21.06.2005
AutorenPersönlichkeitsrecht vor KunstfreiheitBGH bestätigt Verbot des Romans "Esra"
Das Buch schildert die Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler, dem Schriftsteller Adam. Der erkennende Senat bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, der Inhalt des Romans verletze die Klägerin, die eine intime Beziehung zum Autor des Buches unterhielt, und ihre Mutter in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
"Die durch die Verfassung garantierte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) hatte unter den Umständen des Streitfalls hinter dem gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen zurückzutreten", so der VI. Zivilsenat des BGH. Der Roman greife in schwerwiegender Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen ein. Die Klägerinnen seien nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz in den Romanfiguren Esra und Lale jedenfalls für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis erkennbar. Der Autor habe die Figuren Esra und Lale gegenüber den Klägerinnen, aus deren Leben zahlreiche Details offenbart werden, nur unzureichend verfremdet. Der BGH vertritt die Auffassung, dass in dem Roman keine Typen, sondern Porträts dargestellt sind. "Vom Autor frei erfundene, überwiegend negative oder bloßstellende, die Privatsphäre verletzende Darstellungen werden vom Leser deshalb mit realen Einzelheiten aus dem Leben der Klägerinnen gleichgesetzt", so der Bundesgerichtshof. Dies sei von der Kunstfreiheit nicht gedeckt.
- Maxim Billers "Esra" kommt vor den Bundesgerichtshof [03.05.2004]

