Mehrwertsteuersätze beachten!

Handreichung zu E-Bundle-Produkten

30. Juni 2015
von Börsenblatt
Der Börsenverein leistet Hilfestellung für den korrekten Umgang mit Bundle-Produkten: Eine Task Force der AG PRO (Prozesse, Rationalisierung, Organisation) hat für Verlage und Buchhandlungen die technischen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung der neuen steuerlichen Richtlinie vorbereitet und eine Handreichung zum Umgang mit Bundle-Produkten erarbeitet.

Die Handreichung ist auf der Internetseite des Börsenvereins als PDF abrufbar. Auf der Seite gibt es weitere Hintergrundinformationen zum Thema.

Bundle-Produkte werden ab 2016 mit zwei unterschiedlichen Steuersätzen berechnet und ausgewiesen: 7 Prozent für den Printtitel, 19 Prozent für das digitale Angebot. Buchhändler, die ab dem kommenden Jahr Bundle-Produkte verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihr Warenwirtschafts- und Kassensystem unterschiedliche Steuersätze abbilden kann. Andernfalls müssen die Rechnungen aufwändig per Hand erstellt oder nachbearbeitet werden, informiert der Börsenverein.

Die Task Force hat Best-Practice-Beispiele entwickelt, die als Richtlinie für eine Anpassung der ONIX- und EANCOM-Standarddatenfeeds eingesetzt werden sollten. „Der steuerlich korrekte Mehrwertsteuer-Ausweis kann übergreifend und branchenweit nur dann funktionieren, wenn alle Verlage, der Zwischenbuchhandel und der Handel einheitliche Prozesse und Datenstandards verwenden. Im Sinne einer Branchenlösung rufen wir deshalb alle Marktteilnehmer dazu auf, sich an den vorliegenden Best Practice-Beispielen zu orientieren“, sagt Uwe Jansen (KNV), Projektleiter der Task Force.

In der Task Force haben zudem mitgewirkt: Detlef Bauer (Libri), Franziska Bickel (Buchhandlung Vogel in Schweinfurt), Stefan Jacob (klopotek), Christoph Kaeder (Schweitzer), Martin Lüning (MVB), Christoph Maris (Thalia), Michael Müller (Umbreit), Harald Steiner (Thieme) und Michael Vogelbacher (MVB).

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des Börsenvereins ist Alexander Kleine, Referent Bucheinzelhandel, Telefon 069 / 13 06-306, E-Mail: kleine@boev.de.