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US-Richter lässt Vergleich platzen© Nicole Hoehne

22.03.2011Google Book Settlement

US-Richter lässt Vergleich platzen

Der New Yorker Richter Denny Chin hat den Vergleich zwischen dem Internetkonzern Google und amerikanischen Autoren und Verlegern abgewiesen. Der Vergleich hätte Google berechtigt, für die Zahlung von 125 Millionen Dollar, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und online zu stellen.

Die Einigung verhelfe Google zu einem Wettbewerbsvorteil, heißt es in der  Begründung von Bundesrichter Denny Chin. Zudem sehe der Richter die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstoße, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen, schreibt Heise online. Google soll die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als "enttäuschend" bezeichnet haben.

Chin beruft sich sich den Medienberichten zufolge bei seiner Argumentation auch auf Bedenken aus Deutschland bezogen haben. Gegen den Vergleich hatte sich neben der Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich und vielen Autoren und Verlagen auch der Börsenverein zu Wort gemeldet.

Chin hat vorgeschlagen, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen, dass Google ihre Werke online verbreitet (das sogenannte „opt-in“). Bislang ist im Vergleich, den Google im Jahr 2008 mit der Buchbranche geschlossen hat, vorgesehen, dass Rechteinhaber der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen müssen („opt-out“). Ein neuer Termin soll für den 25. April 2011 angesetzt sein.

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9 Kommentar/e

1. Leser 23.03.2011 08:08h

Hat jetzt hier die Kanzlerin Gutes bewirkt, oder wars vielleicht doch eher Dr. Sprang?

2. Ruth Schell 23.03.2011 09:34h

"Hauptziel der Reform müsse es sein, kreative Leistungen zu fördern und damit auch den kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, führte der Leiter des Referats Urheberrecht am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) am Mittwoch bei einem Workshop in Berlin aus. Daher müssten in dem neuen System die Interessen der Allgemeinheit im Vordergrund stehen, wobei aber auch Anliegen Einzelner zu berücksichtigen seien."

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Googles-Think-Tank-stoesst-Debatte-um-neues-Urheberrecht-an-1209532.html

3. Leserin 23.03.2011 11:29h

Man sollte es vielleicht in der richtigen Reihenfolge darstellen: Als allererster hat Herr Dr. Sprang die Trageweite der Sache erkannt und dann eine Vielzahl von Mitstreitern (weltweit!) gewinnen können. Die Kanzlerin ist aufgrund der guten Argumente dann irgendwann auch auf das Pferd aufgesprungen. Die Meriten stehen ihr aber sicher nicht zu, auch wenn es erfreulich ist, dass sie in dieser Angelegenheit mal nicht herumlaviert hat.

4. Leser 23.03.2011 16:09h

ja, man sollte sich freuen, wenn die Kanzlerin aufs Pferd springt und nicht daneben. Und dann sogar aufs richtige Pferd!

5. Matthias Ulmer 23.03.2011 16:59h

Um ganz korrekt zu sein: der Heidelberger Appell um Roland Reuß hat die Diskussion angestoßen, der Börsenverein dann dieDiskussion aufgenommen, die Hauptversammlung dem Börsenverein und Herrn Sprang den konkreten Auftrrag gegeben und Herr Sprang hat es dann in den mühsamen Niederungen zwischen Anwälten, VG Wort und Lobbyarbeit durchgesetzt.
Ohne den Anstoß von Herrn Reuß hätten wir im Verband vermutlich mal wieder gesagt: was kann man gegen Google schon ausrichten...

6. Leser 23.03.2011 18:17h

also wie meistens, der Erfolg hat viele Väter und Mütter und manchmal ist auch die Kanzlerin dabei

7. Besserwisser 24.03.2011 11:43h

Lieber Herr Ulmer,

da haben Sie ausnahmsweise Unrecht. Der Heidelberger Appell wurde im März 2009 veröffentlicht, das Google Book Settlement wurde bereits - unmittelbar nach seinem Bekanntwerden - im November 2008 im Verlegerausschuss des Börsenvereins vorgestellt und diskutiert: http://www.boersenblatt.net/289953/
Herr Reuß hatte damit nichts zu tun.

8. Marek 28.03.2011 09:13h

Ich sehe die zunehmende Dominanz und Werteverschiebung durch Google auch kritisch, würde aber gern eine Sache zu bedenken geben: Zwar haben wissenschaftlich bzw. belletristisch arbeitende Autoren verschiedene Vorstellungen von der Verwertung ihrer Bücher, von ihrem Urheberrechtsverständnis, Copyright usw. Dennoch denke ich, dass gerade die Schriftsteller – unabhängig von Google – noch immer zu wenig über ihr Autoren(selbst)verständnis nachdenken und sich lieber den Kulturkonservativen und ihrem Heidelberger Apell anschließen. Aber warum denn nicht freie Lizenzen (Creative Commons o.ä.), warum keine komplett online stehenden Texte (sozusagen als großer Appetitanreger für das gedruckte Werk), warum nicht – wie etwa in der Musik – Remixangebote, unfertige Texte, offene Werke etc.etc.etc. ? Das wäre eine Möglichkeit, aktiv zu werden, auch und gerade gegen die zunehmende Kapitalisierung des Buchmarktes (wie sie letztlich auch und gerade Google trotz seines kostenlos-Angebotes betreibt). Was wir brauchen, ist eine Kultur, die sich von den Kapitalinteressen der großen Companies, Firmenkonglomerate und Marktbestimmer absetzt. Was wir brauchen, sind Autoren, die zumindest mal versuchen, andere Wege zu gehen. Leute wie Cory Doctorow, Arthur Missa, Jonathan Rosenbaum u.a. haben es doch vorgemacht – Bücher, die kostenlos (nicht via Google!) lesbar sind, die aber zugleich auch gedruckt existieren.
Hier wäre anzusetzen, weiterzugehen (wie etwa Missa mit seinen offenen Texten) und Neues auszuprobieren.

9. Mainbube 05.04.2011 18:03h

Interessant ist das hier eher eine Diskussion darum geführt wer, wann was gemacht hat, anstatt sich, diesem doch recht interssanten Thema, zu widmen.

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