Recht
09.02.2011
Online-Camus ärgert Gallimard
In der Auseinandersetzung um Werke des 1960 gestorbenen französischen Schriftstellers Albert Camus, die die kanadische Universität von Chicoutimi (Québec) zum kostenfreien Download anbietet, zeichnet sich noch keine Lösung ab. Während die Universität die Titel gemäß kanadischem Recht für gemeinfrei hält (nach Ablauf der 50-jährigen Schutzfrist, die mit dem Todesjahr beginnt), pocht der französische Verlag Gallimard, in dem die Werke erschienen sind, auf die in Frankreich gültige Frist von 70 Jahren. Diese liefe damit erst 2030 ab.
Nach Angaben des französischen Verlegerverbands SNE (Syndicat national de l’édition) könne Gallimard versuchen, bei der Online-Anzeige der Camus-Titel französische IP-Adressen mithilfe von Internetprovidern blockieren zu lassen. Französische Internetnutzer hätten dann keinen Zugang zu der Camus-Seite. Für dieses Vorgehen gebe es einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2000, so eine Sprecherin des Verlegerverbands. Damals habe ein französisches Gericht den Internetprovider Yahoo gezwungen, eine US-Seite mit Neonazi-Andenken für französische Nutzer zu sperren.
Bisher beschränkt sich die Universität von Chicoutimi darauf, auf ihrer Website einen Warnhinweis für nichtkanadische Nutzer einzublenden. Darauf werden die abweichenden Urheberschutzfristen in Kanada und Frankreich erläutert und erklärt, dass der (illegale) Download auf eigene Gefahr geschehe. Die Verantwortung wird damit einseitig auf den Nutzer abgewälzt.
roe


1. Schelm 09.02.2011 15:34h
Ich bezweifele, dass ein Download von Frankreich oder Deutschland aus illegal ist. Das würde ja auch bedeuten, dass die Einfuhr eines einzelnen Buches (eines in Kanada gemeinfreien Autors) illegal ist, was ich bezweifele.
2. Schelm 09.02.2011 15:37h http://classiques.uqac.ca/classiques/camus_albert/camus_albert.html
Achso, hier noch der Link der Uni - für diejenigen, die zu faul zum Suchen sind.
3. Dr. Klaus Graf 09.02.2011 18:11h http://archiv.twoday.net
Ja, wieso soll der Download illegal sein? Zumindest nach deutschem Recht handelt es sich nicht um eine offenkundig rechtswidrig hergestellte Vorlage, denn im Ursprungsland der Datei Kanada ist das Werk ja gemeinfrei und das Angebot legal. Eine Privatkopie nach § 53 UrhG ist daher legal.