"FAZ" versus buch.de

Buchrezensionen-Streit geht zurück ans Landgericht München

3. März 2015
von Börsenblatt
Der Streit zwischen der "FAZ" und buch.de um die Verwendung von Online-Rezensionen geht weiter – und zwar wieder vor dem Landgericht München, das bereits im Februar 2014 ein Teilurteil gefällt hatte. Dies melden mehrere Pressemedien mit Bezug auf einen dpa-Bericht. Das Oberlandesgericht München, das über die Berufung von buch.de zu befinden hatte, verwies das Urteil an das Landgericht München zur Weiterverhandlung zurück.

Das Landgericht München hatte der "FAZ" weitgehend Recht gegeben, allerdings nicht alle umstrittenen Rezensionsauszüge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Genau dies rügte nun das OLG München als Verfahrensfehler. Das Landgericht habe vor der Fülle der Rezensionsauszüge resigniert und nur Beispiele herausgegriffen. (Insgesamt wurden 50 Auszüge behandelt.) Für eine "saubere" Entscheidung müssten aber alle von der "FAZ" beanstandeten Texte daraufhin geprüft werden, ob sie eigenständige Sprachwerke im Sinne des Urheberrechts sind.

Der Börsenverein bewertet die Entscheidung des OLG München, das Urteil des LG München aufzuheben, als positiv. Allerdings hätten die Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie der Argumentation des Verbands, die Online-Nutzung von Rezensionsausschnitten ergebe sich aus Gewohnheitsrecht, nicht folgen. "Wir sehen die Entscheidung als Chance, noch einmal mit der FAZ ins Gespräch zu kommen. Es wäre der beste Weg, wenn sich die Parteien einigen, und sich damit auch der Weg zu einer Branchenlösung öffnen würde", so der Börsenverein.