Buchtage Berlin

Liveticker von der Fusionsdebatte bei der Hauptversammlung

10. Juni 2011
von Börsenblatt
Das Thema Fusion steht heute ebenfalls auf der Agenda der Hauptversammlung. Damit der Landesverband Nordrhein-Westfalen wie geplant mit dem Börsenverein fusionieren kann, bedarf es einer Änderung der Börsenvereinssatzung. Den Verlauf der Diskussion können Sie hier im Live-Ticker von boersenblatt.net mitverfolgen.

Zu den Änderungen, die von den Mitgliedern beschlossen werden müssen, gehört zum Beispiel die ergänzte Passage: "In Regionen, in denen es keine Landesverbände gibt, besteht eine Mitgliedschaft nur im Bundesverband, der für die dortigen Mitglieder gegen einen erhöhten Beitrag diejenigen Aufgaben und Leistungen übernimmt, die sonst von einem Landesverband erfüllt werden."

Zunächst erläutert Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, die Details. Die Satzungsänderung des Börsenvereins bezöge sich nicht ausdrücklich und ausschließlich auf NRW, sondern könne im Bedarfsfall auch für andere Landesverbände genutzt werden, so Sprang.

Die Fusion mit NRW vollziehe sich in mehreren Stufen - der LV NRW hat bereits dafür gestimmt, jetzt müssten noch die Voraussetzungen für eine Verschmelzung geschaffen werden, über die dann im Oktober bei einer außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt würde. Dort müsste noch dem Fusionsvertrag zugestimmt werden. "Heute geht es jedoch um die erste Stufe, die Satzungsänderung", erläuterte der Justiziar.

Für die Mitglieder in NRW ergebe sich folgendes Beitragsszenario: Neben dem Börsenvereinsbeitrag sollen sie 80 Prozent des bisherigen Landesverbandsbeitrags zahlen ebenfalls an den Bundesverband. Dieser setzt die Gelder für die regionale Betreuung der Mitglieder ein.

Sollte ein weiterer Landesverband sich für eine Fusion entschließen und sich abweichend des Modells NRW aufstellen wolle, sei auch das möglich. "Es ist möglich, regionalgerecht zu agieren", sagte Sprang. Auch ein Rückfahrtfahrschein ist vorgesehen: Ein Landesverband kann wieder gegründet werden, wenn seitens der Regionalversammlung eine Zwei-Drittel-Mehrheit besteht. Voraussetzung: 25 Prozent der Mitglieder müssen diesen Wunsch schriftlich formulieren.

Bei der Diskussion waren einige Stimmen zu hören, die lieber keine aufschiebende Wirkung (die Satzungsänderung des Börsenvereins tritt erst in Kraft, wenn NRW tatsächlich fusioniert) gehabt hätten. Der Hintergrund ihres Anliegens: Sie wollen grundsätzlich die Möglichkeit für Fusionen offen lassen, unabhängig davon, wie sich NRW entscheidet. Sprangs Vorschlag: Über die aufschiebende Wirkung wird in einem zweiten Schritt entscheiden.

Das Ergebnis der Abstimmung über die Satzungsänderung:

Eine große Mehrheit bei sechs Gegenstimmen und 17 Enthaltungen.

Das Ergebnis der Abstimmung, dass die aufschiebende Wirkung wegfällt:

Eine große Mehrheit, 58 Gegenstimmen,  51 Enthaltungen.