Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs

13. Januar 2010
von Börsenblatt
Die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der Bundesverband Computerhersteller (BCH) haben sich über die Regelung der urheberrechtlichen Abgabepflicht für PCs in Deutschland geeinigt.
Gemäß dieser Übereinkunft werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt. Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.