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Günther Jauch kann wieder lächeln – aber nicht auf dem Buchcover© Fotolia

02.02.2012Urteil gegen Solibro-Titel mit Jauchfoto

Günther Jauch kann wieder lächeln – aber nicht auf dem Buchcover

Ab sofort sind Verkauf, Verbreitung und Bewerbung des Titels „Ich war Günther Jauchs Punching-Ball! Ein Quizshow- Tourist packt aus“ von Peter Wiesmeier gerichtlich untersagt.

Aufgrund eines rechtskräftigen Berufungsurteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg darf das Buch "Ich war Günther Jauchs Punching Ball!" von Peter Wiesmeier (ISBN 978-3-932927-45-4) mit dem auf dem Cover abgebildeten, verzerrten Foto von Günter Jauch ab sofort nicht mehr verkauft und verbreitet werden. Boersenblatt.net hat über die Klage in erster Instanz bereits berichtet. Wolfgang Neumann, Verleger im Solibro Verlag, bedauert die Entscheidung des Gerichts im Gespräch mit boersenblatt.net sehr.

Auch eine Bewerbung des Covers sei in jeglicher Form zu unterlassen. Jauch konnte in zweiter Instanz mit seiner Auffassung durchdringen, dass seine Persönlichkeitsrechte durch das Foto auf dem Titel verletzt würden. Allerdings entschied das Gericht, laut Pressemitteilung, wohl zum Teil aus anderen Gründen, als den vom Kläger vorgebrachten Argumenten. Das Urteil liegt noch nicht vor, folgt aber in den nächsten Wochen.

Bibliographische Daten zum Buch
Peter Wiesmeier "Ich war Günther Jauchs Punching-Ball! Ein Quizshow-Tourist packt aus."
Münster: Solibro Verlag 1. Aufl. 2010
[Klarschiff Bd. 2] ISBN 978-3-932927-45-4,
Broschur; 20,5 x 13,0 cm; 240 Seiten;
Preis: 12,80 Euro (D)/ 22,90 SFr
Originalausgabe / September 2010

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Schlagworte:
Solibro, Jauch

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3 Kommentar/e

1. Arno Loeb 03.02.2012 15:20h www.arno-loeb-chronik.blogspot.com

Jaja, es reicht dem Jauch halt, wenn er die Millionen verdient, da müssen andere nicht auch noch ein paar Euros einsacken ... wohin geht bei uns die presse- und meinungsfreiheit ?

2. Kai Weber 03.02.2012 17:47h

Das Foto ist doch mit Software bearbeitet. Das muss man sich auch als öffentliche Person nicht gefallen lassen. Insofern kann ich Ihren Vorwurf nicht nachvollziehen, Herr Loeb. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

3. Thorben-Finn 04.02.2012 15:53h

Welch absurder Gedanke, dass die Erschaffung und Bearbeitung bildlicher Werke unter die Kunst- oder gar Meinungsfreiheit fällt!

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