuchen, durch ein umfassendes Programm für diese Partner attraktiv zu sein.

Als Autorenagent wurde ich bisher nur mit Behauptungen seitens der Verlage abgespeist. Bisher hat noch kein Verlag eine nachvollziehbare Rechnung vorgelegt, warum nur 20 Prozent Honorar tragbar seien. In der Argumentation schimmert immer wieder durch, dass Anfangskosten und Investitionen mit einberechnet werden. Ich bestehe meinerseits jedoch auf einer sauberen Trennung dieser Kosten. Es ist auch mir klar, dass die Anfangsinvestitionen immens sind, aber unsere Autoren erwarten auch keine Dividenden, Genussscheine und andere Ausschüttungen - nur ein angemessenes Honorar.

Warum wird eigentlich eine solche Energie für die Honorarfrage aufgewendet, während doch sichtbar ist, welchen großen Herausforderungen der E-Book-Verleger in Wirklichkeit gegenüber steht. Man wird den Verdacht nicht los, dass die Verlage das E-Geschäft eigentlich nicht wollen, sich dazu gezwungen sehen, keine positive Vision haben, sondern sich nur davor fürchten, was sie verlieren werden. Die Frage, ob herkömmliche Verlage somit für das E-Book die richtigen Partner sind, darf so gesehen gestellt werden. Eigentlich würde ich diese Frage erst in fünf Jahren stellen wollen und in der Zwischenzeit die Verlage darin unterstützen, E-Bücher wie auch Print-Bücher nicht billig verschleudern zu müssen. Schliesslich geht es um das geistige Eigentum meiner Klienten.

Schlagworte:
E-Book, Honorar

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2 Kommentar/e

1. Stefan B. 02.09.2010 20:35h

Daumen hoch für diesen Kommentar!

Man wird den Eindruck nicht los, dass deutsche Print-Verlage einfach kein Händchen für das E-Book Geschäft haben.

Da darf ich doch mal die TacoBell-Werbung zitieren: "Think outside the bun!" :-)

2. Jörg Hopfgarten 08.09.2010 15:02h http://www.joerghopfgarten.de

Symptomatisch für den Umgang der Verlage mit dem E-Geschäft ist auch die Ankündigung zur eigentlich hochinteressanten Homer 3.0-Konferenz des Börsenvereins Berlin-Brandenburg (http://www.berlinerbuchhandel.de/de/berlin_brandenburg/Homer_3.0/393088). Zu rechtlichen Fragen heißt es: "Übernimmt »Schutzvater Staat« eine führende Rolle beim Leistungsschutzrecht oder beim Urheberrecht, vor allem aber beim Kampf gegen den Urheberrechtsmissbrauch?" Für mich klingt dass nach dem verzweifelten Versuch, die neue Technik vor allem so zu regulieren, dass sie den alten Geschäftsmodellen nicht gefährlich werden kann. Es ist zwar verständlich, dass dies den meisten Verlegern aus der Seele spricht - aber angesichts der Dynamik technischer Revolutionen erscheint es mir doch zum Scheitern verurteilt. Die zentrale Frage - auf die ich auch keine Lösung habe - lautet: Welches rechtliche Rahmenwerk schützt die Arbeit von AutorInnen und Verlagen, ohne gleichzeitig neue technische Möglichkeiten in das Korsett untauglicher rechtlicher Regelungen zu zwängen. Wie wird der rechtliche Rahmen zukunftssicher und innovationsfreundlich. Aber noch dominiert hier die Skepsis.

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