Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreis

Die Jury startet

23. Dezember 2019
von Börsenblatt
Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV, die Solothurner Literaturtage und das Schweizerische Institut für Kinder- und Jugendmedien SIKJM haben den Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreis ins Leben gerufen. Er soll im Rahmen der Solothurner Literaturtage am 23. Mai 2020 erstmals verliehen werden.

Bislang wurden mehr als 80 Kinder- und Jugendbücher aus 55 Verlagen eingereicht. Eine fünfköpfige Jury aus Vertreterinnen der verschiedenen Landesteile und Sprachregionen hat mit der Sichtung und Beurteilung von preiswürdigen Titeln begonnen. Geleitet wird die Jury des Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreises von Christine Lötscher, Literaturkritikerin und Kulturwissenschaftlerin an der Universität Zürich. Der Jury gehören im Weiteren Valérie Meylan, Koordinatorin im Literaturbereich, Bérénice Capatti, Übersetzerin und Autorin, Therese Salzmann, Koordinatorin für öffentliche Bibliotheken des Kantons Freiburg und Leiterin der Geschäftsstelle Interbiblio Schweiz, sowie Daniel Ammann, Literaturwissenschaftler und Dozent im Schreibzentrum der Pädagogischen Hochschule Zürich, an.

Die Jury nominiert fünf Titel für die Shortlist, die Mitte März 2020 veröffentlicht wird. Die öffentliche Preisverleihung, an der alle fünf Titel gewürdigt werden und an der das von der Jury erkorene Siegerbuch bekannt gegeben wird, findet am Samstag, 23. Mai 2020, im Rahmen der Solothurner Literaturtage statt.

Ziel des Schweizer Kinder- und Jugendbuchpreises ist es, jährlich ein ästhetisch herausragendes, inhaltlich innovatives Werk aus den Bereichen Bilder-, Kinder- und Jugendbuch auszuzeichnen. Auch Sachbücher oder Comics für Kinder und Jugendliche können prämiert werden. Der neue Preis soll Schweizer Autorinnen und Illustratorinnen sowie ihren Verlagen zu mehr öffentlicher Wahrnehmung und Wertschätzung verhelfen und will die Bedeutung einer vielfältigen und lebendigen Kinder- und Jugendbuchliteratur für die Lesemotivation von Kindern und Jugendlichen unterstreichen. Auszeichnungsberechtigt sind Werke von Autoren und Illustratoren mit Schweizer Nationalität und von Urhebern, die seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz ansässig sind.