Recht
15.12.2011Landgericht Berlin
Einstweilige Verfügung gegen buch.de-Gutscheine
Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Berliner Buchhändler René Kohl initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über 5 oder 10 Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (Firmen zalando oder Click and Buy) versandt hatte.
In seiner Begründung bezieht das Berliner Gericht der Pressemitteilung des Börsenverines zufolge klar Stellung für eine lückenlose Preisbindung: Auch wenn ein Dritter nach Einlösung des Gutscheins die Preisdifferenz bezahle, liege ein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Denn hierdurch werde ein Preiswettbewerb eröffnet, den das Gesetz gerade verhindern solle. Maßgeblich sei allein die Sicht des Endkunden, der den Eindruck erhalte, für das Buch weniger bezahlen zu müssen als im sonstigen Buchhandel. Auch sei es mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unvereinbar, wenn ein Teil des Preises durch einen Dritten erst später erstattet werde.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin sei, so der Börsenverein weiter, nunmehr die dritte Gerichtsentscheidung, die Sponsoring- und Gutscheinsysteme als Verstoß gegen die Preisbindung ansieht. Das Landgericht Hamburg hatte bereits im April dem Internethändler studibooks untersagt, Zuzahlungen von "Förderern" auf den Kaufpreis anzurechnen. Das Landgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2011 der Firma redcoon die Anrechnung von Gutscheinen Dritter auf den gebundenen Ladenpreis verboten.
Auch wenn die drei Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, sieht der Börsenverein darin einen wichtigen Trend: "Immer mehr Gerichte beurteilen die Gutscheine als rechtswidrig. Es ist zu hoffen, dass diese Systeme daher bald der Vergangenheit angehören", so Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.
Auch die Preisbindungstreuhänder hatten in ihren Arbeitsberichten die Gutscheinsysteme als derzeit größte Gefahr für die Preisbindung bezeichnet. "Leider waren unsere Versuche bislang vergebens, einen freiwilligen Verzicht auf die Gutscheine zu erreichen, weshalb nur der Rechtsweg bleibt", so Dieter Wallenfels, der den Verfügungsantrag für den Buchhändler René Kohl gestellt hatte.


1. Leser 16.12.2011 14:46h
So richtig nachhaltig scheint man das nicht verstanden zu haben.
Gerade eben (16.12. 14 Uhr) habe ich per Email einen Gutschein von Thalia über 5 Euro bekommen, der mir "von der Jochen Schweizer GmbH geschenkt" wird.
Das ist nett von der Schweizer GmbH, die ich nicht kenne und mit der ich nie eine Geschäftsbeziehung hatte.
Ob man sich bei Thalia wundert, dass sie keiner in der Branche mag?
2. peterle 16.12.2011 15:39h
... ich habe gerade einen 5 Euro von bol.de bekommen, der natürlich auch auf Bücher einlösbar ist. Geschenkt von ClickandBuy.
Da bol eine Marke von buch.de ist wäre interessant: Gilt die EV nur für die Domain buch.de oder für die FIRMA buch.de Internetstores. Bei letzterem wäre das Verstoss gegen die EV!!
3. Das naive Rechtsempfinden 16.12.2011 21:09h
Da habe ich je einen Weihnachtswunsch an die Börsenblattredaktion: ein Interview mit Dr. Sprang oder Herrn Wallenfels zu der Frage, wie es denn sein kann, dass ein Teil eines Konzerns von einem Gericht etwas untersagt wird und andere Teile des Konzerns mit der untersagten Praxis munter weitermachen.
Oder muss man da Frau Kässmann zu den moralischen Aspekten dieses Phänomens befragen? Oder Herrn Precht zu den philosophischen? Irgendjemand muss mir doch erklären können, was da in den Köpfen dieser Douglasien vorgeht.
4. Dominik 17.12.2011 14:15h
Die Frage von peterle ist hinfällig: ich habe eben den 5-Euro-Gutschein (clickandbuy "zahlt" diesmal wieder) von - genau - buch.de erhalten. Jetzt bin ich gespannt, ob sich Boersenverein und Preisbindungstreuhänder endgültig lächerlich machen und dieses Spiel so wie in den letzten beiden Jahren einfach stumm hinnehmen oder endlich, endlich jetzt, wo sie die rechtlichen Mittel in den Händen halten, etwas unternehmen!! Aber vielleicht findet man doch wieder einen nebenkriegsschauplatz a là studibooks oder redcoon, um sich erneut nicht mit den großen anlegen zu müssen ...
5. Bücherwurm Österreich 17.12.2011 16:40h
Ich besitze sogar einen 20,- Euro Gutschein von Thalia. (für einen Einkauf über Internet ab 80,- Euro.)
Ich habe heuer bereits den Hauptverband des österr. Buchhandels auf diese Thalia-Praktiken hingewiesen und zur Antwort bekommen, daß dagegen nichts unternommen werden kann.!!!!????
6. Malina 18.12.2011 15:31h
Ja, um Himmelswillen, der Bücherwurm hat einen Gutschein vom Thalia geschenkt bekommen, um sich Bücher damit zu kaufen! Ein Schreckens-Szenario ohnegleichen! Und wissen Sie was - Ich habe auch einen bekommen! Und ich habe mich gefreut und werde ihn einlösen! Ich kann es mir nämlich nicht leisten, auf 20 EUR zu verzichten. Der Dünkel dieser Branche ist schon bemerkenswert....
7. Barbara 18.12.2011 18:08h
Liebe Malina,
hier geht es nicht um Dünkel einer Branche sondern um geltendes Recht, das vielen in der Branche das Leben sichert.
8. René Kohl 18.12.2011 19:51h www.kohlibri.de
Liebe Malina,
es gibt gute Gründe zu behaupten, daß die Buchpreisbindung für eine Vielfalt der Buchhandelslandschaft sorgt. Sie dient im übrigen weniger der Arbeitsplatzsicherung von Buchhändlern - dies höchstens mittelbar -, als vielmehr einer breiteren Präsention der Breite und Differenziertheit der hiesigen Buchproduktion. Falls Sie sich detaillierter mit dem Thema beschäftigen möchten, hat Dieter Wallenfels einen ausführlichen Artikel auf seiner Webseite abgelegt:
http://www.preisbindungsgesetz.de/content/aktuelles/1079-dieter-wallenfels-buchbranche-im-wandel.htm
Die Preisbindung ist gesetzlich verankert, und dies wäre ein Grund, sie nicht zu umgehen.
Ein weiterer Grund wäre das kollegiale Selbstverständnis, sich nicht durch Umgehung des Rechtes oder Ausnutzen von Grauzonen einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern zu verschaffen.
Jeder Buchhändler in Deutschland könnte diese Art Gutscheine verteilen - nur wir tun es nicht, weil wir die Spielregeln kennen, gut finden und einhalten.
Wenn nun ein Buchhändler - und buch.de ist der zweitgrößte Internetbuchhändler in Deutschland, Hauptaktionär ist die Thalia Holding AG - die Spielregeln über längere Zeit nicht einhält, muß man als Marktteilnehmer reagieren - schon um zu verhindern, dass das Stillhalten als Akzeptanz ausgelegt wird; dies wäre nicht zuletzt eine Steilvorlage für andere, vielleicht noch größere Marktteilnehmer, sich ebenfalls nicht mehr an die Regeln gebunden zu fühlen.
Vielleicht darf ich Sie, Michael Busch, einmal direkt ansprechen - wenn auch über den Umweg eines Börsenblat-Online-Kommentars?
Als Vorsitzender der Geschäftsleitung von Thalia und Aufsichtsratsvorsitzender von buch.de werden Sie um die Dinge wissen und nun auch die erneute juristische Einordnung zur Kenntnis genommen haben.
Ich fänd eine klare Positionierung Ihrerseits zur Gutschein-Thematik sehr hilfreich.
Auch wenn bzw. gerade weil die Situation am Markt für alle Teilnehmer nicht gemütlicher wird, wird es darauf ankommen, ob und wie wir in der Branche miteinander umgehen.
Die Wahrnehmung der Amazon-Preisscan-App, im BuchMarkt kurz und treffend "Beratungsdiebstahl" genannt, (siehe http://www.buchmarkt.de/content/49438-amazon-com-praemie-fuer-kunden-die-barcodes-in-stationaeren-laden-scannen-und-dann-bei-amazon-bestellen.htm?) ist für mich ein gutes Beispiel für Geschäftspraktiken, die nicht gehen - und ich fänd es sehr bedauerlich, wenn sich buch.de auf die Seite der Unternehmen stellen wollte, die der Ansicht sind, der Zweck (Mehrumsatz) heilige die Mittel...
Weil ich meine pastoralen 5 Minuten habe, hier gerne noch der Taufspruch, der mir mit auf den Weg gegeben wurde:
Und so jemand auch kämpft, wird er doch nicht gekrönt, er kämpfe denn recht. (1. Korinther 9.24-27)
Einen schönen 4. Advent.
9. Malina 19.12.2011 14:19h
Die heilige Kuh Buchpreisbindung... Wenn ich meinen Kindern um 100 EUR Bücher zu Weihnachten kaufe und dabei den Gutschein einlöse (also nicht 100, sondern 80 EUR zahle) heisst das nix weiter, als dass Thalia mir eines der Bücher geschenkt hat. Das können jetzt die anderen Buchhändler gut oder schlecht finden, dass da einer die Frechheit besitzt, den Kunden ein Buch zu schenken. Genau so wie manchmal mein Bäcker an der Ecke Gutscheine für einen Kaffee verschenkt. Oder wenn ich 10 Semmeln kaufe, bekomm ich zwei gratis dazu (also geschenkt).
Und was "Beratungsdiebstahl" betrifft: Das kann Ihnen jeder (ehemalige) Elektrofachhändler erklären: Die Käufer lassen sich im Geschäft beraten und recherchieren danach auf Geizhals.de, wo man die Ware am günstigsten im Internet bestellen kann.
Das kann man alles gut oder schlecht finden, man kann über Segen und Fluch des Internets philosophieren, aber zu glauben, der Buchhandel ist etwas besonderes in dieser Hinsicht, ist naiv.
10. Lutz-Manfred 19.12.2011 14:39h
@ René Kohl
@ Malina
"...es gibt gute Gründe zu behaupten, daß die Buchpreisbindung für eine Vielfalt der Buchhandelslandschaft sorgt..."
-> Sie sorgt vor allem dafür, das viele kleine Buchhandlungen, die sich gerade eben so über Wasser halten und häufig schon lange Verluste schreiben, noch vor sich hin kreuchen obwohl sie unter den "normalen" Umständen eines ungebundenen Preiswettbewerbs, die für fast alle anderen Unternehmen gelten, schon längst insolvent wären.
11. René Kohl 19.12.2011 19:40h www.kohlibri.de
Genau, Lutz-Manfred,
aber was ist hier das Argument?
Es kreucht zum Glück vieles auf der Erde, wäre doch schade, wenn alles nur schwimmen würde...
Fragt neugierig
René Kohl
12. marion h-g 19.12.2011 21:30h
schade, dann kann ich bald nur noch bei booklooker bestellen(gebrauchte bücher etc)-gute bücher sind wirklich sehr teuer ich kann das auch nciht nachvollziehen, warum einem der buchladen(thalia, bücher.de) nicht mal ein geschenk machen darf- es ist doch kein rabatt, nachlass oder sonderangebot-sondern ein GESCHENK-gutschein...
13. René Kohl 19.12.2011 22:23h www.kohlibri.de
Ich habe überhaupt nichts gegen Geschenke.
Aber verstehen wir unter einem Geschenk vielleicht was
anderes?
Ein Geschenk, wie ich Geschenke verstehe, ginge so: Die Kollegen von buch.de bekommen einen schön dicken Sack von der Geschäftsleitung vor die Füsse gestellt und dürfen sich mit diesem in die Fußgängerzone stellen.
Dort dürfen sie in den Sack greifen und 5 EUR-Scheine rausholen. Jedem, der vorbeikommt, drücken sie einen in die Hand, Müttern mit Kind gleich zwei.
Und wenn einer der Mitarbeiter eine besonders reine Stimme hat, darf er ein schönes Lied singen, vom Nikolaus oder vom Altruismus oder von buch.de
Das wäre ein Geschenk, das seinen Namen verdient.
Die Gutscheine, über die wir hier sprechen, sind aber wohl etwas anderes. Sie sind zum Beispiel nicht besonders altruistisch. Man bekommt das Geschenk, die 5 EUR, nämlich nicht einfach so, sondern man muß als "Beschenkter" ewas tun. Nämlich bei dem Laden einkaufen, der diese Geschenke verteilt. Und erst, wenn man sich etwas für 25 EUR eingekauft hat, bekommt man dieses Geschenk. Der Laden verdient an den 25 EUR 12,50 EUR. Von diesen gibt er nun 5 EUR als Geschenk ab. Dann verdient er nur noch 7.50 EUR.
Bis dahin wäre dies nur ein Glück für den Beschenkten.
Nun ist es aber so, daß das Buch, daß sich der "Beschenkte" gekauft hat, er sich kein zweites Mal kaufen wird. Er hat es nun nämlich schon.
Und dies ist dann ein Unglück für die Läden, die es auch gerne verkauft hätten, diese Geschenke aber nicht verteilen können, weil wir es alle nun einmal nicht dürfen.
Man könnte dieses Geschenk vielleicht vergleichen mit einem Geschenk, daß der Papa eines nicht so guten Schülers dem Lehrer macht. 100 EUR vielleicht, damit der Lehrer, der zwei Kinder zu Hause durchbringen muß, ihnen auch mal was Schönes kaufen kann. Der Lehrer muß nicht viel machen, außer dem Schüler bitte keine 6 oder 5 in der Schule geben, sondern eher eine 4, und gerne ohne Minus.
Es ist so eine Sache mit den Geschenken, und man kann das wissen oder auch nicht...
14. Malina 20.12.2011 09:07h
Lieber Herr Kohl, also spitzfindig sein kann ich auch: Wenn ich mir so Ihre Website (die übrigens großartig ist) ansehe, stelle ich fest, dass Sie auch Geschenke machen: Sie schenken den Bestellern das Porto. Wenn ich bei Ihnen ein Buch bestelle, muss ich den Versand nicht bezahlen. D.h. Sie schenken mir das Porto.
Und Ihren Vergleich mit der Lehrerbestechung haben Sie nicht ernst gemeint, oder?
15. mail@kohlibri.de 20.12.2011 16:24h www.kohlibri.de
Liebe Malina,
danke für Ihr Lob. Das kommt gerade recht...
Stimmt, wir schenken unseren Kunden das Porto; eine der vielen tollen Services, die Buchhändler gerne ihren Kunden zur Verfügung stellen.
Wir Buchhändler schenken den Kunden noch viel mehr: kostenlose Bibliographierleistungen, aufwändige, internationale Besorgungsdienste, Geschenkeservice (mußten wir leider vor ein paar Tagen wegen Überfüllung schließen)...
Wir leisten im Einzelhandelsvergleich sicherlich an der Oberkante....
Und den Vergleich mit der Lehrerbestechung nehme ich zurück - er ist überzogen; eine Bestechung wäre ja wohl eine Straftat...
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat es so zusammengefaßt:
Wer gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt, begeht kein Kavaliersdelikt. Händler, die Bücher unter Preis verkaufen, müssen mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, gegebenenfalls mit Liefersperre rechnen.
16. C 21.12.2011 11:08h
Vermutlich wird es an der Zeit sein, dass sich auch jeder kleine Buchändler darüber Gedanken macht wie man das Internet als Marketing- und vertriebskanal nutzen sollte.
17. Bruno 21.12.2011 12:12h
@ C
"Vermutlich wird es an der Zeit sein, dass sich auch jeder kleine Buchändler darüber Gedanken macht wie man das Internet als Marketing- und vertriebskanal nutzen sollte."
-> Das ist nicht mehr nötig. Dieser Zug ist bereits abgefahren. Wer es bis jetzt nicht macht (gemacht hat), kann sich die Investitionskosten sparen.