„Zurzeit bekommen wir viele Nachfragen zu einer Online-Befragung, die von der Universität Salzburg und der Firma mediareports im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt wird. Das BMWi möchte Erkenntnisse gewinnen, ob eine Ergänzung des Buchpreisbindungsgesetz sinnvoll bzw. notwendig ist, um einen sinnvollen Rechtsrahmen für Affiliate-Programme und sonstige Absatzförderungsmaßnahmen zu schaffen. Hintergrund der Umfrage ist ein Urteil, in dem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Affiliateprogramm von Amazon auseinandergesetzt hatte. Der Online-Händler hatte Schulfördervereinen Provisionen zwischen fünf Prozent und neun Prozent des Kaufpreises preisgebundener Schulbücher gewährt, wenn die Käufe über einen auf dem Internetauftritt des Fördervereins platzierten Amazon-Link erfolgten. Darin sah der BGH keinen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Der Börsenverein, der durch solche Absatzförderungsmaßnahmen die Gefahr eines Preiswettbewerbs durch die Hintertür sieht, hat den Gesetzgeber um eine Anpassung des Buchpreisbindungsgesetzes gebeten. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, an der Umfrage teilzunehmen“, informiert Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang.